ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernabschluss 274 Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 82 Fair-Value-Hierarchie – Derivate Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die beizulegenden Zeitwerte jener Vermögenswerte und Schulden ermittelt wurden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, wobei eine Klassifizierung in eine dreistufige Hierarchie die Marktnähe der in die Ermittlung eingehenden Daten widerspiegelt. 31.12.2025 in Mio. EUR Level 1 Level 2 Level 3 Summe Derivate unter Hedge Accounting 0,0 6,2 0,0 6,2 Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,2 6,0 0,0 6,2 Finanzielle Vermögenswerte 0,2 12,2 0,0 12,4 Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,3 4,6 0,0 4,9 Derivate unter Hedge Accounting 0,1 12,9 0,0 13,0 Finanzielle Schulden 0,4 17,5 0,0 17,9 31.12.2024 in Mio. EUR Level 1 Level 2 Level 3 Summe Derivate unter Hedge Accounting 1,4 11,0 0,0 12,4 Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,6 7,0 0,0 7,6 Finanzielle Vermögenswerte 2,0 18,0 0,0 20,0 Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,3 15,3 0,0 15,6 Derivate unter Hedge Accounting 0,0 29,0 0,0 29,0 Finanzielle Schulden 0,3 44,3 0,0 44,6 Die verschiedenen Levels wurden wie folgt bestimmt: Level 1: Notierte Preise (unangepasst) finden sich auf einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente. Level 2: Es wurden andere Parameter als jene in Ebene 1, die für das Finanzinstrument beobachtbar sind (entweder direkt, das heißt als Preise, oder indirekt, das heißt abgeleitet aus Preisen), verwendet. Es wurden diesbezüglich Discounted-Cashflow-Modelle für die Bewertung herangezogen, welche auf beobachtbaren Marktparametern (z.B. Marktzinssätze etc.) beruhen. Forwards im Strombereich werden zu Marktpreisen (EEX), angepasst um Kreditrisiken und Zinskomponenten, bewertet. Level 3: Es wurden Parameter verwendet, die nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Transfers zwischen den einzelnen Ebenen fanden nicht statt. Hinsichtlich weiterer Details zu diesen Finanzinstrumenten wird auf Erläuterung 29.1. verwiesen. 30. Leasingtransaktionen 30.1. Leasinggeber Bei den an Dritte vermieteten Vermögenswerten handelt es sich einerseits um als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) und andererseits um Gebäude, die teilweise vermietet werden, deren Anteil aber nicht überwiegend ist und die daher nicht unter IAS 40 fallen oder gesondert ausgewiesen werden können. Der weitaus überwiegende Teil der Mietverhältnisse ist kündbar. Die Infrastruktur, die anderen Bahnbetreibern zur Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, wird auf Basis einer aktuellen Preisliste in Abhängigkeit von der Nutzung (gefahrene Kilometer oder transportierte Bruttotonnen) verrechnet, weshalb es sich dabei nicht um ein Leasing-, sondern um ein Dienstleistungsverhältnis handelt. Es gibt im Berichtsjahr rd. 27.000 (Vj: rd. 27.000) Mietverträge, die überwiegend unbefristet sind und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten aufgelöst werden könnten. Diese beinhalten rd. 4.000 (Vj: 4.000) externe befristete Mietverträge, die zwischen 2025 und 2112 (Vj: 2024 und 2112) enden, wobei es sich bei den langfristigen Verträgen um eingeräumte Baurechte an Grund und Boden handelt, welche als operatives Leasing klassifiziert wurden. Die bedingten Mieterträge beziehen sich ausschließlich auf Mietverträge. Da es sich bei den vermieteten Objekten mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien um nicht abtrennbare Teilflächen von Gebäuden wie beispielsweise Bahnhöfe handelt, ist eine Angabe der Buchwerte weder zielführend noch möglich.

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