ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernabschluss 202 Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 10 Standards / Interpretationen Geltend ab 1) voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss Änderungen zu Standards und Interpretationen IFRS 9 / IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 nein AIP Volume 11 IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 01.01.2026 nein IFRS 9 / IFRS 7 Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen 01.01.2026 nein IAS 21 Umrechnung von Finanzinformationen in Hochinflationswährungen 01.01.2027 nein Neue Standards und Interpretationen IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 ja IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 2) nein 1) Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen. 2) Von der EU noch nicht übernommen. Im April 2024 veröffentlichte das IASB IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss , welcher im Februar 2026 von der EU übernommen wurde. IFRS 18 ändert mehrere bestehende Standards und ersetzt IAS 1 Darstellung des Abschlusses . Der neue Standard übernimmt die meisten der Anforderungen und führt neue ein, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen. IFRS 18 fordert unter anderem die Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in drei neu definierte Kategorien Operating, Investing und Financing sowie die verpflichtenden Zwischensummen „Operatives Ergebnis“ und „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“. IFRS 18 führt zudem erweiterte Regelungen zur Aggregation und Disaggregation ein und fordert dabei insbesondere eine strengere, an Wesentlichkeit orientierte Aufgliederung von Posten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, in der Bilanz und im Anhang. Hinsichtlich der Bilanz wird klargestellt, dass ein Geschäfts- oder Firmenwert separat auszuweisen ist. Außerdem sind erweiterte Angaben für unternehmensspezifische Kennzahlen vorgesehen. IFRS 18 ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Der ÖBB Konzern macht von einer früher zulässigen Anwendung keinen Gebrauch, bereitet aber zurzeit die Implementierung von IFRS 18 vor. In diesem Zusammenhang werden auch die Auswirkungen von IFRS 18 auf den Konzern analysiert. Bezüglich der neuen Kategorien sowie der neuen Zwischensummen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird eine detaillierte Prüfung durchgeführt, um eine sachgerechte Zuordnung der Positionen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Zwischensummen den Anforderungen von IFRS 18 entsprechen. Hinsichtlich der Kapitalflussrechnung erwartet der ÖBB Konzern Anpassungen aufgrund der veränderten Ableitung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit. Künftig bildet das operative Ergebnis den Ausgangspunkt für die Ermittlung des operativen Cashflows. Zudem ergeben sich differenzierte Anforderungen an die Darstellung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie erhaltenen Dividenden. Betreffend die neuen Anforderungen des IFRS 18 zur Berichterstattung über sogenannte „Management-defined Performance Measures“ (MPMs) geht der ÖBB Konzern derzeit davon aus, dass keine Kennzahlen berichtet werden, die die Definition einer MPM erfüllen. Die Analyse, ob derartige Leistungskennzahlen vorliegen, ist noch nicht abgeschlossen. Das IASB hat am 18.12.2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 unter dem Titel „Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen“ veröffentlicht. Die Änderungen sind ab 01.01.2026 verpflichtend anzuwenden. Ziel ist, ausgewählte Vorschriften in IFRS 9 klarzustellen und anzupassen, welche sich bei der Bilanzierung von bestimmten physisch oder virtuell erfüllbaren Stromlieferverträgen als herausfordernd erwiesen haben. Dies ist dann der Fall, wenn bei solchen Verträgen mit spezifischen Merkmalen die produzierte Strommenge abzunehmen ist, auch wenn diese zu bestimmten Zeitpunkten nicht exakt dem Bedarf entspricht, insbesondere da solche Verträge meist langfristig sind. Konkret enthält das verabschiedete Dokument IFRS 9-Änderungen betreffend: – die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (Own-Use-Exemption), – die Anwendung des Hedge Accountings, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden, – Zusatzangaben, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens zu veranschaulichen. Die Änderungen an IFRS 9 und 7 haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung. Für einen Vertrag aus Solarenergie wird bisher schon die Eigenbedarfsausnahme angewendet. Darüber hinaus werden zwei Langfrist- Lieferverträge aus Wasserkraftwerken als Derivat bilanziert und ein weiterer langfristiger Bezugsvertrag wird bereits zum EPEX Spot-Preis verrechnet. Es gibt keine anderen Standards, die noch nicht in Kraft sind und voraussichtlich in der aktuellen oder zukünftigen Berichtsperiode sowie auf absehbare zukünftige Transaktionen einen wesentlichen Einfluss auf den ÖBB Konzern hätten.
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