Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 138 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 167 Angaben zu ESRS Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ In den folgenden Tabellen wird gemäß ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ Informationen über die Wesentlichkeit von Angabepflichten und zugehörigen Datenpunkten offengelegt. Angabepflicht Datenpunkt Wesentlich / Nicht wesentlich Seitenzahl ESRS 2 – Allgemeine Angaben GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Wesentlich S. 34 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Wesentlich S. 34 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Wesentlich S. 36ff SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Wesentlich S. 40 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Wesentlich S. 40 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Wesentlich S. 40 Angabepflicht Datenpunkt Wesentlich / Nicht wesentlich Seitenzahl ESRS E1 – Klimawandel E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Wesentlich S. 59ff E1-1 Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Nicht wesentlich E1-4 THG-Emissions-Reduktionsziele Absatz 34 Wesentlich S. 68ff E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 Wesentlich S. 77 E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Wesentlich S. 77 E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Wesentlich S. 78 E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 wesentlich S. 78ff E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Wesentlich S. 83 E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO 2 -Zertifikate Absatz 56 Wesentlich S. 84 E1-9 Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a Wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c Wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c Wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Wesentlich Nutzung der Übergangsbestimmung 167
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