Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professionellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse sind wir wie folgt vorgegangen:  Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir – Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informa­ tionen zu verstehen (z.B. Einbindung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strategiedokumente); und – eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen.  Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die vom Unternehmen imple­ mentierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen.  Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Ermittlung der in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung erhaltenen Informationen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung sind wir wie folgt vorgegangen:  Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen.  Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Dar­ stellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.  Wir führen stichprobenartige aussagebezogene Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der konso­ lidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.  Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht ab.  Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.  Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirt- schaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.  Wir erheben, ob die Anforderungen des § 243b UGB und § 267a UGB angemessen adressiert wurden.  Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen, für die in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mittels Verweises aufgenommenen Angaben die Bedingungen gemäß ESRS 1 erfüllen. Abgrenzung zum Leistungsumfang:  Vorjahreszahlen werden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist für Plausibilitätsverprobungen erforderlich.  Die Prüfung zukunftsbezogener Angaben ist nicht Gegenstand unseres Auftrags.  Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, werden nicht geprüft. Es wird lediglich die korrekte Über­ nahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung überprüft.  Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen Leistungsindikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung werden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen. 250

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