Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 233 Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2025 gewährten Zuschüsse betragen rd. 2.653,0 Mio. EUR (Vj: rd. 2.530,0 Mio. EUR). Der Zuschuss für Erweiterungs- und Reinvestitionsinvestitionen in Höhe von rd. 1.464,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.408,4 Mio. EUR) wurde aufgrund der durchgeführten Investitionsmaßnahmen und entsprechend der Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung um rd. 157,6 Mio. EUR (Vj: rd. 159,3 Mio. EUR) auf rd. 1.621,9 Mio. EUR (Vj: rd. 1.567,7 Mio. EUR) erhöht. Der Zuschuss für die Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Höhe von rd. 1.188,7 Mio. EUR (Vj: rd. 1.121,6 Mio. EUR) wurde durch eine Verbesserung in der operativen Geschäftsabwicklung sowie der günstigeren Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung in Summe um rd. 205,7 Mio. EUR (Vj: rd. 217,5 Mio. EUR) reduziert. Der auf die gemäß IAS 23 aktivierten Zinsen entfallende Zuschuss in Höhe von rd. 156,2 Mio. EUR (Vj: rd. 136,0 Mio. EUR) ist als Investitionszuschuss zu sehen und dient zur Abdeckung künftiger Aufwendungen, die in Form von Abschreibungen anfallen. Der Ausweis im Jahresabschluss erfolgt als Reduktion des Zuschusses gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz und wird als Kostenbeitrag dargestellt. Somit wurde für Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung ein Betrag in Höhe von rd. 983,0 Mio. EUR (Vj: rd. 904,1 Mio. EUR) ertragswirksam ausgewiesen. Der die Abschreibungen übersteigende Anteil der Annuitäten in Höhe von rd. 138,0 Mio. EUR (Vj: rd. 27,9 Mio. EUR) wird im Sinne einer periodengerechten Erfolgsermittlung in der Bilanz als passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen, und kompensiert Abschreibungen künftiger Perioden. Grundsätzlich werden mit den Zuschüssen für Erweiterungs- und Reinvestitionen, Instandhaltung und Betriebsführung im Zusammenhang stehenden Salden in den Verbindlichkeiten saldiert und ergeben zum 31.12.2025 eine Verbindlichkeit in Höhe von rd. 141,2 Mio. EUR (Vj: rd. 244,4 Mio. EUR) gegenüber dem Bund. Bestimmte Anpassungen, die im derzeit gültigen Zuschussvertrag 2022 bis 2027 nicht abgebildet waren, werden gemäß Vereinbarung mit dem Bund als Forderungen ausgewiesen und nicht mit den Verbindlichkeiten saldiert. Die Forderungen betragen rd. 182,6 Mio. EUR (Vj: rd. 69,3 Mio. EUR). Für die durch das Hochwasser 2024 entstandenen Schäden hat der Bund den Zuschussvertrag angepasst und für 2024 Erlösentgänge und Kosten in Höhe von rd. 20,1 Mio. EUR refundiert. Für das laufende und folgende Wirtschaftsjahr werden bzw. wurden keine zusätzlichen Zuschüsse betreffend des Hochwassers von 2024 gewährt. Die Kosten wurden im Rahmen des bestehenden Budgetrahmens durch den Bund abgedeckt. Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2025 stellt sich demnach wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen Ertragswirksam 2025 § 42 (1) Betriebsführung 724,8 -240,5 484,3 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 463,9 34,8 498,7 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.188,7 -205,7 983,0 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.464,3 157,6 1.621,9 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.464,3 157,6 1.621,9 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.653,0 -48,1 2.604,9 Im Berichtsjahr wurden keine (Vj: rd. 93,0 Mio. EUR) Zuschüsse an den Bund zurückbezahlt. Die Rückzahlung im Vorjahr betrifft sowohl zum 31.12.2023 bereits bilanzierte Verbindlichkeiten als auch im Jahr 2024 erhaltene Bundeszuschüsse. Die Entwicklung der Zuschüsse stellte sich im Jahr 2024 wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen und Rückzahlungen Ertragswirksam 2024 § 42 (1) Betriebsführung 657,3 -265,2 392,1 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 464,3 47,7 512,0 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.121,6 -217,5 904,1 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.530,0 -58,2 2.471,8 Hinsichtlich der vom Bund übernommenen Haftungen und Finanzierung ab dem Jahr 2017, die vor allem über Darlehen der Republik Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) aufgenommen werden, wird auf Erläuterun g 25 v erwiesen. Darüber hinaus gab es weitere Zuwendungen (i. d. R. Kostenbeiträge zu Investitionsmaßnahmen) seitens der österreichischen Landesregierungen und Gemeinden in Höhe von rd. 99,3 Mio. EUR (Vj: rd. 91,9 Mio. EUR), wobei daraus zum Bilanzstichtag keine offene Forderungen (Vj: keine) bestehen. Des Weiteren wurden Förderungen der EU in Höhe von

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