ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 66 Liquiditätsrisiko Das übergeordnete Ziel des ÖBB Konzerns im Bereich Finanzen ist die Sicherstellung des notwendigen Liquiditätsspielraums. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten haben könnte, die sich aus den eingegangenen Verpflichtungen ergeben. Diese können durch Zahlung oder Lieferung eines anderen finanziellen Vermögenswerts beglichen werden. Eine konsequente Sicherstellung der Liquidität aller Konzerngesellschaften ist eine der Hauptaufgaben der Abteilung Konzernfinanzen des ÖBB Konzerns. Die Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt durch Liquiditätsplanungen, die Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und eine hinreichende Diversifizierung der Kreditgeber. Zinsänderungsrisiko Risiken aus Marktzinsänderungen können aufgrund der gegebenen Bilanzstruktur das Finanzergebnis des ÖBB Konzerns beeinflussen. Es gilt daher, den Einfluss von möglichen Marktzinsschwankungen auf die Ergebnisentwicklung zu beschränken, wobei das Niveau mit den Konzerngesellschaften abzustimmen ist. Der Abschluss geeigneter derivativer Finanzinstrumente für das Management von Zinsrisiken basiert auf Portfolioanalysen und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf den entsprechenden Entscheidungen der Konzerngesellschaften. Von 2019 bis Mitte 2022 wurden keine neuen Derivate eingesetzt. Dies deshalb, da der überwiegende Teil der finanziellen Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten fix verzinst ist. Mitte 2022 wurden im Rahmen einer variablen Finanzierung drei fixe Zinsswaps mit einem Nominale von rd. 196,0 Mio. EUR abgeschlossen. Nähere Angaben dazu finden sich unter Punkt 29.2.a. der Erläuterungen zum Konzernabschluss. Währungsrisiko Die Gesellschaften des ÖBB Konzerns unterliegen nahezu keinen Fremdwährungsrisiken. Die Finanzierungen sind überwiegend in Euro denominiert. Nur eine Gesellschaft in der Tschechischen Republik hat anteilsmäßig sehr geringe Finanzierungen in lokaler Währung aufgenommen. Relevante Währungsrisiken aus beendeten CBL-Transaktionen bestehen nicht. Den vertraglichen Verbindlichkeiten in Fremdwährungen stehen entsprechende volumen- und fristenkongruente Veranlagungen und Forderungen in der gleichen Höhe gegenüber. Der Abschluss geeigneter derivativer Instrumente für das Management von Währungsrisiken basiert auf Portfolioanalysen und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf entsprechenden Entscheidungen der Konzerngesellschaften. Kontrahentenrisiko Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial hinsichtlich Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen durch Geschäftspartner. Die Risiken beziehen sich vorwiegend auf Geldmarktgeschäfte, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Veranlagungen sowie barwertig positive Commodity-Derivate. Dem Kontrahentenrisiko-Management unterliegen Limits, die für jeden Finanzpartner individuell vergeben und täglich auf Einhaltung überprüft werden. Kontrahentenrisiken bestehen außerhalb der originären Geschäfte mit den ÖBB Finanzpartnern noch im Zusammenhang mit beendeten CBL-Transaktionen. Bei CBL-Transaktionen wurden Wertpapierdepots, Payment-Undertaking-Agreements (Zahlungsvereinbarungen) und Swaps mit Finanzpartnern abgeschlossen. Sie dienen dazu, Leasingraten während der Laufzeit und den Kaufpreis am Ende der Laufzeit zu bezahlen. Das CBL-Management beschäftigt sich mit der Gestionierung, der Abwicklung, dem Risikomanagement sowie der wirtschaftlichen Beendigung bestehender CBL-Transaktionen. Ziel des CBL-Managements ist es, insbesondere alle Rechte und Pflichten aus den Transaktionen zu überwachen. Dazu zählen die Sicherstellung der vertragsmäßigen Abwicklung, die Vermeidung von Risiken sowie die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des gesamten Portfolios. Seit 2020 werden bei der wöchentlichen Limitverteilung alle erhaltenen Garantien der Geschäftsbanken angerechnet, seit dem 4. Quartal 2022 fließen auch ESG-Ratings nach Sustainalytics mit ein. Rohstoffrisiko Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Das heißt, sie kommen nur im Zusammenhang mit korrespondierenden Grundgeschäften aus der originären unternehmerischen Tätigkeit zur Anwendung und wenn die derivativen Finanzinstrumente ein dem Sicherungsgeschäft gegenläufiges Risikoprofil mit möglichst hoher Korrelation aufweisen. Maßnahmen mit spekulativem Charakter sind nicht zulässig. | LB29

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