ÖBB Geschäftsbericht 2022
230 Konzernabschluss 3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der fortgeführten Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Personalrückstellungen, die nach der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) bilanziert sind. Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaigen Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die beispielsweise während der Errichtung und des Ausbaus des Schieneninfrastrukturnetzes anfallen, wie zum Beispiel Kaufpreise, Material- und Personalaufwendungen, direkt zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten, den Barwert der Verpflichtungen aus dem Abbruch, dem Abräumen von Vermögenswerten und der Wiederherstellung von Standorten sowie Fremdkapitalkosten, soweit es sich um qualifizierte Vermögenswerte handelt. Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Gemietete Sachanlagen werden mit dem Barwert der Mindestleasingraten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bedeutsame Teile einer Anlage werden gesondert aktiviert, wenn diese Teile eine unterschiedliche Nutzungsdauer zum Rest der Anlage aufweisen. Dies erfolgt nicht, wenn deren Anschaffungskosten im Verhältnis zu den gesamten Anschaffungskosten des Gegenstands nicht signifikant sind. Abschreibungen auf Sachanlagen und auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden linear über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer berechnet und in der Position Abschreibungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust- Rechnung ausgewiesen. Ausgaben, die im Buchwert einer Sachanlage während ihrer Erstellung anfielen, werden als „Anlagen in Bau” ausgewiesen. Einbauten in fremden Gebäuden werden ebenfalls über die geschätzte Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern betragen für das Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr: Jahre Bauten Unterbau 20–150 Kraftwerksanlagen 80 Tunnel und Galerien 80 bzw. 150 Bahnkörper 100 Sonstige Unterbauanlagen 20 bzw. 80 Hochbau 5–80 (Vj: 10–50) Oberbau 35–50 (Vj: 35–40) Fahrpark 5–50 (Vj: 5–25) Technische Anlagen und Maschinen Sicherungs- und Fernmeldeanlagen 5–30 Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen 5–50 Geräte und Werkzeuge 4–20 Maschinen und maschinelle Anlagen 9–15 Hinsichtlich der Nutzungsdauern der gemäß IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte liegen den linearen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr folgende Nutzungsdauern zugrunde: Jahre Nutzungsrechte Grundstücke und Bauten 1–42 Nutzungsrechte Fahrpark 1–12 Nutzungsrechte Technische Anlagen und Maschinen 1–10 (Vj: 1–8) Nutzungsrechte Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–13 (Vj: 4–6) Restbuchwerte und Restnutzungsdauern werden jährlich zum Bilanzstichtag überprüft. Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als Aufwand erfasst, Ersatz-, Erweiterungs- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Die Unterscheidung zwischen sofort aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sowie aktivierungspflichtigen Investitionsmaßnahmen erfolgt auf Basis der
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz