ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Konzernabschluss

Konzernabschluss 324 Für die durch das Hochwasser entstandenen Schäden hat der Bund den Zuschussvertrag angepasst und Erlösentgänge und Kosten in Höhe von rd. 20,1 Mio. EUR refundiert. Die erforderlichen Investitionen werden im Rahmen der Annuitäten durch den Bund künftig refundiert. Die Differenz zur Auswirkung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde im Rahmen des § 42 (1) Bundesbahngesetz durch den Bund abgedeckt. Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2024 stellt sich demnach wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen und Rückzahlungen Ertragswirksam 2024 § 42 (1) Betriebsführung 657,3 -265,2 392,1 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 464,3 47,7 512,0 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1.121,6 -217,5 904,1 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.530,0 -58,2 2.471,8 Im Berichtsjahr wurde im Dezember 2024 ein Betrag in Höhe von rd. 93,0 Mio. EUR (Vj: rd. 645,0 Mio. EUR) an den Bund zurückbezahlt. Die Rückzahlung betrifft sowohl zum 31.12.2023 bereits bilanzierte Verbindlichkeiten als auch im Jahr 2024 erhaltene Bundeszuschüsse. Die Entwicklung der Zuschüsse stellte sich im Jahr 2023 wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen und Rückzahlungen Ertragswirksam 2023 §42 (1) Betriebsführung 643,8 -413,7 230,1 §42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 441,5 2,6 444,1 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1.085,3 -411,1 674,2 §42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.316,3 86,7 1.403,0 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1.316,3 86,7 1.403,0 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.401,6 -324,4 2.077,2 Hinsichtlich der vom Bund übernommenen Haftungen und Finanzierung ab dem Jahr 2017, die vor allem über Darlehen der Republik Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) aufgenommen werden, wird auf Erläuterung 25 verwiesen. Darüber hinaus gab es weitere Zuwendungen (i. d. R. Kostenbeiträge zu Investitionsmaßnahmen) seitens der österreichischen Landesregierungen und Gemeinden in Höhe von rd. 91,9 Mio. EUR (Vj: rd. 109,8 Mio. EUR), wobei daraus zum Bilanzstichtag keine offene Forderungen (Vj: rd. 1,0 Mio. EUR) bestehen. Des Weiteren wurden Förderungen der EU in Höhe von rd. 37,8 Mio. EUR (Vj: rd. 31,3 Mio. EUR) gewährt. Bei den Investitionszuschüssen und den EU-Förderungen handelt es sich um Kostenbeiträge der öffentlichen Hand oder der EU, die anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden. Bezüge der Mitglieder des Vorstands Der Vorstand der ÖBB-HoldingAG besteht am Bilanzstichtag aus zwei Mitgliedern. Den Mitgliedern des Vorstands wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Die Vorstandsbezüge in der ÖBB-HoldingAG beliefen sich für die in den Berichtsjahren aktiven Vorstandsmitglieder gemäß § 266 Z 2 UGB auf rd. 1.264 TEUR (Vj: rd. 1.733 TEUR). Darin enthalten sind Ansprüche aus Vorperioden und Sachbezüge sowie in den Werten für 2023 auch Bezüge aus dem vorzeitig beendeten Anstellungsvertrag eines ausscheidenden Vorstandsmitglieds. Darüber hinaus fielen im Berichtsjahr für die aktuellen und im Vorjahr auch für ausgeschiedene Vorstände Zahlungen an gesetzlichen Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse über rd. 19 TEUR (Vj: rd. 26 TEUR) und Zahlungen an eine Pensionskasse über rd. 48 TEUR (Vj: rd. 73 TEUR) an. Urlaubsrückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr von rd. 230 TEUR um rd. 33 TEUR auf rd. 263 TEUR gestiegen. Die aktuellen Anstellungsverträge sehen keine Abfertigungsverpflichtungen vor. Die Rückstellungen betreffend Zielvereinbarungen betragen zum 31.12.2024 rd. 419 TEUR (Vj: rd. 302 TEUR). Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen, einer variablen Komponente und Sachbezügen zusammen. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten richtet sich nach der Erreichung von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbart werden.

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