ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

205 Konzern- abschluss Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 13 Verluste, die den Beteiligungsansatz am assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, wenn keine Verpflichtung zu Nachschüssen besteht. Übersteigen die Anschaffungskosten für den Anteil des ÖBB Konzerns die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt, wird der Unterschiedsbetrag als Firmenwert im Rahmen des Beteiligungsansatzes bilanziert. Unterschreiten die Anschaffungskosten des Anteils des ÖBB Konzerns die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt, wird der Unterschiedsbetrag in der Periode des Erwerbs ertragswirksam erfasst. Gemeinschaftsunternehmen Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei dem zwei oder mehr Parteien, welche die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Als Gemeinschaftsunternehmen werden vertragliche Vereinbarungen zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche Tätigkeit, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird, verstanden. Bestehen diese Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung und nicht an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden, werden diese Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Zusammensetzung und Veränderung des Konsolidierungskreises Der Konsolidierungskreis umfasst neben der ÖBB-HoldingAG 71 (Vj: 70) weitere vollkonsolidierte sowie neun (Vj: zehn) assoziierte Unternehmen und ein (Vj: ein) Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden, somit insgesamt 82 (Vj: 82) Unternehmen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in Erläuterung 34 angeführt. Der Konsolidierungskreis ist so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ÖBB Konzerns vermittelt. Bei den nicht in per Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen handelt es sich um Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, wobei der Umsatz, die Vermögenswerte und die Schulden insgesamt und jeweils unter 1 % der Konzernwerte liegen. Änderung des Konsolidierungskreises in den Jahren 2024 und 2025 Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt: Konsolidierungskreis Voll- konsolidierung Erfassung nach der Equity-Methode Gesamt Stand 01.01.2024 65 11 76 davon ausländische Gesellschaften 34 7 41 Zugang 7 0 7 davon ausländische Gesellschaften 5 0 5 Abgang (Verkauf) -1 0 -1 davon ausländische Gesellschaften -1 0 -1 Stand 31.12.2024 71 11 82 davon ausländische Gesellschaften 38 7 45 Zugang (Erstkonsolidierung) 2 0 2 davon ausländische Gesellschaften 2 0 2 Abgang (in Liquidation/Verkauf) -1 -1 -2 davon ausländische Gesellschaften -1 -1 -2 Stand 31.12.2025 72 10 82 davon ausländische Gesellschaften 39 6 45 Rückwirkend per 01.01.2025 wurden das im September 2022 neu gegründete Tochterunternehmen Rail Cargo International Freight Forwarding (Shanghai, CN) Co. Ltd. sowie das im Mai 2024 erworbene Tochterunternehmen Rail Cargo Carrier – Benelux B.V. (Rotterdam, BX) in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Beide Tochterunternehmen wurden davor aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung kam es zu keinen Neubewertungen und es ergaben sich Unterschiedsbeträge in Höhe von rd. -1,7 Mio. EUR sowie rd. -0,9 Mio. EUR, die im sonstigen Aufwand ausgewiesen wurden. Auf die Konzernbilanz wirkten sich die beiden Erstkonsolidierungen mit einer Erhöhung der Sachanlagen um rd. 5,1 Mio. EUR, der kurzfristigen Vermögenswerte um rd. 5,1 Mio. EUR sowie der langfristigen Leasingverbindlichkeiten um rd. 2,8 Mio. EUR und des kurzfristigen Fremdkapitals um rd. 5,8 Mio. EUR aus. In den ersten 12 Monaten trugen die beiden Unternehmen Gesamterträge in Höhe von rd. 42,0 Mio. EUR und Gesamtaufwendungen in Höhe von rd. 47,4 Mio. EUR zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung bei.

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