Kalabrien 2022

49 Kalabrien | Versicherungen R h o m b e r g S t o r n o s c h u t z Sicheres Reisen Mit dem Rhomberg-Stornoschutz und dem ReiseSchutz der Europäischen Reiseversicherung reisen Sie sorgenlos. R h o m b e r g R e i s e - S c h u t z Prämien Reise-Schutz (gültig für eine Reise) Reisedauer Einzel Familie Preis Unterbr./Kat. Preis Unterbr./Kat. 5 Tage € 31 AA € 63 BA 17 Tage € 39 AA € 84 BA 31 Tage € 47 AA € 96 BA Anf.: V Leistung: RHOVER100 (Einzel), RHOVER101 (Familie) Unterbr./Kat.: AB Unseren Reisegästen empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung mit umfassendem Schutz während der Reise. Er beinhaltet folgende Leistungen: Reiseabbruch: 1. Zusätzliche Rückreisekosten bis 100 %. Verspätungsschutz: 2. Versäumnis des Transportmittels und Umstei- geschutz: Mehrkosten für Nächtigung, Verpfle- gung und Nachreisekosten: Einzel bis € 1.000,-, Familie bis € 2.000,-. 3. Verspätete Ankunft am Heimatbahnhof/- flughafen: Mehrkosten für Taxifahrt oder Nächtigung und Verpflegung: Einzel bis € 350,-, Familie bis € 700,-. Reisegepäck: 4. Neuwertdeckung bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck inkl. Sportgeräte (z.B. während des Transports oder bei Diebstahl: Einzel bis € 3.500,-, Familie bis € 7.000,-. 5. Bargeldersatz bei Diebstahl bis € 150,-. 6. Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel bzw. Ersatz der Leihgebühren (z.B. für Sportgeräte): bei Gepäcksverspätung bis 72 Stunden: Einzel bis € 350,-, Familie bis € 700,-; bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden: Einzel bis € 750,-, Familie bis € 1.500,-. 7. Hilfe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten: Einzel bis € 350,-, Familie bis € 700,-. 8. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl oder Verlust von Zahlungsmitteln: Einzel bis € 750,-, Familie bis € 1.500,-. Suche und Bergung: 9. Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000,-. Medizinische Leistungen im Ausland und Heimtransport: 10. Transport ins Krankenhaus/Verlegungs- transport bis 100%. 11. Ambulante Behandlung bis 100 %. 12. Stationäre Behandlung: bis € 1.000.000,-. 13. Heimtransport bei medizinischer Notwen- digkeit (inkl. Ambulanzjet) bis 100 %. 14. Heimtransport nach 3 Tagen Krankenhaus- aufenthalt, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) bis 100 %. 15. Nachreise bei unterbrochener Rundreise: bis 100%. 16. Verspätete Rückreise inklusive Zusatznächti- gungen. Versicherungssumme Leistung 16. und 17. zusammen: Reisekosten bis 100%, Nächtigung bis € 1.500,-. 17. Krankenhausbesuch ab 5 Tagen Krankenhaus- aufenthalt. 18. Medikamententransport bis 100 %. 19. Kinderrückholung durch eine Betreuungs- person bis € 4.000,-. 20. Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort bis 100 %. Maximalleistung für die Leistungen 10. bis 20. bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung bis € 500.000,-. Reiseprivathaftpflicht: 21. Sach- und Personenschäden pauschal bis € 500.000,-, davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) bis € 25.000,-. Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland: 22. Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers. 23. Vorschuss für Anwalt bis € 3.000,-. 24. Vorschuss für Strafkaution bis € 13.000,-. Familie : Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (21. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen weder miteinander verwandt sein noch einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Europa : Zum Geltungsbereich "Europa" gehö- ren Europa im geografischen Sinn, Russland, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und die Kanarischen Inseln, mit Ausnahme von Syrien und der Krim. Als Vertragsgrundlage gelten die Europäischen Reiseversicherungsbedingungen (ERV-RVB 2021). Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Gültig für eine Reise. Prämien auszugsweise abgedruckt. Vollständige Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand 12/2021. Europäische Reiseversicherung AG Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien Tel. +43/1/317 25 00-73930 E-Mail: info@europaeische.at Bei Stornierung einer gebuchten Reise fallen Stornierungskosten an, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung richtet (von 25% bis zu 100% des Reisepreises). Dementsprechend empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Rhomberg-Stornoschutzes bei Buchung der Reise! Der Rhomberg Storno- schutz deckt die Kosten einer Stornierung, die vor Reiseantritt entstehen (keine Kostende- ckung bei Reiseabbruch vor Ort). Eine Nachbuchung des Stornoschutzes ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt möglich, der Stornoschutz beginnt in diesem Fall jedoch erst ab dem 10. Tag nach Abschluss des Storno- schutzes (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Bei Buchung der Urlaubsreise innert 30 Tagen vor Reiseantritt ist die Zubuchung des Rhomberg-Stornoschutzes nur direkt mit der Reisebuchung möglich. Rhomberg-Stornoschutz ohne Selbstbehalt: Prämie 4% vom Gesamtreisepreis: Der Storno- schutz übernimmt unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen die verrechneten Stornierungskosten des Reiseteilnehmers (exkl. € 50 Bearbeitungsgebühr lt. AGB), vorausgesetzt die Prämie für den Rhomberg-Stor- noschutz wurde einbezahlt, nach Eintritt des Verhinde- rungsgrundes Rhomberg Reisen unverzüglich informiert und der Verhinderungsgrund durch die zuständige Stelle bestätigt: a) Plötzlich auftretende, schwere Erkrankung (auch bestehende Leiden, wenn sie unerwartet akut werden; vorausgesetzt diese wurden weder ambulant (in den letzten 6 Monaten) noch stationär (in den letzten 9 Monaten) vor Abschluss des Stornoschutzes behan- delt; psychische Erkrankungen sind ausschließlich bei stationärem Krankenhausaufenthalt gedeckt), Unfall oder Tod der versicherten Reiseteilnehmer. Plötzlich auftretende, schwere Erkrankungen (nicht Verschlim- merung bestehender Leiden und oben genannte ausgeschlossene Leiden), Unfall oder Tod von Familien­ angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister) des Reiseteilnehmers, wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist. Covid-Deckung: Positive Covid-19 Testung mit oder ohne Symptome, Quarantäne mit behördlichem Absonderungsbescheid als Kat. 1-Kontaktperson (K1). b) Bedeutender Sachschaden von persönlichem Eigentum infolge eines Elementarereignisses, Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruch, wodurch die Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist. c) Schwangerschaft, wenn diese nach Buchungs­ abschluss festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen. d) Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Reiseteilnehmers durch den Arbeitgeber. Abwicklung: Nach Eintritt des Verhinderungsgrundes ist Rhomberg Reisen unverzüglich über die (event.) Stornierung der Urlaubsreise zu informieren (bei kurzfristiger Erkrankung unbedingt noch vor Reise­ antritt telefonisch über unsere Notfallnummer). Sollten sich die Stornierungskosten aufgrund einer verspäteten Meldung erhöhen, ersetzt der Stornoschutz nur jene Stornokosten, die bei Auftreten des Stornierungs- grundes angefallen wären. Die Stornierung hat nach telefonischer Verständigung schriftlich zu erfolgen, der Verhinderungsgrund muss durch die zuständige Stelle bestätigt werden (zB Arztattest, Sterbeurkunde, etc.). Beachten Sie, dass der gebuchte Stornoschutz nur zur Anwendung kommt, wenn zumindest eine Anzahlung in Höhe der Stornoschutz-Prämie geleistet wurde. Anf.: V Leistung: RHOVER000 Unterbr./Kat.: AB

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