ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

183 Konzern- lagebericht Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 140 Management der Beziehung zu Lieferanten Nachhaltige Beschaffung Als öffentliche Auftraggeberin unterliegen die ÖBB dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018). Grundsätze wie fairer und lauterer Wettbewerb, Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit sind sicherzustellen. Die unten beschriebenen Aktivitäten gelten für alle Standorte in Österreich. Neben ökologischen Aspekten berücksichtigt die Beschaffung auch soziale Standards. Seit 2021 ergänzt ein Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) die AGB. Er definiert ethische Grundsätze in der Zusammenarbeit mit den ÖBB und muss vor der Zusammenarbeit im ÖBB-internen Einkaufssystem ProVia akzeptiert werden. Die ÖBB gewährleisten diskriminierungsfreie Ausschreibungen. Diese werden möglichst so gestaltet, dass auch regionale Lieferanten sowie Klein- und Mittelunternehmen (KMU) daran teilnehmen können – etwa durch regionale Lose. 99,6 % (Vj: 99,6 %) des Nettobestellvolumens stammen aus EU- und EFTA-Staaten, 30,9 % (Vj: 40 %) von Klein- und Mittelunternehmen. Für KMU bleibt die Komplexität des Vergaberechts eine Herausforderung. ESRS G1-2.15.b Die ÖBB nutzen vergaberechtskonforme Ansätze, um Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette sicherzustellen. Bei der Auswahl des Ansatzes spielen marktrelevante Faktoren eine Rolle (Marktreife, Stärke des Wettbewerbs, Nachhaltigkeitsrisiko etc.). So können z. B. in einem höher entwickelten Markt höhere Anforderungen gestellt werden, ohne den Bieterkreis stark einzuschränken. Grundlage ist die ÖBB Toolbox mit juristisch geprüften Nachhaltigkeitskriterien. Zusätzlich berücksichtigt das TCO-CO�-Modell (TCO = Total cost of ownership) neben Gesamt- auch Emissionskosten über den Lebenszyklus. Bei relevanten Lieferanten wird eine externe ESG-Beurteilung eingefordert, um Stärken und Schwachstellen zu analysieren. ESRS G1-2.14, 15.a Ansatz Beschreibung Leistungsbeschreibung An die Leistung sind Nachhaltigkeitsanforderungen gebunden, die zwingend zu erfüllen sind (z. B. Textilien mit Nachhaltigkeitszertifizierung). Eignungs- oder Auswahlkriterien Es dürfen nur Unternehmen mitbieten, die unternehmensbezogene Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen (z. B. Unternehmenszertifizierungen) bzw. werden Nachweise bei der Bewertung positiv berücksichtigt. Zuschlagkriterien Werden ökologische oder soziale Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt, werden diese Unternehmen besser bewertet, wodurch sie größere Chancen haben, die Ausschreibung zu gewinnen. Vertragsbestandteile Bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte sind immer Teil der Ausschreibung (z. B. Arbeitnehmer:innenrechte), darüber hinaus können weitere Aspekte vereinbart werden (z. B. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsperformance während der Vertragslaufzeit). Schulungen Das Team „Nachhaltige Beschaffung“ entwickelt gemeinsam Vorgaben und Schulungen weiter, informiert regelmäßig über Neuerungen und unterstützt Einkäufer:innen bei nachhaltigen Ausschreibungen. Zahlungspraktiken Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ÖBB Konzerns sind öffentlich auf der Website einsehbar und enthalten detaillierte Regelungen zu den Zahlungspraktiken. Abhängig vom Beschaffungsvorhaben werden unterschiedliche AGB vereinbart, (z. B. AGB für Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen etc.), die Zahlungsregelungen sind jedoch im Wesentlichen ident. Zahlungspraktiken 2025 2024 Veränderung Veränderung in % Durchschnittliche Tage bis Rechnungsbegleichung in Tagen 1) 2) 32,1 31,3 +0,8 2,6 % Anteil angewandter Standardbedingungen bei Zahlungen in Prozent 1) 3) 69,1 68,9 +0,2 0,3 % Anhängige Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug in Stück 0 0 0 0 % 1) Vier kleinere vollkonsolidierte ÖBB Gesellschaften sind im Umfang der angegebenen Kennzahl nicht enthalten, diese haben jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die angegebene Kennzahl. 2) Vom Rechnungsdatum bis zum Ausgleichsdatum. 3) Die Standardbedingung für das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. ESRS G1-6.33.a-c. Als Standardbedingung beträgt das Zahlungsziel 30 Tage. In Sonderfällen wird von der Standardbedingung abgewichen und Zahlungsbedingungen wie „sofort zahlbar“ oder mit dem Vertragspartner individuell vereinbarte Bedingungen festgelegt. ESRS G1-6.33.a, b, d Sämtliche Rechnungen werden anhand eines Standardfreigabeprozesses geprüft und einmal pro Woche im Zuge des Großzahllaufs zur Auszahlung gebracht. Hierbei werden alle Kreditoren gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Größe, Herkunft oder anderen Merkmalen. Eine Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug mit Fokus auf KMU ist daher nicht erforderlich. ESRS G1-2.14 LB140 | E.4. G1 Unternehmensführung

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