ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

91 Konzern- lagebericht Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 48 In ESRS enthaltene, von der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Nähere Informationen zu den abgedeckten Angabepflichten sowie zu ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“, finden sich in Kapitel E.5. Liste der in ESRS enthaltenen Angabepflichten. ESRS 2.IRO-2.56 Den Ausgangspunkt für die Nichtfinanzielle Erklärung stellt die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“) dar. Entsprechend der ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die Datenpunkte der jeweiligen wesentlichen themenspezifischen ESR-Standards herangezogen und mit den relevanten Bereichen diskutiert und abgestimmt. Die erarbeiteten Berichtsinhalte berücksichtigen die Anforderungen gemäß ESRS 1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt 3.2 „Wesentliche Aspekte und Wesentlichkeit von Informationen“ in den jeweiligen themenbezogenen Kapiteln. ESRS 2.IRO-2.59 E.2. Umweltinformationen Freiwillige Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung im ÖBB Konzern Offenlegung gemäß Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung Damit die Ziele des EU Green Deals erreicht und eine wirksame Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gelingt, sind hohe Investitionen erforderlich. Diese Transformation können die Staaten nicht selbstständig finanzieren. Es benötigt zusätzlich private Investitionen. Basierend auf diesen Erkenntnissen ist der EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ mit zehn Maßnahmen entstanden. Die bedeutendste davon ist die Einführung eines einheitlichen Klassifikationssystems für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten – die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie-VO). Dadurch soll eine Lenkung von Kapitalströmen in ökologisch nachhaltige Investitionen und Tätigkeiten gefördert sowie Greenwashing vermieden werden. Laut EU-Taxonomie-VO (2020 / 852) sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel leisten, dabei kein anderes Umweltziel erheblich negativ beeinträchtigen und die sozialen Mindestschutzstandards einhalten. Sie enthält insgesamt sechs Umweltziele (Artikel 9 EU-Taxonomie-VO). Dazu gehören Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Betroffene Nicht-Finanzunternehmen müssen eine Evaluierung der Taxonomiefähigkeit und -konformität (Artikel 8 EU- Taxonomie-VO) ihrer Wirtschaftstätigkeiten auf Basis der sechs Umweltziele durchführen. Die Veröffentlichung beinhaltet die Angabe der Anteile der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx für taxonomiefähige und nicht-taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Wie bereits im Geschäftsjahr 2024 werden auch im Geschäftsjahr 2025 die Anteile von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Kreislaufwirtschaft) in Form von Leistungskennzahlen (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx) offengelegt. Erstmals werden im vorliegenden Bericht die Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2026 / 73 der Kommission hinsichtlich der Vereinfachung des Inhalts und der Darstellung der offenzulegenden Informationen über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten angewendet. Die Ermittlung der Leistungskennzahlen erfolgte weiterhin auf Basis der bisherigen Methodik und im vollständigen Umfang, im Zuge dessen wurde die jährliche Aktualisierung der Betroffenheitsanalyse für alle sechs Umweltziele durchgeführt. Die Darstellung der Informationen wurde gemäß den Vorgaben der Kommission angepasst und die Tabellen entsprechend auf einen Übersichtsbogen und einen tätigkeitsspezifischen Meldebogen je Leistungskennzahl geändert. Der ÖBB Konzern ist ein nachhaltig, klima- und umweltfreundlich agierender Konzern. Aus diesem Grund will der ÖBB Konzern die Chancen der EU-Taxonomie-VO nutzen und damit in der Lage sein, zukünftig nachhaltige Finanzierungsformen umsetzen zu können. Im ÖBB Konzern ist derzeit nur die ÖBB-Infrastruktur AG ein Unternehmen von öffentlichem Interesse und somit verpflichtet, die aus der EU-Taxonomie-VO entstandenen Bestimmungen zu erfüllen. Dennoch erfolgt in diesem Bericht wie bereits in den Vorjahren eine freiwillige Bewertung aus Konzernsicht von der Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG und ihren vollkonsolidierten Töchtern. Hinweis: Die ÖBB-Infrastruktur AG berichtet über ihre Verpflichtungen aus der EU-Taxonomie-VO im Rahmen einer Nichtfinanziellen Erklärung, die Teil des Konzernlageberichts des ÖBB Infrastruktur-Konzernabschlusses ist. LB48 | E.2. EU-Taxonomie E1 Klimawandel E2 Umweltverschmutzung E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

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