Kalabrien 2022

51 Kalabrien | Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Okt. 2021) Die Rhomberg Reisen GmbH tritt mit ihren Reiseleistungen als Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler auf. Ein Reiseveran- stalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Un- ternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl. § 2 Abs 7 PRG). Ein Reisevermittler vermittelt Reiseverträge über einzelne Reiseleis- tungen (z.B. Flug, Hotel, etc.), über Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) sowie verbundene Reiseleistungen (iSd § 2 Abs 5 PRG) zwi- schen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einerseits und dem Reisenden andererseits. Die Rhomberg Reisen GmbH erbringt ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pau- schalreiseverordnung (PRV), mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Als Grundlage für vermittelte Reiseleistungen die- nen die Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (zB. Hotels, Airlines, Reiseveranstalter). Die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen der Rhomberg Reisen GmbH (nachfolgend als Rhomberg Reisen bezeichnet) ergänzen gesetzliche Vorschriften. 1. Buchung/Vertragsabschluss Der Katalog und die Webpage von Rhomberg Reisen dienen als bloße Werbemittel. Die darin präsentierten Pauschalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote dar. Reisevorschläge von Rhomberg Reisen können direkt bei Rhomberg Reisen oder über ausgewählte Vertriebspartner gebucht werden. Die im Kata- log abgedruckten Ab-Preise in CHF (Umrechnungskurs CHF 1 = 0,93 EUR) sind gültig für ein begrenztes Angebot und bis längs- tens 31.01.2022. Danach können Sie unsere tagesaktuellen Preise in CHF jederzeit über uns, oder mittels Ausdruck in Ihrem Reise- büro, in Erfahrung bringen. Die Anmeldung kann mündlich (in den jeweiligen Büroräumlichkeiten bzw. telefonisch), schriftlich (per Fax, E-Mail, Brief) und Online (www.rhomberg-reisen.com) erfolgen. Online bietet der Kunde mit Bestätigung des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ oder ähnlicher Formulierung Rhomberg Reisen den Vertragsabschluss verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Unmittelbar bei oder nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung zu- kommen lassen. Das Service-Entgelt pro Buchung beträgt EUR 39 (nicht refundierbar). Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche übermittelten Vertragsdokumente und Informationen auf sachli- che Richtigkeit zu seinen Angaben/Daten und auf allfällige Abwei- chungen (Schreibfehler: z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Un- vollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Abweichungen diese Rhomberg Reisen unverzüglich zur Berichtigung, wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird, mitzuteilen. 2. Zahlungsbedingungen Die Verrechnung und Fakturierung erfolgt ausschließlich in Euro. Preise, die in Fremdwährungen ausgewiesen sind, werden bei Fälligkeit zum aktuellen Euro-Tageskurs umgerechnet. Bei Pau- schalreisen und verbundenen Reiseleistungen sind 20% Anzah- lung unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist nicht früher als 20 Tage und nicht später als 15 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Grundsätzlich kann bei bestimm- ten Reiseleistungen die Anzahlung bis zu 100% des Reisepreises betragen. Erfolgt ein Vertragsabschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang der Bu- chungsbestätigung zu entrichten. Bei Buchung über einen Ver- triebspartner kann dieser Ihre Zahlung im Auftrag von Rhomberg Reisen treuhändisch entgegennehmen. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der Zahlung zeitgerecht vor Reiseantritt zugesandt. Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtun- gen nicht nach, behält sich Rhomberg Reisen nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen im Punkt 4. „Vertragsrücktritt vom Kunden“ zu verlangen. 3. Stornoschutz, Reiseversicherung Rhomberg Reisen empfiehlt den Abschluss eines Stornoschutzes und einer fakultativen Reiseversicherung, welche ausreichend De- ckung ab dem Datum des Reiseantritts bis zum Ende der Reise ge- währleistet. Nähere Information erhalten Sie über Rhomberg Reisen. 4. Vertragsrücktritt vom Kunden Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Entschädigungspauscha- le (Stornogebühr) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragsrücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag zur Be- rechnung der Entschädigungspauschale gilt das Eingangsdatum des schriftlichen Vertragsrücktritts. Es gelten folgende standard- mäßige Entschädigungspauschalen pro Person zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro stornierter Buchung von EUR 50 (nicht refundierbar): Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%; ab dem 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 35%; ab dem 19. bis 10. Tag vor Rei- seantritt 55%; ab dem 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 75%; ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 90% des Reisepreises. Bei Nichtantritt einer Reise (No-Show) ohne Ankündigung oder Stor- nierung am Anreisetag berechnen wir 100% des Reisepreises. Für Reisen nach Island: Bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25%; ab dem 31. