Geschäftsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 247 Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2024 gewährten Zuschüsse betragen rd. 2.530,0 Mio. EUR (Vj: rd. 2.401,6 Mio. EUR). Der Zuschuss für Erweiterungs- und Reinvestitionsinvestitionen in Höhe von rd. 1.408,4 Mio. EUR (Vj: rd. 1.316,3 Mio. EUR) wurde aufgrund der durchgeführten Investitionsmaßnahmen und entsprechend der Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung um rd. 159,3 Mio. EUR (Vj: rd. 86,7 Mio. EUR) auf rd. 1.567,7 Mio. EUR (Vj: rd. 1.403,0 Mio. EUR) erhöht. Der Zuschuss für die Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Höhe von rd. 1.121,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.085,3 Mio. EUR) wurde durch eine Verbesserung in der operativen Geschäftsabwicklung sowie der günstigeren Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung in Summe um rd. 217,5 Mio. EUR (Vj: rd. 411,1 Mio. EUR) reduziert. Der auf die gemäß IAS 23 aktivierten Zinsen entfallende Zuschuss in Höhe von rd. 136,0 Mio. EUR (Vj: rd. 125,0 Mio. EUR) ist als Investitionszuschuss zu sehen und dient zur Abdeckung künftiger Aufwendungen, die in Form von Abschreibungen anfallen. Der Ausweis im Jahresabschluss erfolgt als Reduktion des Zuschusses gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz und wird als Kostenbeitrag dargestellt. Somit wurde für Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung ein Betrag in Höhe von rd. 904,1 Mio. EUR (Vj: rd. Mio. 674,2 EUR) ertragswirksam ausgewiesen. Die abgegrenzten Beträge im Zusammenhang mit den Zuschüssen für Erweiterungs- und Reinvestitionen in Höhe von rd. 165,4 Mio. EUR (Vj: rd. 91,8 Mio. EUR) sowie im Zusammenhang mit der Betriebsführung und Lehrlingsausbildung in Höhe von rd. 198,5 Mio. EUR (Vj: rd. 118,8 Mio. EUR) werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, der abgegrenzte Betrag aus der Instandhaltung in Höhe von rd. 47,7 Mio. EUR (Vj: rd. 2,6 Mio. EUR) in der passiven Rechnungsabgrenzung. Die Spitzabrechnung der Annuität des Brenner Basistunnels ergibt einen Tilgungsanteil für die ÖBB-Infrastruktur AG in Höhe von rd. 6,1 Mio. EUR (Vj: rd. 5,1 Mio. EUR), welcher in der passiven Rechnungsabgrenzung ausgewiesen wird. Die für die marktweite Bereinigung anhängiger Rechtsverfahren mit dem Bundesministerium für Klimaschutz vereinbarte gesonderte Abgeltung in Höhe von rd. 69,3 Mio. EUR wurde ertragserhöhend in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Gemäß Änderung zum Zuschussvertrag 2022 bis 2027 wurde dieser Betrag nicht mit bestehenden Verbindlichkeiten aufgerechnet und somit als Forderung gegenüber dem Bund bilanziert. Für die durch das Hochwasser entstandenen Schäden hat der Bund den Zuschussvertrag angepasst und Erlösentgänge und Kosten in Höhe von rd. 20,1 Mio. EUR refundiert. Die erforderlichen Investitionen werden im Rahmen der Annuitäten durch den Bund künftig refundiert. Die Differenz zur Auswirkung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde im Rahmen des § 42 (1) Bundesbahngesetz durch den Bund abgedeckt. Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2024 stellt sich demnach wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen und Rückzahlungen Ertragswirksam 2024 § 42 (1) Betriebsführung 657,3 -265,2 392,1 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 464,3 47,7 512,0 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und §42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.121,6 -217,5 904,1 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.530,0 -58,2 2.471,8 Im Berichtsjahr wurde im Dezember 2024 ein Betrag in Höhe von rd. 93,0 Mio. EUR (Vj: rd. 645,0 Mio. EUR) an den Bund zurückbezahlt. Die Rückzahlung betrifft sowohl zum 31.12.2023 bereits bilanzierte Verbindlichkeiten als auch im Jahr 2024 erhaltene Bundeszuschüsse. Die Entwicklung der Zuschüsse stellte sich im Jahr 2023 wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen und Rückzahlungen Ertragswirksam 2023 §42 (1) Betriebsführung 643,8 -413,7 230,1 §42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 441,5 2,6 444,1 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.085,3 -411,1 674,2 §42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.316,3 86,7 1.403,0 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.316,3 86,7 1.403,0 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.401,6 -324,4 2.077,2 Hinsichtlich der vom Bund übernommenen Haftungen und Finanzierung ab dem Jahr 2017, die vor allem über Darlehen der Republik Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) aufgenommen werden, wird auf Erläuterung 25 verwiesen.
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