ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Nachhaltigkeitsbericht
Konzernlagebericht 122 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konzern lagebericht 79 Ziele und Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Zielsetzungen rund um Themen der biologischen Vielfalt und Ökosysteme im Teilkonzern ÖBB Infrastruktur. Die Ziele werden den Stufen der Abhilfemaßnahmenhierarchie zugeordnet. ESRS E4-4.31; ESRS E4.32.d, f Bei der Festlegung der Ziele wurden die wesentlichen Auswirkungen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Es wurden keine ökologischen Schwellenwerte bei der Zielfindung angewandt. Die definierten Ziele basieren auf der österreichweiten Biodiversitäts-Strategie 2030+, welche von der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 abgeleitet wurde. ESRS E4-4.32.a, b, c Ziel Zieljahr Ziel- niveau Einheit Basis- jahr Basis- jahrwert Wert 2025 Wert 2024 Abhilfemaß- nahmen- hierarchie *) Konzepte Wesent- liche IRO Errichtung von Wildtierquerungshilfen am Bestandsnetz 2035 2 Anzahl 2024 0 0 0 [1] [2] E4-K-1 E4-A-3 E4-A-4 Ausbau der Vogelschutzsicherung der Oberleitungen 2030 1.000 km 2018 0 797,8 752,7 [1] [2] E4-K-1 E4-A-3 Schaffung von neuen Biodiversitätsinseln 2030 30 Stk. 2025 5 5 n.a. [2] [3] E4-K-1 E4-A-1 E4-A-2 Steigerung der Verkehrsflächeneffizienz (Schiene) 2030 238,7 m²/1.000 Zkm 2023 276,4 263,2 268,7 [2] E4-K-1 E4-A-2 Abbruch von leer stehenden und ungenutzten Gebäuden, bei denen eine wirtschaftl. oder techn. Abbruchreife vorliegt, zur Reduktion der aktuellen Versiegelung 2030 90 Anzahl 2025 65 65 n.a. [3] E4-K-1 E4-A-2 *) Stufen Abhilfemaßnahmenhierarchie: [1] Vermeidung, [2] Minimierung, [3] Wiederherstellung und Sanierung, [4] Ausgleich oder Kompensation. Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen. ESRS 2.MDR-T-80.h Im folgenden Abschnitt werden Informationen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen gegeben. Ist ein Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert . ESRS 2.MDR-T 80.i Es sind keine Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Bei der Errichtung von Eisenbahninfrastruktur werden Anrainer:innen projektspezifisch informiert oder in den Prozess involviert. Zudem werden bei Bau- und Instandhaltungs- maßnahmen nach Möglichkeit naturbasierte Lösungen umgesetzt. ESRS E4-3.27; ESRS E4-3.28.b, c; ESRS E4-4.32.e Ziel Errichtung von zwei Wildtierquerungshilfen am Bestandsnetz bis 2035 Status 1) Zielumfang 2) Das Ziel umfasst zwei Bereiche im ÖBB Streckennetz, bei denen aufgrund einer (zumindest) frequenzbasierten Barrierewirkung ab vsl. 2035 eine Wildtierquerungshilfe notwendig ist, um eine verkehrsübergreifende Durchgängigkeit der Wildtierkorridore am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG und der ASFINAG zu erzielen. Nach 2035 werden weitere Möglichkeiten für Wildtierquerungshilfen evaluiert. In Umsetzung Methodik 3) Identifikation und Priorisierung von Standorten für Wildtierquerungshilfen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Teilkonzern ÖBB Infrastruktur und ASFINAG. Aufgrund finanzieller Einsparungen wurde dieses Ziel im Vergleich zum Vorjahr von drei auf zwei Wildtierquerungshilfen angepasst. Maßnahme Planung von Wildtierquerungshilfen 4) 5) In der Planung werden die Standorte festgelegt sowie Spezifikationen und Begleitmaßnahmen für die Querungshilfen definiert. In Umsetzung Errichtung von Wildtierquerungshilfen 4) 5) Die Errichtung der Querungshilfen beziehungsweise Aufwertung von Bestandsobjekten erfolgt im Zuge von Sanierungsarbeiten zur Sicherstellung und Herstellung der verkehrsträgerübergreifenden Durchgängigkeit von Wildtierkorridoren. Geplant 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e. 2) ESRS 2.MDR-T.80.c. 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f, g. 4) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 5) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Ebene des Teilkonzerns ÖBB Infrastruktur. | LB79
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