ÖBB Geschäftsbericht 2023
Konzernlagebericht 150 Abkürzungen: J Ja. N Nein. EL Taxonomie fähig („eligible“). N / EL nicht taxonomiefähig („not eligible“). E Ermöglichende Tätigkeit („enabling activity“). T Übergangstätigkeit („transitional activity“). CapEx-Anteil/ CapEx gesamt Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel Klimaschutz CCM 82,2% 10,6% Anpassung an den Klimawandel CCA 0,0% 0,0% Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen WTR 0,0% 0,0% Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft CE 0,0% 0,0% Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung PPC 0,0% 0,0% Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme BIO 0,0% 0,0% Der CapEx-Anteil wird wie folgt berechnet: aktivierte Investitionen für Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten aus der EU-Taxonomie-VO stehen (= Zähler), geteilt durch die gesamten Zugänge zum Anlagevermögen lt. Anlagenspiegel (= Nenner), jeweils für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. Die ausgewiesenen Investitionsaufwendungen entfallen im Geschäftsjahr 2023 mit rd. 92,8% (Vj: rd. 93,5%) auf taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. Die taxonomiekonformen Investitionen machen rd. 82,2% (Vj: rd. 77,4%) der in den Konzernanlagespiegeln ausgewiesenen Zugänge in Höhe von rd. 4.558,6 Mio. EUR (Vj: rd. 3.956,8 Mio. EUR) aus (siehe Erläuterungen 14, 15 und 16 in den Erläuterungen zum Konzernabschluss) und teilen sich wie folgt auf: Investitionen in Sachanlagen in Höhe von rd. 78,9% (Vj: rd. 75,0%), Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von rd. 0,8% (Vj: rd. 0,4%) und aktivierte Nutzungsrechte in Höhe von rd. 2,5% (Vj: rd. 2,0%). Die im Zähler ausgewiesenen Zugänge stehen im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Wirtschaftstätigkeiten, wovon rd. 16,7% (Vj: rd. 21,7%) der taxonomiekonformen Zugänge im Rahmen eines CapEx-Plans („Topf B Investitionen”) erfolgten. Rund 2,8% (Vj: rd. 3,1%) der Gesamtzugänge stehen nicht im Zusammenhang mit umsatzbezogenen Wirtschaftstätigkeiten („Topf C Investitionen”). &DS([ 3ODQ Die Wirtschaftstätigkeit 6.14. „Schienenverkehrsinfrastruktur“ (Klimaschutz, CCM) wurde im Zuge der Ermittlung der KPI CapEx mittels Detailanalyse überprüft: Erfüllt der Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG die Voraussetzungen für einen CapEx-Plan gemäß Der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, Anhang I, Punkt 1.1.2.2. In Bezug auf die tatsächlichen und künftigen elektrifizierten Strecken 2023 bis 2028 mit einem Volumen von rd. 19 Milliarden EUR. Anhand einer Detailanalyse konnten die Kriterien bejaht werden. Der Rahmenplan wird jährlich von der Republik Österreich im Ministerrat beschlossen und vom Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG genehmigt. Mit dem Rahmenplan werden wesentliche Aspekte des Regierungsprogramms im Infrastrukturbereich der Bahn auf Schiene gebracht und es wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität geleistet. Die wesentliche Grundlage für die Erstellung der ÖBB Rahmenpläne bildet das Zielnetz der ÖBB-Infrastruktur AG in welchem die wesentlichen verkehrspolitischen Zielsetzungen verankert sind. Die vollständige Dekarbonisierung des Bahnverkehrs bis 2040 ist darin ein wichtiger Schwerpunkt. Dieser zielt auf einen wirtschaftlich optimalen Mix aus Elektrifizierung von Strecken und dem Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien auf Grundlage der Elektrifizierungsstrategie ab. Die aktuelle und künftige Elektrifizierung der Strecken laut Rahmenplan bildet die Basis für die Zugänge gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung zur Wirtschaftsaktivität 6.14. „Schienenverkehrs- infrastruktur“ (Klimaschutz, CCM). Der Ausbau der Elektrifizierung der Schienenverkehrsinfrastruktur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz. Es liegen keine relevant einzustufenden Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationstätigkeiten vor. Die Elektrifizierung weiterer Streckenabschnitte soll bis 2035 erfolgen. Der umfassende Kapitalaufwand im Geschäftsjahr, der während des Berichtszeitraums anfällt, bemisst sich auf rd. 2.827,9 Mio. EUR (Vj: rd. 2.571,2 Mio. EUR). Nicht aktivierte direkte Betriebsaufwendungen gemäß EU-Taxonomie-VO, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI OpEx) Betriebsaufwendungen gemäß Definition der EU-Taxonomie-VO sind neben nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen für Forschung- und Entwicklung, Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, alle Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen sowie sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind. | LB105
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