Nachhaltigkeitsbericht – Executive Summary 2025
6 ÖBB-Infrastruktur AG EU-Taxonomie Die EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) klassifiziert Wirtschafts tätigkeiten nach ihrer Nachhaltigkeit und ermöglicht transparente Investitionen durch eine einheitliche Definition grüner Aktivitäten. Im ersten Schritt werden jene Wirtschaftstätigkeiten erhoben, welche grundsätzlich unter die Definitionen der Verordnung fallen und somit als potenzi- ell nachhaltig eingestuft werden (Taxo- nomiefähigkeit). Im zweiten Schritt wird evaluiert, ob die taxonomiefähigen Tätig- keiten auch tatsächlich ökologisch nach- haltig sind (Taxonomiekonformität). Dazu müssen sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem der in der Taxonomie festgelegten sechs Umweltziele leisten, dabei kein anderes Umweltziel erheblich negativ beeinträch- tigen und soziale Mindestschutzstandards einhalten. Auf der rechten Seite finden sich die Anteile von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Form von Leistungskennzahlen (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx). Insgesamt wurden im Jahr 2025 rd. 61,5 Prozent des Umsatzes, rd. 78,8 Pro- zent der Investitionsausgaben (CapEx) und rd. 54,8 Prozent der Betriebsausga- ben (OpEx) des ÖBB Infrastruktur-Kon- zerns als taxonomiekonform klassifiziert. Den größten Beitrag leistet jeweils die Wirtschaftstätigkeit 6.14. Schienen- verkehrsinfrastruktur. Diese umfasst zum Beispiel die Planung und den Bau sowie die Zurverfügungstellung von Schienen infrastruktur (inklusive Anlagen und Einrichtungen). Des Weiteren wird der Betrieb und die Erhaltung von bedarfs- gerechter und sicherer Schienenverkehrs- infrastruktur in dieser Wirtschaftstätig- keit reflektiert. 6 Umweltziele • Klimaschutz • Anpassung an den Klima wandel • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen • Übergang zu einer Kreis- laufwirtschaft • Vermeidung und Ver- minderung der Umwelt verschmutzung • Schutz und Wiederher stellung der Biodiversität und der Ökosysteme INFRASTRUKTUR. Die Schienenverkehrs infrastruktur leistet den größten Beitrag zur Taxonomiekonformität > Die EU-Taxonomie-Verordnung klassifiziert Wirtschaftstätigkeiten nach ihrer Nachhaltigkeit. TRANSPARENZ. Offenlegung in Form von Leistungskennzahlen
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