ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

207 Konzern- abschluss Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 15 Per 01.01.2024 wurde das im Mai 2019 erworbene und bisher unwesentliche Tochterunternehmen Rail Cargo Carrier – Poland Sp.z.o.o., Polen erstmals in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Aus der Erstkonsolidierung ergab sich ein Aufwand von rd. 0,2 Mio. EUR, der im sonstigen Aufwand ausgewiesen wurde. Im Juni 2024 wurden alle Anteile an den beiden Unternehmen ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH (vormals: RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH) und Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (vormals: HÖSBA Projektentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG), deren gemeinsame Geschäftstätigkeit sich auf das Halten der Immobilie „Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien“ beschränkt hat, erworben. Nachdem das Vermögen der beiden Unternehmen lediglich einen einzigen identifizierbaren Vermögenswert darstellt, handelt es sich um den Erwerb eines einzelnen Vermögenswerts in einem gesellschaftsrechtlichen Mantel ohne Unternehmensqualität, womit IFRS 3 nicht zur Anwendung kam und lediglich die Anschaffungskosten auf das erworbene Vermögen aufzuteilen waren. Die gesamte Immobilie wurde schon vor dem Kauf angemietet und aufgrund IFRS 16 in den Sachanlagen ausgewiesen, womit es zu keinen wesentlichen Vermögensveränderungen kam. Mit Beschluss des Nationalrats vom 05.07.2023 betreffend das Bundesgesetz über die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur- Übertragungsgesetz), wurde die gesetzliche Basis für die Zusammenführung der gesamten Schieneninfrastruktur in der ÖBB-Infrastruktur AG geschaffen. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH steht im 100 %igen Eigentum des Bundes. Mitte Dezember 2023 wurde ein Übergangsvertrag unterzeichnet, welcher neben diversen gegenseitigen Rechten und Pflichten (im Wesentlichen Informationspflichten) die Finanzierung des Teilbetriebes Infrastruktur der GKB ab dem 01.01.2024 bis zur Firmenbucheintragung der Spaltung beinhaltet. Der Vertrag ist ab 01.01.2024 wirtschaftlich gültig, womit der Erstkonsolidierungszeitpunkt auf diesen Zeitpunkt festgelegt wurde. Die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft unterblieb gemäß § 1 Abs 2 GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz sowie §§ 17 Z 5 SpaltG iVm § 224 Abs 2 Z 2 AktG. Es handelt sich bei der Transaktion um einen Zusammenschluss von Unternehmen bzw. Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Beherrschung, für welche IFRS 3 nicht zur Anwendung kommt. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat entschieden, die Buchwerte fortzuführen, und wird diesen Bilanzierungsgrundsatz konsistent auf vergleichbare Transitionen anwenden. Die Fortführung der Buchwerte des übernommenen Infrastrukturvermögens liefert den besten Einblick in die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, da es das Ziel des Bundes war, die beiden Geschäftsbetriebe zusammenzuführen und nicht stille Reserven aufzudecken. Ende Oktober 2024 wurden alle Anteile an der Rail Cargo Terminal – Sindos Societe S.A., Griechenland verkauft. Die Entkonsolidierung erfolgte per 01.01.2024. Das Nettovermögen zum Zeitpunkt der Veräußerung, die Gegenleistung und das Ergebnis der Veräußerung stellen sich wie folgt dar: in Mio. EUR Sachanlagen 5,3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,2 kurzfristige Verbindlichkeiten 0,5 veräußertes Nettovermögen 5,3 Gegenleistung erfüllt durch Zahlungsmittel 5,2 Veräußerungsverlust -0,1 Die Darstellung der Firmenwerte ist aus dem Anlagenspiegel in Erläuterung 15 ersichtlich. Die Effekte aus den Entkonsolidierungen von Tochterunternehmen und von Anteilen an Tochterunternehmen sind im sonstigen betrieblichen Ertrag, im sonstigen betrieblichen Aufwand sowie im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ertragswirksam erfasst. Eine Gesamtübersicht über alle Konzernunternehmen wird in Erläuterung 34 gemacht. 3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der fortgeführten Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Personalrückstellungen, die nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) bilanziert sind. Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaigen Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die beispielsweise während der Errichtung und des Ausbaus des

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