Geschäftsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 180 Erläuterungen zu den geänderten oder neuen IFRS-Regelungen Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31.12.2023 haben sich folgende Standards und Interpretationen geändert bzw. waren aufgrund der Übernahme in das EU-Recht oder des Inkrafttretens der Regelung erstmalig verpflichtend anzuwenden. Überarbeitete und geänderte Standards / Interpretationen Geltend ab 1) wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 nein IAS 1 Klassifizierung von Schulden mit Covenants 01.01.2024 nein IFRS 16 Sale-and-Lease-Back-Transaktionen 01.01.2024 nein IAS 7/IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 01.01.2024 nein 1) Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen. Ausblick auf zukünftige IFRS-Änderungen Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet und mit Ausnahme jener, die durch Fußnote 2 gekennzeichnet sind, von der EU übernommen. Von der Wahlmöglichkeit, einzelne Standards vorzeitig anzuwenden, wurde nicht Gebrauch gemacht. Standards / Interpretationen Geltend ab 1) voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss Änderungen zu Standards und Interpretationen IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit 01.01.2025 nein IFRS 9/IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 2) wird analysiert AIP Volume 11 IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 01.01.2026 2) wird analysiert Neue Standards und Interpretationen IFRS 18 Darstellung und Angaben in Abschlüssen 01.01.2027 2) ja IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 2) nein 1) Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen. 2) Von der EU noch nicht übernommen. Der neue Standard IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen. Die Zielsetzung bei der Erarbeitung des neuen Standards lag auf der Verbesserung der Berichterstattung über die finanzielle Leistung eines Unternehmens mit Schwerpunkt auf der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Einführung von vordefinierten Zwischensummen und die Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung, Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenfassung und der Aufgliederung von Posten sowie die Einführung von Angaben zu bestimmten von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen. Die Auswirkung von IFRS 18 wird im ÖBB Infrastruktur-Konzern derzeit evaluiert. Das IASB hat am 18. Dezember 2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 unter dem Titel „Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen“ veröffentlicht. Die Änderungen sind ab 01.01.2026 verpflichtend anzuwenden. Ziel ist, ausgewählte Vorschriften in IFRS 9 klarzustellen und anzupassen, welche sich bei der Bilanzierung von bestimmten physisch oder virtuell erfüllbaren Stromlieferverträgen als herausfordernd erwiesen haben. Dies ist dann der Fall, wenn bei solchen Verträgen mit spezifischen Merkmalen die produzierte Strommenge abzunehmen ist, auch wenn diese zu bestimmten Zeitpunkten nicht exakt dem Bedarf entspricht, insbesondere da solche Verträge meist langfristig sind. Konkret enthält das verabschiedete Dokument IFRS 9-Änderungen betreffend – die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (Own-Use-Exemption), – die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden, – Zusatzangaben, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens zu veranschaulichen. Derzeit werden die Auswirkungen auf die Bilanzierung der drei langfristigen Stromlieferverträge evaluiert. Es gibt keine anderen Standards, die noch nicht in Kraft sind und voraussichtlich in der aktuellen oder zukünftigen Berichtsperiode sowie auf absehbare zukünftige Transaktionen einen wesentlichen Einfluss auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern hätten.

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