ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss
289 Konzern- abschluss Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den vereinbarten Kaufpreisen oder den erwarteten Verhandlungsergebnissen mit den Vertragspartnern, womit die Zuordnung des beizulegenden Werts zur Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 erfolgt. Ein Ausweis unter „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ erfolgt nur dann, wenn entsprechende Aufsichtsratsbeschlüsse vorliegen und mit der Veräußerung im folgenden Geschäftsjahr höchstwahrscheinlich zu rechnen ist. Nach dem Bilanzstichtag per 31.12.2024 wurden keine wesentlichen Vermögenswerte zum Verkauf bestimmt. 20. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Dieser Posten gliedert sich wie folgt: 31.12.2024 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 588,5 0,0 588,5 davon Vertragsvermögenswerte (Fertigungsaufträge) 18,7 0,0 18,7 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 585,9 226,6 812,5 davon Forderungen aus Verkehrskonzessionen 18,1 141,4 159,5 Forderungen aus Ertragsteuern 3,2 0,0 3,2 Gesamt 1.177,6 226,6 1.404,2 31.12.2023 in Mio. EUR kurzfristig langfristig Gesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 735,1 0,0 735,1 davon Vertragsvermögenswerte (Fertigungsaufträge) 25,7 0,0 25,7 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 438,1 78,7 516,8 Forderungen aus Ertragsteuern 2,9 0,0 2,9 Gesamt 1.176,1 78,7 1.254,8 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren insbesondere aus Transportleistungen sowie Forderungen aus Verkehrseinnahmen und aus der Abrechnung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Fertigungsaufträge im Zusammenhang mit Leistungen für Dritte erfasst, bei denen die Leistungserstellung noch nicht abgeschlossen ist. Für Fertigungsaufträge wurden Auftragserlöse über rd. 115,3 Mio. EUR (Vj: rd. 86,6 Mio. EUR) realisiert. Bei den in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen Forderungen aus Verkehrskonzessionen handelt es sich um die Barwerte der unbedingten vertraglichen Ansprüche auf Erhalt von Zuschüssen im Zusammenhang mit Dienstleistungskonzessionen. In den Leasingverbindlichkeiten werden in gleicher Höhe finanziellen Verbindlichkeiten für die eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Leasingraten ausgewiesen. Nähere Angaben werden im Abschnitt „Vereinbarungen und Leistungsbeziehungen mit Bestellerorganisationen in Deutschland“ in Erläuterung 3 gegeben. In den sonstigen Forderungen und Abgrenzungen sind Forderungen aus der Umsatzsteuer gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung enthalten. Darüber hinaus finden sich in diesem Posten Forderungen gegenüber der Republik Österreich aus der Lehrlingsförderung. In den sonstigen Forderungen sind Abgrenzungen über rd. 152,2 Mio. EUR (Vj: rd. 153,2 Mio. EUR) enthalten. Die Abgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen vorausbezahlte Haftungsentgelte an den Bund über rd. 57,1 Mio. EUR (Vj: rd. 67,6 Mio. EUR) und die im Dezember ausbezahlten Gehälter inklusive Abgaben für Jänner in Höhe von rd. 49,9 Mio. EUR (Vj: rd. 50,9 Mio. EUR).
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