ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

71 Konzern- lagebericht E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben Grundlagen für die Erstellung Die konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung wird als Teil des Konzernlageberichts gemäß § 267a UGB im Jahr 2024 freiwillig erstellt und veröffentlicht. Er wurde einer unabhängigen externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. unterzogen. Der Konsolidierungskreis der vorliegenden Erklärung entspricht dem des Konzernabschlusses der ÖBB-Holding AG. Bei der Erstellung der freiwilligen Nichtfinanziellen Erklärung wurden sämtliche für den ÖBB Konzern relevante Sachverhalte auf Basis des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) berücksichtigt. Die Erklärung erfolgt gemäß den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020 / 852). Die vorliegende Nichtfinanzielle Erklärung wurde von den Vorständen der ÖBB-Holding AG freigegeben und in seiner finalen Version dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der ÖBB-Holding AG vorgelegt. Die Angaben und Daten der aktuellen Nichtfinanziellen Erklärung beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024, die Vorjahreszahlen 2023 werden zu Vergleichszwecken womöglich angeführt. ESRS 2.BP -1.5.a, b Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und ihre Berücksichtigung werden in den einzelnen Kapiteln ausgewiesen. Eine tiefere Analyse der Wertschöpfungskette ist für 2025 geplant. Grundsätzlich nimmt die ÖBB-Holding AG die Übergangsbestimmung lt. ESRS 1 Abschnitt 10.2 „Übergangsbestimmung in Bezug auf Kapitel 5. Wertschöpfungskette‘“ in Anspruch und wird die bereitgestellten Informationen schrittweise nach Datenverfügbarkeit erweitern. ESRS 2.BP- 1.5.c Die ÖBB-Holding AG macht nicht von der Möglichkeit des ESRS 1 Abschnitt 7.7 „Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen“ Gebrauch. ESRS 2.BP- 1.5.d Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Konkrete Umstände gemäß ESRS-Anforderungen Angaben zu konkreten Umständen Zeithorizonte ESRS 2.BP -2.9.a, b Die Zeithorizonte für die Nichtfinanzielle Erklärung wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS vorgenommen und wie folgt definiert: – kurzfristig: Berichtszeitraum des Abschlusses – mittelfristig: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren – langfristig: mehr als fünf Jahre Schätzungen zur Wertschöpfungskette ESRS 2.BP -2.10.a, b, c, d Schätzungen bei Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betreffen folgende Themen und werden an entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert: – E1 Klimawandel – E5 Kreislaufwirtschaft Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten ESRS 2.BP -2.11.a, b Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten betreffen folgende Themen und werden an entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert: – E1 Klimawandel – E5 Kreislaufwirtschaft Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen ESRS 2.BP -2.13.a, b, c Nachhaltigkeitsinformationen werden erstmalig im Zuge der Nichtfinanziellen Erklärung entsprechend den Anforderungen der ESRS offengelegt. Bis zum Bericht 2023 erfolgten die Angaben in Anlehnung an die GRI-Standard. Deswegen haben sich die Berichtsstruktur und - darstellung sowie die Inhalte im Vergleich zum Vorjahr (2023) verändert. Nach Möglichkeit werden Vorjahreswerte inkl. deren Veränderungen zum aktuellen Berichtsjahr entsprechend den Anforderungen der ESRS ausgewiesen. LB34 |

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