ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

225 Konzern- abschluss Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 33 Wertaufholungen werden ebenfalls in den Erläuterungen 14 und 15 dargestellt. Angaben zur Methodik der Werthaltigkeitsprüfung, zur Struktur der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und den Berechnungsprämissen werden in Erläuterung 3 im Abschnitt „Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien“ gemacht. c. Einschätzungen der Nutzungsdauern der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte Die Nutzungsdauern werden nach den Gegebenheiten des Unternehmens bei üblicher Instandhaltung festgelegt. Die tatsächliche Nutzung kann von diesen Einschätzungen abweichen. Eine Sensitivitätsanalyse ergab, dass sich die Abschreibung bei einer Veränderung der Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) um -/+ 1 Jahr um rd. 260,4 Mio. EUR (Vj: rd. 265,1 Mio. EUR) erhöht oder um rd. 217,1 Mio. EUR (Vj: rd. 193,7 Mio. EUR) verringert. Die festgelegten Nutzungsdauern gelten grundsätzlich unverändert 2025. Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Nutzungsdauer für Bahnsteige von 20 auf 30 Jahre verlängert. Dadurch hat sich die jährliche Abschreibung in Höhe von rd. 15,9 Mio. EUR verringert. Es handelte sich hierbei um eine Schätzungsänderung, die prospektiv zur Anwendung kam. Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird jährlich oder anlassbezogen überprüft, was aufgrund von Verlängerungen bzw. Verringerung von Nutzungsdauern zu einer Verringerung der Jahresabschreibung in Höhe von rd. 4,8 Mio. EUR (Vj: Erhöhung um rd. 4,0 Mio. EUR) führt. d. Rückstellungen Die Rückstellungen werden nach der bestmöglichen Schätzung bemessen, das heißt mit dem Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag oder zur Übertragung der Verpflichtung auf einen Dritten am Bilanzstichtag zahlen müsste. Die Wege- und Dienstleistungsentgelte der ÖBB-Infrastruktur AG unterliegen der (nachprüfenden) Kontrolle der Schienen- Control Kommission (SCK). Im Rahmen von regulierungsrechtlichen Verfahren, die von Amts wegen oder auf Basis einer Beschwerde eines Fahrwegkapazitätsberechtigten eingeleitet werden, überprüft die SCK die Übereinstimmung dieser Entgelte mit den Bestimmungen des 6. Teiles („Regulierung des Schienenverkehrsmarktes“) des Eisenbahngesetzes (EisbG) oder den unmittelbar anzuwendenden unionsrechtlichen, die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes regelnden Rechtsvorschriften. Im Falle eines Abweichens von diesen Bestimmungen, kann eine bescheidmäßige Korrektur der Entgelte erfolgen, die zu einer Rückverrechnung von Entgelten führen kann (auch eine Nachforderung von Entgelten ist denkbar, aber rechtlich strittig). Zum 31.12.2025 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2017 bis 2025. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung der Wege- und Dienstleistungsentgelte. Auf Basis der aktuellen Verfahrensstände und der derzeit verfügbaren Informationen wird die Höhe der potenziellen Kürzungen der Wege- und Dienstleistungsentgelte durch die SCK bzw. die nachprüfenden Instanzen bestmöglich eingeschätzt. Die Risiken aus den jeweiligen regulierungsrechtlichen Entgeltverfahren wurden individuell unter Einbindung von Expert:innen bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt. Die Notwendigkeit und die Höhe der Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungsunsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, möglichen Einschränkungen der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und/oder der Verrechnung von in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen veröffentlichten Wege- und Dienstleistungsentgelten. Die marktweite Bereinigung mit dem Ziel langjährige regulierungsrechtliche Entgeltverfahren zu beenden, wurde unter Aufsicht der Schienen-Control GmbH bzw. SCK im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen. Davon umfasst sind die Verfahren betreffend die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2023, die Entgelte für das Mindestzugangspaket in den Netzfahrplanperioden 2011 bis 2017 und die Entgelte für die Stationshalte in den Netzfahrplanperioden 2012 bis 2023. Die EVU erhielten Rückerstattungen auf Basis der rechtskräftigen Entscheidungen der SCK, wofür die im Jahresabschluss 2024 gebildeten Rückstellungen verwendet wurden. Nur wenn in absehbarer Zukunft mit einer Stilllegung einzelner Strecken gerechnet wird oder jene bereits eingeleitet wurde, werden die Stilllegungskosten geschätzt und rückgestellt. Die Höhe der erwarteten Stilllegungskosten hängt maßgeblich von den Annahmen der Rückbauszenarien ab. Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft die mit der Beseitigung von Kontaminationen von Liegenschaften und Flächen der Gesellschaft anfallenden Kosten. Die Grundlagen der Kostenschätzung beruhen auf dem vermuteten Kontaminationsumfang. Der Kostenschätzung liegt eine Sanierung, sprich Totalaushub mit anschließender Deponierung, zugrunde. Sollten mit der zuständigen Behörde andere Sanierungsmaßnahmen abgesprochen werden, die zu einer Reduktion der finanziellen Aufwendungen führen, wird dies in der jährlichen Anpassung berücksichtigt.

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