ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

135 Konzern- lagebericht Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell Für den Teilkonzen ÖBB Infrastruktur wurde eine Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie gegenüber Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme durchgeführt. Für die Bewertung wurde der LEAP (Locate, Evaluate, Assess, Prepare)-Ansatz 36 gemäß ESRS herangezogen. Die Basis bildet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der getroffenen Annahmen und Zeithorizonte mit den ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen der eigenen Tätigkeiten sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (siehe die Nichtfinanziellen Erklärung des Lageberichts der ÖBB-Infrastruktur AG in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“) und eine im Anschluss vorgenommene vertiefende Recherche. Zusätzlich wurden Erkenntnisse aus den Stakeholder:innen-Interviews der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit Fachexpert:innen im Bereich Biodiversität berücksichtigt. ESRS E4-1.13.a, b, c, d, f Im ersten Schritt wurden die relevanten Standorte des Teilkonzern ÖBB Infrastruktur definiert und die wesentlichen Auswirkungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet. Dabei wurden die jeweiligen Abhängigkeiten analysiert, welche in der Nichtfinanziellen Erklärung des Lageberichts der ÖBB-Infrastruktur AG in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ ausgewiesen sind. Es wurden keine Abhängigkeiten in direktem Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen festgestellt. Ökosystemdienstleistungen sind für den Teilkonzern ÖBB Infrastruktur und damit auch für die Bewertung der Abhängigkeiten nicht wesentlich und wurden dementsprechend nicht weiter betrachtet. Allerdings wurden Abhängigkeiten in Verbindung mit dem Klimawandel erkennbar, welche thematisch durch Angaben in der Nichtfinanziellen Erklärung des Lageberichts der ÖBB-Infrastruktur AG in Kapitel E.2 „Umweltinformationen“ unter „E1 Klimawandel“ abgedeckt sind. ESRS E4-2.17.b Anschließend wurde die Analyse der Risiken vorgenommen. Es wurde zwischen Übergangsrisiken, physischen und systemischen Risiken unterschieden. Die Analyse hat kein wesentliches Risiko ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die bestehende Datenlage bei den systemischen Risiken in Bezug auf Kipp-Punkte, Ansteckungsrisiken oder grundlegenden Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt noch nicht in ausreichender Art und Weise vorliegt, um detaillierte Rückschlüsse für den Teilkonzern ÖBB Infrastruktur abzuleiten. ESRS E4-1.13.a, b Die Resilienzanalyse hat ergeben, dass kein Risiko im Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme ermittelt wurde, welches das Geschäftsmodell sowie die Strategie des Teilkonzern ÖBB Infrastruktur wesentlich beeinträchtigt. ESRS E4-1.13.e Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat wesentliche Standorte in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme definiert. Als wesentliche Standorte werden das gesamte Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke gesehen, welche durch die Nutzung bzw. den Betrieb Einfluss auf die Umgebung nehmen können. ESRS E4.SBM-3.16.a; ESRS E4.IRO-1.17.a Die zwei oben genannten Standortkategorien, das Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke, überschneiden sich teilweise mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität 37 (siehe Abbildung). Beide Standortkategorien umfassen großflächige und teilweise zusammenhängende Gebiete, daher können keine einzelnen Standorte ausgewiesen werden. In Österreich sind gemäß der in der Bundesverfassung festgelegten kompetenzrechtlichen Aufteilung die einzelnen Bundesländer für Umsetzung und Einhaltung von Arten- und Naturschutzrecht zuständig. Diese vollziehen die Landesnaturschutzgesetze sowie die zugehörigen Verordnungen und überwachen den ökologischen Zustand der Gebiete. Durch Bautätigkeiten werden projektspezifisch Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität beeinflusst. Allerdings werden sämtliche Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Schutzgüter und im Einklang mit Natur- und Artenschutzrecht geplant. Dies wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens von den zuständigen Behörden geprüft. Über Gutachten und Bescheidauflagen wird sichergestellt, dass die Baumaßnahmen im Einklang mit den jeweiligen Natur- und Artenschutzanforderungen umgesetzt werden. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben werden zusätzlich weitere Maßnahmen, wie die Installation einer Umweltbaubegleitung und Maßnahmenmonitorings umgesetzt. Hier kommen auch spezifische umwelt- und naturschutzbezogene Regelwerke zum Einsatz. Die Berücksichtigung der Roten Listen gefährdeter Arten je Bundesland wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die oben beschriebenen Abläufe gewährleistet. Aufgrund der oben angeführten Erläuterung gibt es kein eigenes Konzept für Standorte in oder in der Nähe von Gebieten schutzbedürftiger Biodiversität. ESRS E4.SBM-3.16.a, c; ESRS E4.IRO-1.19.a, b; ESRS E4-2.24.a In der folgenden Abbildung sind die Berührungspunkte der wesentlichen Standorte mit Gebieten schutzbedürftiger Biodiversität ausgewiesen und die jeweiligen Bundesländergrenzen ersichtlich. Für die Einhaltung der Landesnaturschutzgesetze ist, wie im vorangegangenen Absatz angeführt, das jeweilige Bundesland und dessen Behörde zuständig. ESRS E4.SBM-3.16.a; ESRS E4-5.35 36 Der LEAP-Ansatz ist eine vierstufige Methode: 1. Ermittlung wesentliche Standorte in Bezug auf Biodiversität (Locate), 2. Bewertung der Auswirkungen der Standorte (Evaluate), 3. Beurteilung der Risiken und Chancen bezüglich Biodiversität (Assess), 4. Entwicklung von Strategien und Maßnahmen (Prepare) 37 Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität umfassen Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (sog. „Key Biodiversity Areas“) sowie IUCN-Schutzgebiete Kategorie I-IV LB98 |

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