Nachhaltigkeitsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft NB 2 von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auch Methoden für die Festlegung des Anwendungsbereichs des IKS, der Identifikation und Bewertung von Risiken und der Dokumentation und Überwachung von Kontrollen. Sicherstellung der Wirksamkeit Das IKS wird durch periodische Evaluierungen der Risiken und der Kontrollen an geänderte Anforderungen angepasst und weiterentwickelt. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Kontrollen werden diese in regelmäßigen Abständen mittels IKS- Tests überwacht. Dabei wird die ordnungsgemäße Ausführung der zu testenden Kontrollen anhand von Nachweisen überprüft. Im Falle von festgestellten Abweichungen werden Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, um die risikoreduzierende Wirkung der Kontrolle wieder herzustellen. Ergänzend zu den IKS-Tests wird das IKS durch die Konzernrevision punktuell im Zuge ihrer Prüfungstätigkeiten geprüft. Die Prüfung des IKS im Rechnungslegungsprozess ist fixer Bestandteil der Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer:innen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Wirksamkeit des IKS auf Basis einer regelmäßigen Berichterstattung durch den Vorstand. E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Informationen ESRS 2 – Allgemeine Angaben ESRS 2 BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein im Sinne des NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) berichtspflichtiges Unternehmen. Gemäß § 267a UGB (Konzernabschluss) sowie gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20 / 2017 – NaDiVeG – ergänzt diese konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung daher den Lagebericht des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Offenlegung der Nichtfinanziellen Erklärung der ÖBB-Infrastruktur AG erfolgt unter Berücksichtigung der ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards). Die Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 243b UGB wird als Teil des Konzernlageberichts gemäß § 267a UGB jährlich erstellt und veröffentlicht. Der Konsolidierungskreis der Nichtfinanziellen Erklärung entspricht dem des Konzernabschlusses der ÖBB-Infrastruktur AG. Relevante Angaben im Konzernlagebericht für den Einzelabschluss werden als „davon“-Angabe gesondert dargestellt. Die Angaben und Daten für den aktuellen Lagebericht beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024, die Vorjahreszahlen 2023 werden zu Vergleichszwecken angeführt. Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren Berücksichtigung wird in den einzelnen Kapiteln ausgewiesen. Grundsätzlich nimmt die ÖBB Infrastruktur AG die Übergangsbestimmung lt. ESRS 1 Abschnitt 10.2 Übergangsbestimmung in Bezug auf Kapitel 5 „Wertschöpfungskette“ in Anspruch und wird die bereitgestellten Informationen schrittweise nach Datenverfügbarkeit erweitern. Die ÖBB-Infrastruktur AG macht nicht von der Möglichkeit Gebrauch, bestimmte Informationen, die sich aus ESRS 1 Abschnitt 7.7 „Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen“ ergeben, auszulassen. In der Nichtfinanziellen Erklärung werden in den folgenden Kapiteln allgemeine Angaben zu Grundlagen und Rahmenbedingungen der Nichtfinanziellen Erklärung sowie Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen gemäß den Anforderungen der ESRS bereitgestellt. Nachhaltigkeitsbericht Auszug aus dem Konzernlagebericht im Geschäftsbericht 2024 der ÖBB-Infrastruktur AG 31

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