RCG Güterwagen

TAUSCHFLACHPALETTEN Bezeichnung: EUR-Tauschflachpalette Abkürzung: Pa Abmessungen (LxBxH in mm): 1200 x 800 x 144 Masse in kg: 25 Höchstbelastbarkeit in kg: ca. 1.500 Zum Tauschverfahren werden Flachpaletten zugelassen, die dem UIC- Merk­ blatt 435-2 „Gütenorm für eine Europäische Vierweg-Flachpalette aus Holz mit den Abmessungen 800 mm x 1200 mm“ entsprechen. Tauschfähig, wenn sie das Zeichen einer Mitgliedsbahn des Europäischen Palettenpools bzw. Palettenorganisation aufweisen und der Allgemein­ zustand einen Tausch zulässt. TAUSCHFLACHPALETTEN gelten als nichttauschbar, müssen repariert oder ausgemustert werden, wenn 1 ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist. 2 ein Randbrett (Deck- oder Bodenbrett) so abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist. 3 mehr als zwei Randbretter (Deck- oder Bodenbrett) so abgesplittert sind, dass jeweils ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist. 4 ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel-. oder Schraubenschaft sichtbar ist. 5 nicht mindestens ein Zeichen der Bahn / Palettenorganisation und ein Zeichen EUR vorhanden sind. 6 offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet wurden (z.B. zu dünne, zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze). 7 der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass • die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze). • Ladegüter verunreinigt werden können. EUR-TAUSCHFLACHPALETTEN müssen an den Klötzen beider Längsseiten folgende Kennzeichen tragen: am linken Eckklotz: das Zeichen der zulassenden Bahn (ÖBB) am rechten Eckklotz: das Zeichen EUR am Mittelklotz: den Herstellungscode 000-0-00 • erste Zifferngruppe: Herstellergruppe • zweite Zifferngruppe: letzte Ziffer Herstellungsjahr - Herstellungsmonat 122 TAUSCHGERÄTE TAUSCHGERÄTE 123

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