ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
121 Konzern- lagebericht Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 78 Die beiden oben genannten Standortkategorien – das Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke – überschneiden sich teilweise mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität 43 (siehe Abbildung). In Österreich sind gemäß der in der Bundesverfassung festgelegten kompetenzrechtlichen Aufteilung die einzelnen Bundesländer für die Umsetzung und Einhaltung von Arten- und Naturschutzrecht zuständig. Diese vollziehen die Landesnaturschutzgesetze sowie die zugehörigen Verordnungen und überwachen den ökologischen Zustand der Gebiete. Durch Bautätigkeiten werden projektspezifisch Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität beeinflusst. Alle Baumaßnahmen werden unter Berücksichtigung relevanter Schutzgüter und im Einklang mit Natur- und Artenschutzrecht geplant. Die zuständigen Behörden prüfen dies im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Gutachten und Bescheidauflagen stellen sicher, dass alle diesbezüglichen Vorgaben eingehalten werden. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben werden zusätzlich weitere Maßnahmen wie die Installation einer Umweltbaubegleitung und Maßnahmenmonitoring umgesetzt. Hier kommen auch spezifische umwelt- und naturschutzbezogene Regelwerke zum Einsatz. Die Berücksichtigung der Roten Listen gefährdeter Arten je Bundesland wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die oben beschriebenen Abläufe gewährleistet. Aufgrund der oben angeführten Erläuterung gibt es kein eigenes Konzept für Standorte in oder in der Nähe von Gebieten schutzbedürftiger Biodiversität. ESRS E4.SBM-3.16.a, c; ESRS E4.IRO-1.19.a, b; ESRS E4-2.24.a In der Abbildung 44 sind die Berührungspunkte der wesentlichen Standorte mit Gebieten schutzbedürftiger Biodiversität ausgewiesen und die jeweiligen Bundesländergrenzen ersichtlich. Für die Einhaltung der Landesnaturschutzgesetze ist, wie im vorangegangenen Absatz angeführt, das jeweilige Bundesland und dessen Behörde zuständig. ESRS E4.SBM-3.16.a; ESRS E4-5.35 Im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation und Bodenversiegelung festgestellt. Diese sind in der Nichtfinanziellen Erklärung des Lageberichts der ÖBB- Infrastruktur AG in Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ aufgeführt und nachzulesen. ESRS E4.SBM-3.16.b Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die allgemeine Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie die Einbindung der Interessenträger:innen ist in Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ näher beschrieben. Nähere Informationen zu Standorten und Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität sind im Unterkapitel „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell “ zu finden. ESRS E4.IRO-1.17.a Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Das folgende Konzept spielt für den Teilkonzern ÖBB Infrastruktur in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eine entscheidende Rolle. ESRS E4-2.22 Nr. Konzept Beschreibung 1) E4-K-1 #INFRA.Nachhaltig- keitsstrategie 2) 3) 4) Die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele zu bestimmten Fokusthemen (Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, Dekarbonisierung sowie Biodiversität) und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der Biodiversität sind folgende Stoßrichtungen in der Strategie formuliert: 5) – Wir leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Status und Trends bei Arten und Lebensräumen. – Wir tragen zum Schutz und zur Vernetzung ökologisch wertvoller Lebensräume bei. – Wir wirken bei der Wiederherstellung für Biodiversität besonders wichtiger Ökosysteme mit. – Wir setzen uns für eine effiziente Flächeninanspruchnahme und eine Reduktion der Fragmentierung ein. – Wir stärken das Bewusstsein unserer Mitarbeiter:innen durch Schulungs- und Weiterbildungsangebote und führen Initiativen im Bereich der Biodiversität durch. – Wir unterstützen Forschungsprojekte zur Verbesserung der Biodiversität. 1) ESRS 2.MDR-P.65.a. 2) Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den Teilkonzern ÖBB Infrastruktur. ESRS 2.MDR-P.65.b, c. 3) Strategie und enthaltene Stoßrichtungen beziehen sich auf die Einflussfaktoren Landnutzungsänderungen und invasive gebietsfremde Arten. ESRS E4-2.23.a. 4) Das angeführte Konzept nimmt keinen Bezug auf die folgenden Aspekte, da im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine Wesentlichkeiten ermittelt wurden: Abhängigkeiten, physische Risiken, Übergangsrisiken, Chancen, Auswirkungen mit Bezug auf soziale Folgen, Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und Rohstoffen sowie Produktion, Beschaffung und Verbrauch aus Ökosystemen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen. ESRS E4-2.23.c, d, e, f. 5) ESRS E4-2.23.b. 43 Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität umfassen Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (sog. „Key Biodiversity Areas“), Smaragd- sowie IUCN-Schutzgebiete Kategorie I–IV 44 Aufgrund eines Anzeigefehlers wurden in der Grafik im Vorjahresbericht alle Wasserkraftwerke und nicht nur jene mit Überschneidung mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität dargestellt. Dies wurde im vorliegenden Bericht korrigiert. LB78 | E.2. EU-Taxonomie E1 Klimawandel E2 Umweltverschmutzung E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
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