ÖBB Geschäftsbericht 2022
118 Konzernlagebericht G. Nachhaltigkeitsbericht GRI 3-3 Nachhaltigkeitsberichterstattung GRI 2-3, 2-14 Der ÖBB-Konzern publiziert seit 2006 Nachhaltigkeitsberichte und gibt transparent und regelmäßig Auskunft über die konzernweite Nachhaltigkeitsperformance. Der vorliegende Bericht ist der erste integrierte Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts im Geschäftsbericht der ÖBB-Holding AG. Damit bereitet sich der ÖBB-Konzern auf neue gesetzliche Anforderungen für die Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Der Bericht wird als Teil des Lageberichts im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt. Die Vorständ:innen und Geschäftsführer:innen der ÖBB Gesellschaften sind in die Berichtserstellung involviert. Der Aufbau des Nachhaltigkeitsberichts orientiert sich an den 17 Bausteinen der ÖBB Nachhaltigkeitsstrategie und gibt einen Einblick in die wesentlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten des Jahres 2022. Die enthaltenen Kennzahlen zu den jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen sind grundsätzlich für das Jahr 2022 und zur besseren Vergleichbarkeit auch für das Jahr 2021 angeführt. Dieser Bericht wurde freiwillig auf Basis des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) und in Anlehnung an die GRI-Universal-Standards (Global Reporting-Initiative) sowie mit Angaben zur EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020 / 852) erstellt. Überdies bekennen sich die ÖBB zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und sind durch ihre Geschäftstätigkeit aktiver Treiber für die Verwirklichung von globalen Entwicklungszielen im Bereich der Nachhaltigkeit. Erstmals berichten die ÖBB auch zu den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die Informationen zur TCFD, sowie der GRI-Inhaltsindex mit den erfüllten GRI-Standards werden ab Seite 148 dargestellt. Für einen besseren Überblick werden die jeweiligen GRI-Standards direkt bei den betreffenden Textpassagen angeführt. Die Dokumentation umfasst grundsätzlich den gesamten ÖBB-Konzern (ÖBB-Holding AG als Muttergesellschaft und alle vollkonsolidierten Töchter), soweit nicht explizit anders angegeben. GRI 2-2 Aufbau und Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements im ÖBB-Konzern Durch Nachhaltigkeit zu wirtschaftlichem Erfolg GRI 2-23, 3-3 Wer Nachhaltigkeit ganzheitlich versteht, kann sein Unternehmen langfristig zum Erfolg führen. Durch erfolgreiches Wirtschaften, verknüpft mit ökologischer Verträglichkeit und sozialer Verantwortung, wird eine nachhaltige Unternehmensausrichtung im Sinne des Vorsorgeprinzips erreicht, die die einzelnen Bausteine in ein ausgeglichenes Verhältnis bringt. Der ÖBB-Konzern richtet seinen Blick auf die Chancen, die ein sozial-ökologischer Wandel ermöglicht. In Anbetracht des Mittel- und Langfristhorizonts kann mit einer Zunahme der Monetarisierung von ökologischen Maßnahmen gerechnet werden. Dies, gemeinsam mit einer entsprechenden Risikoanalyse, gibt den ÖBB wirtschaftliche Resilienz. Innerhalb des ÖBB-Konzerns ist unternehmerisches Handeln zukunftsgewandt, was sich auch in der Langlebigkeit der ÖBB Assets wie Infrastrukturanlagen oder Schienenfahrzeugen zeigt. Zudem sind sich die ÖBB ihrer Rolle in der Gesellschaft bewusst und nehmen ihre soziale Verantwortung wahr. Um sich als Unternehmen stetig weiterzuentwickeln, werden laufend Maßnahmen zur Zielerreichung entwickelt und umgesetzt. Management, Aufbau und Entscheidungen GRI 2-9, 2-10, 2-11, 2-12, 2-13, 2-17, 2-20, 3-3 Führungsstruktur der höchsten Gremien Die Governance-Struktur des ÖBB-Konzerns ergibt sich aus den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (AktG, GmbHG, Bundesbahngesetz) und den Vorgaben des Bundes als Eigentümer. Die höchsten Leitungsorgane sind der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan und die Vorstandsmitglieder bzw. die Geschäftsführung als geschäftsleitendes Organ. Im höchsten Kontrollorgan (= Aufsichtsrat) sind nicht zugleich Vorstandsmitglieder derselben Gesellschaft vertreten. Die Aufsichtsratsmitglieder sind unabhängig und werden für eine Funktionsperiode von maximal fünf Jahren gewählt. Vor der Wahl haben alle Aufsichtsratsmitglieder ihre sonstigen Organfunktionen bekannt zu geben. Eine ausgewogene Besetzung mit Frauen und Männern im Sinne des Gleichstellungsgesetzes ist gewährleistet und wird im Sinne des Public Corporate Governance Kodex des Bundes von den meisten Konzerngesellschaften erfüllt bzw. angestrebt. Auch eine ausgewogene Besetzung mit Personen aus verschiedensten Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft ist gegeben. Generelle Informationen zum Aufbau der Entscheidungsgremien sind im Geschäftsbericht 2022 im Auszug des Corporate Governance Berichtes nachzulesen. | LB59
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