ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
97 Konzern- lagebericht Abkürzungen: J Ja. N Nein. EL Taxonomie fähig („eligible“). N / EL nicht taxonomiefähig („not eligible“). E Ermöglichende Tätigkeit („enabling activity“). T Übergangstätigkeit („transitional activity“). Umsatzanteil/ Gesamtumsatz Taxonomiekonform je Ziel Taoxonomiefähig je Ziel Klimaschutz CCM 74,5 % 95,8 % Anpassung an den Klimawandel CCA 0,0 % 0,0 % Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen WTR 0,0 % 0,0 % Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft CE 0,0 % 0,0 % Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung PPC 0,0 % 0,0 % Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme BIO 0,0 % 0,0 % Der taxonomiekonforme Umsatzanteil wird wie folgt berechnet: Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (= Zähler) verbunden sind, geteilt durch den Nettoumsatz (= Nenner). Die Berechnung erfolgt jeweils für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. Die oben angeführten Umsatzerlöse je Wirtschaftstätigkeit setzen sich überwiegend aus Erlösen aufgrund von Verträgen mit Kunden nach IFRS 15 im Sinne der Delegierten Rechtsakte der EU-Taxonomie-VO zusammen. Die ausgewiesenen Umsatzerlöse entfallen im Geschäftsjahr 2024 mit rd. 95,8 % (Vj: rd. 95,2 %) auf taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse machen rd. 74,5 % (Vj: rd. 70,2 %) der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Konzernumsatzerlöse in Höhe von rd. 5.707,0 Mio. EUR (Vj: rd. 5.022,3 Mio. EUR) (siehe Erläuterung 4 in den Erläuterungen zum Konzernabschluss) aus und teilen sich wie folgt auf: Einnahmen aus Personen- und Gepäckverkehr und Güterverkehr in Höhe von rd. 68,5 % (Vj: rd. 63,8 %), Einnahmen aus Mieten und Pachten in Höhe von rd. 1,4 % (Vj: rd. 1,4 %) und sonstigen Einnahmen in Höhe von rd. 4,6 % (Vj: rd. 5,0 %). Investitionsaufwendungen für Vermögenswerte, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI CapEx) Für die Berechnung der CapEx-Kennzahl werden die gesamten Zugänge (vor Abschreibungen, Neubewertungen, Wertminderungen und vor Abzug von Kostenbeiträgen) von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten herangezogen sowie Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, Zugänge zu als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und Zugänge im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen entsprechend den Konzern- Anlagenspiegeln. Nicht relevant sind Investitionen über Joint Ventures, Investitionen in Finanzinstrumente, geleistete Anzahlungen, Vorauszahlungen sowie Leasingverhältnisse, die zu keiner Anerkennung eines Nutzungsrechts führen. LB60 |
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