Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 170 Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine wesentlichen Änderungen der Nutzungsdauern vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen unverändert zum Vorjahr: Jahre Bauten Unterbau 20–150 Kraftwerksanlagen 80 Tunnel und Galerien 80 bzw. 150 Bahnkörper 100 Sonstige Unterbauanlagen 20 bzw. 80 Hochbau 10–50 Oberbau 35–40 Sicherungs- und Fernmeldeanlagen 5–30 Fahrpark 5–25 Technische Anlagen und Maschinen Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen 5–50 Geräte und Werkzeuge 4–20 Maschinen und maschinelle Anlagen 9–15 Die Abschreibung gemäß der IFRS 16 Nutzungsrechte erfolgt linear über die Vertragsdauer oder über eine eventuell kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer. Im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2024 kamen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung: Jahre Nutzungsrechte Grundstücke und Bauten 4–35 (Vj: 2–35) Nutzungsrechte technische Anlagen und Maschinen 6 (Vj: 8) Nutzungsrechte andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 30 (Vj: 7) Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als Aufwand erfasst, Ersatz-, Erweiterungs- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Die Unterscheidung zwischen sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sowie aktivierungspflichtigen Investitionsmaßnahmen erfolgt auf Basis der Regelungen des IAS 16 und daraus abgeleiteten Bilanzierungsgrundsätzen für konzernspezifische Sachverhalte. Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen als Abgang erfasst, wobei die Gewinne oder Verluste in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst werden. Die dargestellten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden gelten auch für jene Vermögenswerte, die im Posten „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien” ausgewiesen werden. Vermögensbezogene Zuschüsse (Kostenbeiträge zu Vermögenswerten) Zuwendungen der öffentlichen Hand Die dem ÖBB Infrastruktur-Konzern gewährten Zuwendungen (Investitionszuschüsse) werden bilanziell erfasst, sofern Sicherheit darüber besteht, dass die Zahlung erfolgen wird und die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendungen erfüllt werden. Die vermögenswertorientierten Zuwendungen, vor allem Kostenbeiträge, werden direkt aktivseitig von den bezuschussten Vermögenswerten (Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte) abgesetzt. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden die Abschreibungen gekürzt um die Erträge aus der Auflösung der Kostenbeiträge ausgewiesen. Kostenbeiträge werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögenswerts abgeschrieben. Die Entwicklung der Kostenbeiträge ist aus den Anlagenspiegeln ersichtlich. Die wesentlichen Kostenbeitragsgeber sind die Republik Österreich, die ehemalige Eisenbahn-HochleistungsstreckenAG und die Schieneninfrastrukturfinanzierungs- GmbH. Zuschüsse von Dritten Zuschüsse zu Errichtungskosten von Sachanlagen (z. B. Lawinenverbauungen) werden bilanziell erfasst und aktivseitig von den bezuschussten Vermögenswerten abgesetzt. An Dritte gewährte Zuschüsse werden als immaterielle Vermögenwerte bilanziert, insofern diese einen Nutzen in künftigen Perioden entfalten.
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