ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernabschluss 258 66 27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2025 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.676,3 0,0 1.676,3 Sonstige Verbindlichkeiten 931,0 383,8 1.314,8 davon Abgrenzungen Bundeszuschüsse 141,2 0,0 141,2 davon Abgrenzungen Personal 255,8 0,0 255,8 davon sonstige Abgrenzungen 63,1 380,5 443,6 davon aus betrieblichen Steuern 81,4 0,0 81,4 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 78,8 0,0 78,8 Gesamt 2.607,3 383,8 2.991,1 31.12.2024 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.719,1 0,0 1.719,1 Sonstige Verbindlichkeiten 1.324,8 275,5 1.600,3 davon Abgrenzungen Bundeszuschüsse 244,4 0,0 244,4 davon Abgrenzungen Personal 268,1 0,0 268,1 davon sonstige Abgrenzungen 84,3 272,7 357,0 davon aus betrieblichen Steuern 105,3 0,0 105,3 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 65,3 0,0 65,3 Gesamt 3.043,9 275,5 3.319,4 Das Management geht davon aus, dass der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von rd. 117,8 Mio. EUR (Vj: rd. 68,8 Mio. EUR) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten, die aber aufgrund von IAS1.70 trotzdem als kurzfristig auszuweisen sind. In den Abgrenzungen für Personal werden vor allem die Posten „Überstunden“ und „nicht konsumierte Urlaube“ angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich außerdem aus dem Nettobarwertvorteil der CBL-Transaktionen in Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR (Vj: rd. 1,1 Mio. EUR), Fahrkartenvorverkäufen über rd. 50,5 Mio. EUR (Vj: rd. 44,7 Mio. EUR) sowie aus abzugrenzenden Erträgen aus Baurechts- und Mietverträgen über rd. 0,0 Mio. EUR (Vj: rd. 1,7 Mio. EUR) zusammen. Zu den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von rd. 35,2 Mio. EUR (Vj: rd. 51,7 Mio. EUR) zählen im Wesentlichen vorzeitig erhaltene Einzahlungen auf Erlöse für Folgeperioden, die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden. Alle im Vorjahr erfassten Vertragsverbindlichkeiten wurden in der Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst. Die Abgrenzung § 42 BBG resultiert aus der Abgrenzung von Bundeszuschüssen, einerseits aufgrund der geringeren Maßnahmenumsetzung des Rahmenplans bzw. Zinsanpassungen und andererseits aus Ergebnisverbesserungen in Zusammenhang mit Performancesteigerungen in der Betriebsführung. Weitere Angaben zu der Abgrenzung Bundeszuschüsse finden sich in der Erläuterung 32.
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