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%; ab dem 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 55%; ab dem 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 70%; Am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises. Für Reisen nach Island mit Bestandteil von Schiffsfahrten: Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 15%; ab dem 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt 35%; ab dem 30. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%; ab dem 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%; Am Abreisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises. Als Reisepreis gilt der Gesamtpreis aller vereinbarten Leistungen gemäß Vertrag. Falls bei bestimmten Leistungsträgern (zB. Airlines, Unterkünften, Autovermietern, Ausflügen etc.) höhere Entschädigungspauschalen zur Anwen- dung gelangen, wird gesondert vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen. Grundsätzlich gilt bei den Produkten „Nur-Flug“, „Fly&Drive“, sowie allen Linienflügen welche nicht exklusiv von Rhomberg Reisen gechartert werden, eine Entschädigungspau- schale von 100% des Reisepreises. Nachweislich nicht refun- dierbare Ausgaben sind im Falle eines Rücktritts zur Gänze vom Kunden zu tragen. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise können zusätzliche Kosten entstehen und es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Bei vermittelten Reiseleistungen gelten die Geschäftsbedingun- gen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers. 5. Vertragsrücktritt des Veranstalters Rhomberg Reisen kann vor Beginn einer Pauschalreise oder einer sonstigen Reiseleistung vom Vertrag zurücktreten, wenn Rhomberg Reisen aufgrund unvermeidbarer und außerge- wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall gilt die Rückerstattungspflicht gem. § 10 Abs 4 PRG ausgenommen dem Service-Entgelt und Gebühren gem. Punkt 4/10/11 dieser AGB. Wird eine Mindestteilnehmerzahl (vgl. § 10 Abs 3 Z 1 PRG) von 50%, des jeweiligen Kontingents von Rhomberg Reisen, auf Charterflügen oder Linienflügen nicht erreicht, behält sich Rhomberg Reisen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt die Rückerstattungs- pflicht gem. § 10 Abs 4 PRG ausgenommen dem Service Entgelt und Gebühren gem. Punkt 10/11 dieser AGB. Nach Antritt der Reise kann Rhomberg Reisen ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Reisende in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In solchen Fällen gelten die Regelun- gen gem. einem vorzeitigen Abbruch im Punkt 4 dieser AGB. 6. Haftungsausschluss Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet und der Stan- dard, die Ausstattung, die Speisen, sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland / den Bestimmungsort üblichen regionalen Standards/Kriterien orientieren. Rhomberg Reisen haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschä- den des Reisenden, die im Zusammenhang mit gebuchten Leis- tungen entstehen - sofern sie eine Verwirklichung des allgemei- nen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit der Pauschalreise verbundenen allgemeinen Risikos, welches in die Sphäre des Reisenden fällt, darstellen - dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind - einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist - die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Rhom- berg Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, bei welchen Rhomberg Reisen als Vermittler von Reiseleistungen auftritt. 7. Gewährleistung, Schadenersatz, Rügepflicht Der Reisende hat im Falle einer Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung gem. § 11 Abs 2 PRG jede von ihm wahrgenom- mene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unver- züglich und vollständig an den jeweiligen Veranstalter zu melden, damit der jeweilige Veranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit gem. § 11 PRG zu beheben. Der Reisende hat dem Veranstalter eine angemessene Frist für die Behebung der Vertragswidrigkeit zu setzen, wobei die Angemessenheit der Frist jeweils im Einzelfall, ausgehend von Art/Zweck/Dauer der Pauschalreise, der angezeigten Vertragswidrigkeit, dem Zeitpunkt der Meldung (z.B. spätabends etc.), sowie den erforderlichen Zeitressourcen, die für Ersatzbeschaffung z.B. eines Objektes (Umzug etc.) notwendig sind, zu beurteilen ist. Aus Beweis- gründen wird dem Reisenden empfohlen, sich der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Veranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt Rhomberg Reisen unter der mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Die Unterlassung einer wahrgenommenen Vertragswidrigkeit kann gem. § 12 Abs 2 PRG als Mitverschulden angerechnet werden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Ver- anstalters. Bei Gepäcksverlust, -beschädigung und –verspätung iVm mit Flugreisen, hat dies der Reisende unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (Pro- perty Irregularity Report) mitzuteilen. 8. Leistungsänderungen Nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn kann der Veran- stalter unerhebliche Leistungsänderungen (vgl. § 9 Abs 1) vor- nehmen. Der Veranstalter bzw. der Vertriebspartner informiert den Reisenden klar und verständlich, schriftlich an die von ihm zuletzt bekanntgegebenen Kontaktdaten über die Änderungen. Ist der Veranstalter gemäß § 9 Abs 2 PRG zu erheblichen Än- derungen jener wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die den Charakter und Zweck der Pauschalreise ausmachen (vgl. § 4 Abs 1 Z 1 PRG), gezwungen oder kann er Vorgaben des Reisenden, die vom Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt wurden nicht erfüllen, kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung (ausgenommen nicht refundierbarer Leistungen) zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, sich bei seiner Erklärung der Schriftform zu bedienen. Wenn der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten Die in unseren Publikationen genannten Flugzeiten sind unverbindlich und dienen zur Orientierung, d.h. sie sind nicht Teil des Vertrags. Sie erhalten die Flugzeiten mit dem elektronischen Flugticket, welches wir Ihnen gemeinsam mit den Reiseunterla- gen vor Abflug übermitteln. Rhomberg Reisen behält sich zudem vor Flugzusammenlegungen vorzunehmen bzw. Flüge mit einem Zwischenstopp (Via-Flug) zum gewünschten Ziel durchzuführen. Ebenso können Airlines den Abflugsort ändern, Gewichtsanga- ben für Reise- und Handgepäck adaptieren, Zwischenlandungen oder Außenlandungen aus technischen oder operationellen Gründen (uA Starkes Flugaufkommen, schlechte Sicht, Wind etc.) vornehmen bzw. Fluggeräte und Flugzeiten ändern. 9. Preisänderungen Rhomberg Reisen behält sich für alle Leistungen das Recht vor, nach Abschluss des Vertrags bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reiseleistung Preisänderungen vorzunehmen (vlg. § 8 PRG). Rhomberg Reisen wird den Reisenden an der von ihm zu- letzt bekanntgegebenen Kontaktadresse klar und verständlich, schriftlich spätestens 20 Tage vor Beginn der Reiseleistung über die Preisänderung unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen. Wenn der Reisende innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten. 10. Um-, Nachbuchung, Namensänderung Für Um- und Nachbuchungen (Änderung des Reisedatums, Destination, Unterkunft etc.), bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir zu eventuell anfallenden Entschädigungspau- schalen eine Umbuchungs- bzw. Nachbuchungsgebühr pro Buchung iHv EUR 85 (nicht refundierbar). Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt werden Um- und Nachbuchungen als Stornierung (gemäß den Konditionen unter Punkt 4. „Vertragsrücktritt des Kunden“) und Neubuchung behandelt. Für Namensänderun- gen werden EUR 35 berechnet (nicht refundierbar). 11. Tailor Made- & Gruppenreisen Für die Beratung bei Tailor Made Produkten (zB. Planung von Run- dreisen, Kombinationen von Reisen, etc.) wird eine Beratungsge- bühr iHv EUR 50 (nicht refundierbar) verrechnet. Bei Buchungen zu Gruppenkonditionen gilt eine Bearbeitungsgebühr iHv EUR 15 (nicht refundierbar) pro gebuchter Person. 12. Reisen unter Covid & sonstigen Pandemien Erforderliche medizinische Tests, Schutzimpfungen, für Ein-/Ausrei- sen; verpflichtendes Tragen von Masken, diverse Maßnahmen im Reiseziel bzw. z.B. Quarantänepflicht bei Rückkehr, berechtigen zu keinem kostenlosen Vertragsrücktritt/keiner Reisepreisminderung. Kundengeldabsicherung gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV): Rhomberg Reisen GmbH, als Reiseveranstalter ein- getragen mit der Nr. 1998/0055 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Alle Kundenzahlungen (gem. Punkt 2 Zahlungsbedingungen) für von Rhomberg Reisen veranstaltete Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sind mittels Bankgarantie Nr. 16365 der Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Innsbruck nach Maßgabe der Pauschalreiseverordnung (PRV) besichert. Die Besicherung wird für bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wird, verwendet. Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm ge- zahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtver- sicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Teil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchs- verlust innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01/317 25 00 oder über die Notfallnummer 01/50 44 00, Fax: 01/319 93 67, anzumelden. Unternehmen Rhomberg Reisen GmbH, Eisengasse 12, 6850 Dornbirn, AT Firmenbuchnummer: FN 439069s, Firmenbuchgericht: Feldkirch Veranstalternummer: 1998/0055 UID: ATU 69851412, GISA-Zahl: 23051515

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