ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 232 Datenpunkt Wesentlich / nicht Seitenzahl ESRS E1 – Klimawandel E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 wesentlich S. 67ff E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g nicht wesentlich E1-4 THG-Emissions-Reduktionsziele Absatz 34 wesentlich S. 85 E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 wesentlich S. 87 E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 wesentlich S. 87 E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 wesentlich S. 88ff E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 wesentlich S. 88ff E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 wesentlich S. 92 E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 wesentlich S. 92f E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung Angabepflicht Datenpunkt Wesentlich / nicht wesentlich Seitenzahl ESRS E2 – Umweltverschmutzung E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 nicht wesentlich Angabepflicht Datenpunkt Wesentlich / nicht wesentlich Seitenzahl ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 nicht wesentlich E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 nicht wesentlich E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 nicht wesentlich E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c nicht wesentlich E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 nicht wesentlich | LB195 Angabepflicht atenpunkt Wesentlich / nicht wesentlich Seitenzahl ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz