ÖBB Geschäftsbericht 2023
301 Konzern- abschluss Assoziierte Unternehmen Verbundene nicht vollkonsolidierte Unternehmen Mitglieder der Organe des Konzerns und denen nahestehende Personen und Unternehmen in Mio. EUR 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Verkauf von Waren/ Dienstleistungen (Gesamterträge) 40,4 31,5 1,7 0,8 0,3 0,1 Erwerb von Waren/ Dienstleistungen (Gesamtaufwendungen) 48,8 44,0 5,8 3,4 0,2 0,1 Forderungen 31.12. 8,3 5,0 1,0 0,4 0,0 *) 0,0 *) Schulden 31.12. 10,5 5,4 1,2 1,3 0,0 0,0 *) Kleinstbetrag. Bei den Transaktionen mit den Organen des Konzerns und mit ihnen nahestehenden Personen sowie Unternehmen handelt es sich vor allem um Transaktionen mit Unternehmen, an denen Mitglieder des Aufsichtsrats oder Geschäftsführer:innen oder nahestehende Personen von Organen des ÖBB-Konzerns einen beherrschenden Einfluss haben. Darüber hinaus wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt, noch wurden zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Es gab an verbundene nicht vollkonsolidierte Unternehmen weder Garantien oder Investitionszuschüsse noch wurden von diesen Garantien oder Investitionszuschüsse angenommen. In beiden Geschäftsjahren gab es keine berichtspflichtigen Transaktionen mit Vorständen. An assoziierte Unternehmen wurden in beiden Berichtsjahren keine Garantien gegeben. Die Haftungen und Garantien, die seitens der Republik Österreich oder der Österreichischen Kontrollbank AG übernommen wurden, werden in Erläuterung 25 ausgewiesen. Transaktionen und Leistungsbeziehungen mit der Republik Österreich, Rahmenplan für Infrastrukturinvestitionen und die Haftung der Republik Österreich Teilkonzerne ÖBB-Personenverkehr und Rail Cargo Group Entsprechend dem Bundesbahnstrukturgesetz werden mit der Republik Österreich gemeinwirtschaftliche Leistungsverträge für den Personennah- und -fernverkehr auf der Schiene geschlossen. Dementsprechend werden von der ÖBB-Personenverkehr AG gemeinwirtschaftliche Leistungen erbracht. Die dafür der Republik Österreich verrechneten Kosten betragen rd. 1.140,5 Mio. EUR (Vj: rd. 993,2 Mio. EUR). Auf Basis von Verkehrsdienstverträgen werden für die Bundesländer und Gemeinden Leistungen erbracht, für die im Geschäftsjahr rd. 357,7 Mio. EUR (Vj: rd. 316,8 Mio. EUR) verrechnet wurden. Die Rail Cargo Austria AG wie auch alle anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Leistungen in den Produktionsformen Einzelwagenverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr bzw. „Rollende Landstraße“ erbringen, erhalten Förderungen nach dem von der Republik Österreich bei der Europäischen Kommission notifizierten Beihilfeprogramm für den Schienengüterverkehr. Die von der Republik Österreich dafür der Rail Cargo Austria AG gewährten Förderungen betragen für das Jahr 2023 rd. 130,7 Mio. EUR (Vj: rd. 110,1 Mio. EUR). Teilkonzern ÖBB-Infrastruktur Allgemein Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz