ÖBB Geschäftsbericht 2023
227 Konzern- abschluss Erläuterungen zum Konzernabschluss per 31.12.2023 A. GRUNDLAGEN UND RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN Die Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft (fortan kurz ÖBB-Holding AG) und ihre Tochtergesell- schaften bilden den Konzern der Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft (fortan ÖBB-Konzern). Bei der ÖBB-Holding AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die entsprechend § 2 (1) Bundesbahngesetz i. d. F. Bundesbahnstrukturgesetz BGBl. I Nr. 138/2003 im Jahre 2004 als nunmehr oberste Konzerngesellschaft des ÖBB- Konzerns gegründet wurde, ihren Sitz in Wien hat und deren Anteile zu 100% dem Bund vorbehalten sind. Die Verwaltung der Anteile obliegt dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes lautet: Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien, Österreich. Der ÖBB-Konzern ist im Firmenbuch unter FN 247642 f beim Handelsgericht Wien eingetragen. Dort wird auch der Konzernabschluss hinterlegt. Der ÖBB-Konzern präsentiert sich mit der ÖBB-Holding AG als strategischer Leitgesellschaft, die alle Anteile an den drei Aktiengesellschaften (Teilkonzernen) ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft, Rail Cargo Austria Aktiengesellschaft und ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft hält (fortan AG anstelle Aktiengesellschaft). Die Teilkonzerne werden fortan Teilkonzern ÖBB-Personenverkehr, Rail Cargo Group und Teilkonzern ÖBB-Infrastruktur genannt. Ein Tochterunternehmen der ÖBB-Holding AG, die ÖBB-Infrastruktur AG, ist gemäß § 189a Z 1 lit a UGB ein Unternehmen von öffentlichem Interesse und somit verpflichtet, einen Teilkonzernabschluss gemäß IFRS zu erstellen, da von ihr ausgegebene Anleihen am geregelten Markt an der Börse von Wien zum Handel zugelassen sind. Der Teilkonzernabschluss der ÖBB-Infrastruktur AG wird zum Firmenbuch unter FN 71396 w beim Handelsgericht Wien hinterlegt. 1. Rechnungslegungsgrundsätze Die ÖBB-Holding AG ist gemäß § 244 Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen. Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wurde gemäß § 245a (2) UGB i. V. m. der „IFRS-Verordnung” in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board („IASB”) verabschiedeten International Financial Reporting Standards („IFRS”, „IAS”) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee („IFRIC”, „SIC”), welche zum 31.12.2023 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB erstellt. Mit diesem Konzernabschluss nach IFRS stellt die ÖBB-Holding AG gemäß § 245a UGB einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen auf. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die in diesen Erläuterungen angegebenen Beträge sind in Millionen Euro (Mio. EUR) oder in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, es sei denn, eine andere Währungseinheit ist angegeben. Nachdem bei der gerundeten Darstellung in der internen Rechengenauigkeit auch die nicht dargestellten Ziffern berücksichtigt werden, können Rundungsdifferenzen auftreten. Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Erläuterungen zu den geänderten oder neuen IFRS-Regelungen Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31.12.2022 haben sich folgende Standards und Interpretationen geändert bzw. waren aufgrund der Übernahme in das EU-Recht oder des Inkrafttretens der Regelung erstmals verpflichtend anzuwenden. Überarbeitete und geänderte Standards / Interpretationen Geltend ab 1) wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 nein IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 01.01.2023 nein IAS 1 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden 01.01.2023 nein IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 nein IAS 12 Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schuldung aus einer einzigen Transaktion 01.01.2023 nein IAS 12 Internationaler Steuerreform – Pillar-2-Modellregeln 01.01.2023 ja 1) Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen. Änderungen an IAS 12 „Internationale Steuerreform – Pillar-II-Gesetzgebung“ (Globale Mindestbesteuerung) Die Änderungen des IAS 12 enthalten eine vorübergehende, verpflichtende und sofort anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben; zudem schreiben sie gezielte Anhangsangaben über die Betroffenheit durch die Mindestbesteuerung vor. Diesbezüglich wird auf Erläuterung 3 betreffend Ertragsteuern und Latente Steuern verwiesen.
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