Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 189 In den sonstigen Finanzaufwendungen sind die Weiterverrechnungen von Erträgen aus Restposten aus ehemaligen Cross- Border-Leasing-Transaktionen enthalten. 13. Ertragsteuern Steueraufwand/Steuerertrag Der Posten Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: 2025 2024 in Mio. EUR in Mio. EUR Aufwand/Ertrag aus Steuerumlage (Gruppenbesteuerung) -1,0 -0,6 Latenter Steueraufwand/-ertrag 7,1 21,8 davon aus Steuersatzanpassungen 0,0 0,0 Ertragsteuern 6,2 21,2 Die laufenden Steuern werden 2025 und 2024 mit 23 % des geschätzten steuerpflichtigen Gewinns für das jeweilige Geschäftsjahr berechnet. Für die Bewertung der bilanzierten latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden wurde der aktuell gültige Steuersatz von 23 % herangezogen. Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung wurden in Österreich, in denen der ÖBB Infrastruktur Konzern derzeitig tätig ist, bereits in lokales Recht umgesetzt und sind für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2023 anwendbar. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine wesentlichen Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben. Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: 2025 2024 in Mio. EUR in Mio. EUR Latente Steueransprüche 70,7 59,0 Bilanzansätze zum 01.01. 70,7 59,0 Veränderung latenter Steuer im sonstigen Ergebnis erfasst -4,0 -10,1 erfolgswirksam erfasst 7,1 21,8 Bilanzansätze zum 31.12. 73,8 70,7 davon latente Steueransprüche 73,8 70,7 davon latente Steuerschulden 0,0 0,0 Latente Steuern, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, resultieren aus Wertunterschieden zwischen IFRS-Buchwerten und Steuerbemessungsgrundlagen im Bereich der Rücklagen aus Stromderivaten. Die latenten Steuern sind angesichts der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten im IFRS-Konzernabschluss und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen im Ausmaß von rd. 55,6 Mio. EUR (Vj: rd. 57,8 Mio. EUR) als langfristig einzuschätzen. Die kurzfristigen aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen Verlustvorträge in Höhe von rd. 17,4 Mio. EUR (Vj: rd. 6,9 Mio. EUR), die im Geschäftsjahr 2026 voraussichtlich verwendet werden können. Die restlichen latenten Steuern in Höhe von rd. rd. 0,8 Mio.EUR (Vj: rd. 5,9 Mio. EUR) beziehen sich auf Anlagevermögen, Vorräte und Stromderivate. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung ausgewiesenen Ertragsteuern und den sich unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes von 23 % auf das steuerpflichtige Jahresergebnis ergebenden Ertragsteuern.
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