ÖBB Geschäftsbericht 2022

158 Konzernlagebericht Der CapEx-Anteil wird berechnet anhand der aktivierten Investitionen für Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Wirtschaftsaktivitäten aus der EU-Taxonomie-VO stehen (= Zähler), geteilt durch die gesamten Zugänge zum Anlagevermögen lt. Anlagenspiegel (= Nenner), jeweils für den Berichtszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Die ausgewiesenen Investitionsaufwendungen entfallen im Geschäftsjahr 2022 mit rd. 93,5% auf taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. Die taxonomiekonformen Investitionen machen rd. 77,4% der in den Konzernanlagespiegeln ausgewiesenen Zugänge in Höhe von rd. 3.956,8 Mio. EUR aus (siehe Erläuterungen 14, 15 und 16 in den Erläuterungen zum Konzernabschluss) und teilen sich wie folgt auf: Investitionen in Sachanlagen in Höhe von rd. 75,0%, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von rd. 0,4% und aktivierte Nutzungsrechte in Höhe von rd. 2,0%. Im Vorjahr betrug der Anteil der Konzerninvestitionen für taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten rd. 95,1%. Die im Zähler ausgewiesenen Zugänge stehen im Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten, wovon rd. 16,8% der Zugänge im Rahmen eines CapEx-Plans erfolgten und rd. 3,1% nicht im Zusammenhang mit umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten stehen. CapEx-Plan Für die Wirtschaftsaktivität 6.14. „Schienenverkehrsinfrastruktur“ wurde im Zuge der Ermittlung der KPI CapEx mittels Detailanalyse überprüft, ob der Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG, der die tatsächlichen und künftigen elektrifizierten Strecken 2022 bis 2027 mit einem Volumen von rd. 18,2 Mrd. EUR betrifft, die Voraussetzungen für einen CapEx-Plan gem. Delegierter Verordnung (EU) 2021/2178, Anhang I, Punkt 1.1.2.2. erfüllt. Anhand einer Detailanalyse konnten die Kriterien bejaht werden. Der Rahmenplan wird jährlich von der Republik Österreich im Ministerrat beschlossen und vom Aufsichtsrat der ÖBB- Infrastruktur AG genehmigt. Mit dem Rahmenplan werden wesentliche Aspekte des Regierungsprogramms im Bahnbereich auf Schiene gebracht und es wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität geleistet. Die wesentliche Grundlage für die Erstellung der ÖBB-Rahmenpläne bildet das Zielnetz der ÖBB-Infrastruktur AG in welchem die wesentlichen verkehrspolitischen Zielsetzungen verankert sind. Unter anderem bildet die vollständige Dekarbonisierung des Bahnverkehrs bis 2040 einen wichtigen Schwerpunkt und zielt auf einen wirtschaftlich optimalen Mix aus Elektrifizierung von Strecken und dem Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien auf Grundlage der Elektrifizierungsstrategie ab. Die Die aktuelle und künftige Elektrifizierung der Strecken laut Rahmenplan bildet die Basis für die Zugänge gem. Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung zur Wirtschaftsaktivität 6.14. „Schienenverkehrsinfrastruktur“. Der Ausbau der Elektrifizierung der Schienenverkehrsinfrastruktur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz. Es liegen keine relevant einzustufenden Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationstätigkeiten vor. Die Elektrifizierung weiterer Streckenabschnitte soll bis 2035 erfolgen. Der umfassende Kapitalaufwand im Geschäftsjahr 2022, der während des Berichtszeitraums anfällt, bemisst sich auf rd. 2.571,2 Mio. EUR. Nicht aktivierte direkte Betriebsaufwendungen gem. EU-Taxonomie-VO, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI OpEx) Betriebsaufwendungen gemäß Definition der EU-Taxonomie-VO sind neben nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen für Forschung- und Entwicklung, Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, alle Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen sowie sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind. | LB99

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz