ÖBB Geschäftsbericht 2022

233 Konzernabschluss Güterwagen und anderen Vermögensgegenstände wurden gemäß ihrer Nutzung den CGUs zugeordnet. Durch diese Struktur wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Die CGU Cargo beinhaltet Geschäfts- und Firmenwerte, weshalb verpflichtend jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen ist. Im ÖBB-Konzern wurde die Wertminderungsprüfung dieser CGU mit 4. Quartal jedes Geschäftsjahres durchgeführt. Zusätzlich wurden im Berichtsjahr für die CGU Intermodal Indikatoren (insb. mögliche Auswirkungen der Ukrainekrise auf die Geschäftstätigkeit) für eine mögliche Wertminderung festgestellt, weshalb ebenfalls ein Wertminderungstest durchgeführt wurde. Die Überprüfung ob ein Indikator für eine mögliche Wertminderung vorliegt und die gegebenenfalls durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung erfolgt im ÖBB-Konzern zum Stichtag 31. Dezember. Für die CGU TS-HU lag im Gegensatz zum Vorjahr kein Indikator für eine mögliche Wertminderung vor. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten der ÖBB-Infrastruktur AG Es wurden weder 2021 noch 2022 für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit Indikatoren für eine mögliche Wertminderung festgestellt, weshalb keine Wertminderungstests durchgeführt wurden. Für die CGU Schieneninfrastruktur ist aufgrund folgender Präambel zu den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz gegenwärtig kein Indikator für eine Wertminderung gegeben: „Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte des Teilkonzerns der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.” Nähere Informationen werden im Kapitel „Transaktionen und Leistungsbeziehungen mit der Republik Österreich, Rahmenplan für Infrastrukturinvestitionen und die Haftung der Republik Österreich” in Erläuterung 32 gegeben. Parameter der Werthaltigkeitsprüfungen Zur Diskontierung wird je CGU ein marktüblicher gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz herangezogen, der den Verzinsungsanspruch des Kapitalmarkts für die Überlassung von Fremd- und Eigenkapital gegenüber den CGUs widerspiegelt. Spezifische Risiken werden durch Auf- bzw. Abschläge berücksichtigt. Der Kapitalkostensatz der CGUs beinhaltet beispielsweise anteilige Aufschläge für Risiken der Cashflows, welche im Ausland anfallen, sofern deren Anteil am gesamten Cashflow der CGUs wesentlich ist. Im ÖBB-Konzern werden die Geschäftspläne – aufgrund der Notwendigkeit eines sechsjährigen Rahmenplans gemäß der Maßgabe von § 42 (7) Bundesbahngesetz – für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen. Die sechsjährigen Geschäftspläne werden für die Werthaltigkeitsprüfung herangezogen. Darüber hinaus werden langfristige Effekte aus diversen Entwicklungen, Projekten und Maßnahmen berücksichtigt um ein nachhaltiges Ergebnisniveau für die Ewige Rente zu ermitteln. Für die Cashflow-Prognosen nach dem Planungszeitraum (Ansatz einer ewigen Rente) wurden je CGU entsprechende Wachstumsraten und Thesaurierungsquoten angewendet. Die Annahmen zu den Cashflows für die Werthaltigkeitsprüfungen wurden den Berechnungen der Geschäftspläne entnommen. Die langfristige Rendite wurde unabhängig von der CGU auf einer Rendite in Höhe der Kapitalkosten festgelegt. Beruhend auf der Annahme, dass sich das langfristige Wachstum der CGUs am EZB-Inflationsziel von 2% orientieren, wurden spezifische Wachstumsraten je CGU abgeleitet. Die für das angenommene Wachstum notwendigen Thesaurierungsquoten wurden anhand des Wachstumsmodells von Gordon / Shapiro ermittelt. Dieses Modell bildet die Abhängigkeit von Wachstum, der nachhaltig erzielbaren Rendite und der dafür erforderlichen Thesaurierung methodisch ab. Nähere Angaben für CGUs, welche einer Werthaltigkeitsprüfung in der Berichtsperiode oder im Vorjahr unterzogen wurden, sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

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