Geschäftsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 24 Absatz und Vertrieb Risiken bestehen vor allem durch diverse geopolitisch getriebene Unsicherheiten in Bezug auf Konjunkturentwicklung und die damit verbundenen Transportmengen im Güterverkehr (höhere Energiepreise bedeuten einen Rückgang der industriellen Produktion), durch steigenden Wettbewerb, durch verschärften Kostendruck (durch hohe bzw. volatile Strompreise) und durch Verfahren in Bezug auf Infrastrukturbenützungsentgelte, Stationsentgelte bzw. Bahnstromnetzentgelte. Risiken betreffend Infrastrukturbenützungsentgelte, Stationsentgelte und Bahnstromnetzentgelte versucht man mit einer marktweiten Bereinigung der schon Jahre dauernden Verfahren zu begegnen. Ziel ist es, damit Rechtsfrieden zu erzielen bzw. die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dafür wurden Verhandlungen mit den betroffenen EVUs unter Einbindung der Regulierungsbehörde (Schienen-Control-Kommission) geführt. Unsicherheiten gibt es auch bezüglich der Auswirkungen von sanierungsbedingten Streckensperren im Schienennetz der Deutschen Bahn, da vor allem die Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Verkehre derzeit noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden können. Die Beobachtung und Analyse des Kund:innenverhaltens sowie eine gezielte Anpassung des Angebots mindern diese Risiken ebenso wie rollierende Energiebeschaffung, um Kund:innen wettbewerbsfähige Preise bieten zu können. Durch diese Maßnahme wird auch die Chance erhöht, neue Kund:innen zu gewinnen und das Marktpotenzial bestehender Kund:innen weiter auszuschöpfen. Personal, Führung und Organisation Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der Inflation führen zu Risiken in Bezug auf geplante Gehaltsvalorisierungen, da es jährlich zu planabweichenden Gehaltsabschlüssen kommen kann. Um diesem Risiko zu begegnen, wurden diverse Gegensteuerungsmaßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation bzw. Verringerung der Kosten entwickelt. So kann bei Schlagendwerden dieses Risikos entsprechend reagiert werden und die Ergebniseffekte bleiben gering. Auch wenn die Corona-Pandemie als überwunden bezeichnet werden kann, kann ein Pandemierisiko – ob durch neue Coronavirus-Varianten oder durch gänzlich neue Krankheitserreger – zu Ressourcenengpässen führen. Risikomindernd könnten – sofern es notwendig ist – sämtliche Konzepte, Programme und Maßnahmen wirken (Homeofficeregelungen, strenge Hygiene- und Abstandregelungen) sowie organisatorische Maßnahmen wie z. B. Besucher:innenbeschränkungen, Impfangebot im Konzern, Reduktion von Teilnehmer:innen bei Präsenzmeetings und verstärkte Reinigung je nach Ampelschaltung, die sich im Zuge der Corona-Pandemie bewährt haben. Innerhalb Europas wird aktuell von keinen weiteren Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung im Prognosehorizont ausgegangen. Darüber hinausgehende Effekte aus allgemeinen Annahmen zu möglichen Pandemierisiken finden jedoch nach wie vor im Chancen- und Risikomanangement Berücksichtigung. Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch Nicht- bzw. Teilumsetzung von geplanten Maßnahmen wie z. B. Effizienzsteigerungen oder Recruiting und Wissenstransfer, Personalmehraufwand entsteht. Um dieses Risiko zu mindern, erfolgt ein umfassendes Monitoring. Finanzen / Rechnungswesen Nahezu alle Energie-Absicherungsgeschäfte der ÖBB-Infrastruktur AG gelten gemäß IFRS 9 als Derivat. Der überwiegende Teil der Absicherungsgeschäfte kann unter der Voraussetzung, dass der Bezug garantiert ist, als Cashflow Hedge dargestellt werden, und die Bewertung zum Fair Value ist damit nicht GuV-wirksam (das ist bei rd. 90 % des Portfolios gegeben). Ein kleiner Teil der Planeinkaufsmenge muss aufgrund von Schwankungen der Eigenerzeugung bzw. des tatsächlichen Verbrauchs ergebniswirksam zum Fair Value bewertet werden. Mit hohen Volatilitäten an den Energiemärkten, wie sie bereits 2022 stattgefunden haben, gehen je nach Marktentwicklung entsprechende Bewertungsrisiken / -chancen einher, die als „Bilanzierungsrisiko Strom“ erfasst sind. Recht und Haftung Der Code of Conduct enthält und regelt die ethischen Grundsätze und allgemeinen Prinzipien, an denen das wirtschaftliche Handeln des Konzerns ausgerichtet ist. Durch diesen Kodex wird das Risiko von Kosten durch Strafen bei Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen gemindert. Das 2013 eingerichtete Compliance-Team arbeitet vor allem in diesem Risikofeld als Teil eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems. Das dient in weiterer Folge auch der Risikovermeidung und somit auch der Schadensabwehr.

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