ÖBB Geschäftsbericht 2022

278 Konzernabschluss 26.2. Sonstige Rückstellungen in Mio. EUR Stand 01.01.2022 Währungs- differenz Verbrauch Auflösung Umbu- chungen Zinseffekte Zuführung Stand 31.12.2022 Vertragsabwicklung VDV 381,5 0,0 -50,3 -55,4 0,6 -10,5 308,8 574,7 Umweltschutzmaßnahmen 33,6 0,0 -0,9 0,0 0,0 0,0 2,4 35,1 Ungewisse Schulden sowie gemeinwirtschaftliche Leistungen 23,8 0,0 -2,7 -2,1 0,0 -0,7 6,0 24,3 Stilllegungskosten 31,5 0,0 -2,7 -6,5 0,0 -1,0 0,0 21,3 Drohende Verluste 21,9 0,0 -13,7 -7,7 0,0 0,0 20,4 20,9 Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen 20,3 0,0 -2,6 -1,4 0,0 0,6 3,0 19,9 Steuern und Abgaben 2,0 0,0 -1,3 -0,5 0,0 0,0 0,9 1,1 Restrukturierungen 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 Rückerstattung Fahrtkostenersatz 2,4 0,0 -0,2 -0,5 -1,7 0,0 0,1 0,1 Sonstige 133,8 -0,3 -19,4 -18,4 1,7 -2,3 34,4 129,5 Summe 651,0 -0,3 -93,8 -92,5 0,6 -13,9 376,0 827,0 davon langfristig 230,3 223,4 Die Summe der Spalte „Umbuchungen” stellt Umgliederungen in die Verbindlichkeiten bzw. zur Veräußerung gehaltene langfristige Schulden dar. Die Abrechnung des Verkehrsdienstevertrags Bund (VDV) wird jährlich ex-post von einer:einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer:in geprüft. Für allfällige aus diesem Titel entstehende Rückforderungsansprüche des Bundes sowie für für drohende Verluste aus einem Verkehrsdienstevertrag wird eine Rückstellung in Höhe von rd. 574,7 Mio. EUR (Vj: rd. 381,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Per 31.12.2021 wurden hier auch Verpflichtungen bedingt durch die Liberalisierung im europäischen Eisenbahnverkehr im Zusammenhang mit der EU-RL1370/2007 ausgewiesen. Die Erhöhung im laufenden Geschäftsjahr resultiert im Wesentlichen aus der zusätzlichen Berücksichtigung der Vertragsabwicklung „VDV“ des Bundes. Die Erträge aus der Auflösung resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung der Wettbewerbsrückstellung GWL gem. EU RL 1370/2007 auf Basis neuer Informationen durch das für die VDV zuständige Ministerium. Die Rückstellung für Stilllegungskosten betrifft künftige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abbruch und dem Abräumen von Vermögenswerten und die Wiederherstellung von Standorten. Dabei handelt es sich um bereits stillgelegte oder in naher Zukunft stillzulegende Bahnstrecken. Diese Rückstellung wurde nur für jene Strecken gebildet, von denen mit einer ausreichenden Sicherheit ausgegangen werden kann, dass diese stillgelegt werden. Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft erwartete Sanierungsmaßnahmen von Bodenkontaminierungen. Sie wurde aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit den wahrscheinlich zu erwartenden Aufwendungen erfasst und in 2022 in Höhe von rd. 0,0 Mio. EUR (Vj: rd. 0,4 Mio. EUR) aufgelöst. Die Rückstellung für Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet vertraglich vereinbarte Verpflichtungen zur Beseitigung von bestehenden rechtlichen und technischen Belastungen und ähnliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit bereits durchgeführten Grundstücksverkäufen. Die Rückstellung für drohende Verluste setzt sich im Wesentlichen aus belastenden Verträgen in den einzelnen Business- Units aus dem Güterverkehrsbereich sowie Technische Services zusammen. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind neben Rechtsstreitigkeiten Aufwendungen für geotechnische Analysen im Zusammenhang mit entstandenen Schäden an Bahndämmen enthalten. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren prozessualen Risiken nach unternehmerischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellung setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zusammen, die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens ergeben. Unter anderem sind Rückstellungen für Rückforderungen an Infrastrukturbenützungsentgelt und Bahnstromnetznutzungsentgelt im Hinblick auf laufende regulierungsrechtliche Verfahren enthalten. Da eine Offenlegung von Informationen nach IAS 37.92 die Lage des Unternehmens in diesen Verfahren ernsthaft beeinträchtigen könnte, werden keine Angaben über die Höhe der Rückstellung oder etwaige darüber hinausgehende Eventualverbindlichkeiten gemacht. Diesbezüglich wird auf den Abschnitt Verwendung von Schätzungen und Ermessensausübungen unter Erläuterung 3 verwiesen. Erwarteter Zahlungszeitpunkt für die Rückstellungen Langfristige Rückstellungen werden soweit anwendbar laufzeitabhängig mit Zinssätzen von 3,2 bis 16,6% (Vj: 0,0 bis 5,8%) abgezinst. Anpassungen aufgrund der Änderung des Diskontierungsfaktors fielen in einem unwesentlichen Umfang an.

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