Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 24 ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 53 Der taxonomiekonforme Umsatzanteil wird als der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen einschließlich immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (= Zähler) verbunden sind, geteilt durch den Nettoumsatz (= Nenner) berechnet. Die Berechnung erfolgt jeweils für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. für die relevanten Umweltziele. Die oben angeführten Umsatzerlöse je Wirtschaftstätigkeit setzen sich überwiegend aus Erlösen aufgrund von Verträgen mit Kund:innen nach IFRS 15 iSd Anhangs der Delegierten Rechtsakte der EU-Taxonomie-VO zusammen. Umsatzerlöse aus dem Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5.) und dem Sektor aus Gewerbe und Immobilien und Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.14) enthalten Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15). Im Jahr 2024 lassen sich rd. 63,5 % (Vj: rd. 66,4 %) des Umsatzes der ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Höhe von rd. 1.231,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.249,5 Mio. EUR) (siehe Erläuterung 4 zum Konzernabschluss) als taxonomiekonform klassifizieren. Den größten Beitrag leistet hier die Wirtschaftstätigkeit 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur. Diese umfasst zum Beispiel die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur, die Zurverfügungstellung von Schieneninfrastruktur samt Anlagen und Einrichtungen sowie den Betrieb und die Erhaltung von bedarfsgerechter und sicherer Schieneninfrastruktur. Als taxonomiefähig, jedoch nicht konform, wird ein Anteil von 13,0 % (Vj: rd. 12,5 %) des Gesamtumsatzes im Geschäftsjahr 2024 angesetzt, welcher sich aus den nicht erfüllenden technischen Bewertungskriterien vorwiegend im Bereich Baugewerbe und Immobilien der Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb und Eigentum an Gebäuden ergibt. Die ausgewiesenen taxonomiekonformen Umsatzerlöse entfallen mit rd. 61,1 % (Vj: rd. 64,2 %) auf Umsätze aufgrund von Verträgen mit Kund:innen und rd. 2,4 % (Vj: rd. 2,2 %) auf sonstige Umsatzerlöse. Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI CapEx) Für die Berechnung der CapEx-Kennzahl werden die gesamten Zugänge (vor Abschreibungen, Neubewertungen, Wertminderungen und vor Abzug von Kostenbeiträgen) von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, Zugänge zu als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und Zugänge im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen entsprechend dem Konzern-Anlagenspiegel herangezogen. Nicht relevant sind Investitionen über Joint Ventures, Investitionen in Finanzinstrumente, Vorauszahlungen sowie Leasingverhältnisse, die zu keiner Anerkennung eines Nutzungsrechts führen. In Absprache mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) werden die Investitionen gemäß Rahmenplan und in weiterer Folge des sonstigen Investitionsplans der Aktivität 6.14 Schieneninfrastruktur exklusive der aktivierten Fremdkapitalzinsen nach IAS 23 berichtet. Im Sinne der Vergleichbarkeit wird diese Vorgehensweise auch für die Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung übernommen. Entsprechend dieser Logik werden auch die gesamten Investitionen, also der Nenner, exklusive der aktivierten Fremdkapitalzinsen berichtet. Hieraus ergibt sich keine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Kennzahlen. 53

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