ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss
319 Konzern- abschluss 30.3. Cross-Border-Leasing-Verträge In den vergangenen Jahren hat die ÖBB-Personenverkehr AG eine Cross-Border-Leasing-Transaktion (CBL-Transaktion) abgeschlossen, die mit 31.12.2024 noch besteht. Bei dieser CBL-Transaktion handelt es sich um eine echtfinanzierte CBL-Transaktion. Bei den Vermögenswerten, die dieser Transaktion zugrunde liegen, handelt es sich um Elektrotriebwagen. In dieser Transaktion tritt der Vertragspartner als Käufer der Anlagen auf und vermietet diese an die ÖBB-Personenverkehr AG zurück. Mindestratings kommen nicht zur Anwendung. Das den Transaktionen unterworfene Rollmaterial wird gemäß den in den Verträgen enthaltenen Vorschriften regelmäßig gewartet und darf grundsätzlich nicht veräußert, vermietet, verpfändet oder stillgelegt werden. Bilanzielle Behandlung Wirtschaftliches Eigentum der Anlagen verbleibt beim ÖBB Konzern. Die veräußerten und zurückgeleasten Sachanlagen werden aufgrund des unverändert fortbestehenden wirtschaftlichen Eigentums weiterhin in den Sachanlagen des ÖBB Konzerns ausgewiesen. Detaillierte Vorschriften zur Darstellung von Leasingverhältnissen finden sich in IFRS 16 „Leasing”. Entscheidend ist dabei die Frage, ob der Leasingtransaktion ein wirtschaftlicher Gehalt beizumessen ist. Da dies nicht zutrifft, fallen diese CBL-Transaktionen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 16. Daraus ergab sich, dass im zivilrechtlichen Eigentum des ÖBB Konzerns stehende finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere und Bankeinlagen) ebenso wie dazugehörige Leasingverbindlichkeiten mangels wirtschaftlichen Gehalts nicht die Kriterien eines Vermögenswerts oder einer Schuld erfüllen („verknüpfte Transaktionen”) und daher nicht bilanziert werden. Im Konzernjahresabschluss war folglich bei manchen Transaktionen eine (teilweise) Berücksichtigung in der Bilanz (on balance) erforderlich („nicht verknüpfte Transaktionen”). Sofern allerdings eine bilanzielle Erfassung geboten ist, wurden die Wertpapiere (Veranlagungen bei Banken und PUAs) mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Den finanziellen Vermögenswerten stehen Leasingverbindlichkeiten gegenüber. Die Umrechnung der Fremdwährungsbeträge erfolgt zum jeweiligen Stichtagskurs. Allfälligen wechselkursbedingten Wertminderungen und Wertsteigerungen stehen gegengleiche Wechselkurseffekte bei den Leasingverbindlichkeiten sowie im Falle der Absicherung des Tilgungsträgers bezüglich einer der Tranchen bei einer Transaktion eine Kreditfinanzierung gegenüber. Im Konzernabschluss zum 31.12.2024 betragen die finanziellen Vermögenswerte im Zusammenhang mit nicht verknüpften Leasingtransaktionen rd. 81,8 Mio. EUR (Vj: rd. 81,8 Mio. EUR). Die damit im Zusammenhang stehenden Finanzverbindlichkeiten betragen zum 31.12.2024 rd. 114,1 Mio. EUR (Vj: rd. 124,1 Mio. EUR). Wertminderungen wurden in Abhängigkeit von historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten gemessen am Rating der Vertragspartner und der Restlaufzeit der Transaktion ermittelt. Zum 31.12.2024 bestehen insgesamt Wertberichtigungen auf Veranlagungen in Höhe von rd. 0,2 Mio. EUR (Vj: rd. 0,2 Mio. EUR).
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