Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren Beschreibung / Risiko: Zum 31. Dezember 2025 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2017 bis 2025. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung der Wege- und Dienstleistungsentgelte. Für die Verfahren betreffend die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2023, die Entgelte für das Mindestzugangspaket in den Netzfahrplanperioden 2011 bis 2017 und die Entgelte für die Stationshalte in den Netzfahrplanperioden 2012 bis 2023 konnte unter Aufsicht der Schienen-Control Österreichische Gesellschaft für Schienenverkehrsmarktregulierung mit beschränkter Haftung bzw. Schienen-Control Kommission eine marktweite Bereinigung der Verfahren abgeschlossen werden. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen erhielten Rückerstattungen auf Basis der rechtskräftigen Entscheidungen der SCK, wofür die im Jahresabschluss 2024 gebildeten Rückstellungen verwendet wurden. Die Rückstellungen für das Wegeentgelt berücksichtigen das Risiko der Anpassung verrechneter Entgelte. Auf Basis der verfügbaren Informationen aus den laufenden Verfahren sowie bereits getroffener Entscheidungen durch Gerichte und die SCK wurden die Rückstellung berechnet und dafür vorgesorgt. Der Ausgang der anhängigen Verfahren kann dazu führen, dass die bisher verrechneten Entgelte abgeändert werden und es dadurch zu einer Rückerstattungspflicht der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft kommt. Diese Risiken werden individuell je Sachverhalt bzw. Verfahren unter Einbindung von Expert:innen bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt. Die Bilanzierung und Bewertung dieser Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren sind im Rahmen der Prüfung von besonderer Bedeutung, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist undwesentliche Ermessensentscheidungen erfordert. Das Erfordernis für und die Höhe dieser Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungs­ unsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, aufgrund möglicher Einschränkungen der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und Marktaufschlägen als Basis für die Verrechnung von Tarifen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur. Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den Rückstellungen für regulierungs­ rechtliche Verfahren befinden sich im Anhang unter Punkt „3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Verwendung von Schätzungen und Ermessensausübungen, c. Rückstellungen“ sowie „B. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, 26.2. Sonstige Rückstellungen“. Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung: Wir haben die Einschätzung des Managements betreffend Ansatz und Höhe der Rückstellungen hinterfragt und geprüft. Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst: Wir haben den Prozess betreffend Ansatz und Bewertung der Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren erhoben und die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den für die Rückstellungsbildung verwendeten Rechts- und Datengrundlagen auseinandergesetzt und haben auf dieser Basis die Angemessenheit der für die Bewertung heran­ gezogenen Prämissen beurteilt. Insbesondere haben wir dabei den Status der Verfahren, einschließlich der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2025, mit dem Management und den Mitarbeiter:innen des zuständigen Fachbereiches besprochen. Weiters haben wir uns mit den im Zuge der Verfahren vor der Schienen-Control Kommission erstellten Sachverständigengutachten befasst und die daraus von der Gesellschaft abgeleiteten Schlussfolgerungen gewürdigt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der einfließenden Bewertungsparameter nachvollzogen. DieGesellschaft bezieht bei der Berechnungder Rückstellung insbesondere extern erstellte Sachverständigengutachten und juristische Stellungnahmen von externen Rechts­ anwälten mit ein. Wir haben diese im Rahmen der Prüfung eingeholt, uns einen Eindruck über deren Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verschafft und uns davon überzeugt, dass die Vorgehensweise bei der Bilanzierung angemessen ist. Schließlich haben wir die Entwicklung dieser Verfahren nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks durch Befragung des Vorstandes, des Rechtsanwalts und der Mitarbeiter des Fachbereiches nachvollzogen. Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung und Bilanzierung dieser Rückstellungen beurteilt. 243

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