Nordamerika

11 USA | MIETWAGEN MIETSTATIONEN In USA/Kanada befinden sich die Mietstationen in den meisten Fällen am Flughafenterminal. Wo dies nicht der Fall ist steht Ihnen regelmäßig ein kostenloser Shuttle-Bus des Vermieters zwischen Flughafen- und Anmietstation, an der die Fahrzeugübernahme/-Rückgabe erfolgt, zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Anmietung am Flughafen immer Ihre Flugnummer und Ankunftszeit an. Eine Zustellung/Abholung zum/vom Hotel ist in den USA und Kanada nicht möglich. FAHRZEUGAUSSTATTUNG Alle Fahrzeuge in USA/Kanada verfügen über Klimaanlage und Automatikgetriebe. Grundsätzlich wird nur die ausgeschriebene Kategorie, aber kein bestimmtes Fahrzeugmodell bestätigt. Der Ver- mieter behält sich vor, Ihnen ein höherwertiges Fahrzeug ohne Mehrkosten zur Verfügung zu stel- len, sollte vor Ort ein Fahrzeug in der von Ihnen gebuchten Kategorie nicht zur Verfügung stehen. Dies berechtigt nicht zu Forderungen z.B. aufgrund erhöhten Treibstoffbedarfs. Bitte beachten Sie, dass amerikanische Autos über verhältnismäßig wenig Stauraum im Kofferraum verfügen, dies gilt auch für die Minivans. KAUTION Bei Anmietung ist die Hinterlegung einer Kaution per Kreditkarte nötig. Akzeptiert werden alle gän- gigen Kreditkarten (keine Debitkarten) wie z.B. VISA, Mastercard, American Express. Die Kreditkarte muss auf den Namen des Hauptfahrers/-mieters ausgestellt sein. NEBENKOSTEN VOR ORT Kosten für Benzin, Straßennutzungs-/Mautgebühren, Einweggebühren, Kindersitze etc. sind nicht imMietpreis enthalten. Auch Kosten für Überschreitung der Mietzeit werden vomVermieter direkt berechnet. EINWEGMIETEN (ONEWAY RENTAL) (=Fahrzeugannahme am Ort "A", Rückgabe am Ort "B") sind innerhalb eines Landes zwischen den Stationen eines Vermieters erlaubt, teils fallen hierfür Gebühren an. Einweggebühren werden vor Ort bei Abgabe des Wagens bezahlt zzgl. örtlicher Steuern und Gebühren. Preise und Verfügbarkeit gültig laut System ZUSATZFAHRER Wollen vor Ort neben dem Hauptmieter weitere Personen den Mietwagen fahren, so müssen diese als Zusatzfahrer bei Anmietung in den Mietvertrag eingetragen werden. Wird dies nicht getan, er- lischt jeglicher Versicherungsschutz. In der Regel fallen für jeden Zusatzfahrer vor Ort Gebühren an, Ausnahmen sind bei jeweiligen Vermietern aufgeführt. KINDERSITZ In den USA und Kanada ist ein Kindersitz bzw. eine Sitzerhöhung für Kinder bis zu 10 Jahren oder 32 Kilo vorgeschrieben. Bitte geben Sie bei Buchung das Alter bzw. Gewicht der Kinder an. NAVIGATIONSSYTEM Navigationsgeräte sind an den meisten Stationen in Kanada gegen Gebühr verfügbar. Bei Buchung unserer Navi-Pakete ist das Navigationsgerät bereits im Mietpreis eingeschlossen, d.h. hier fallen keine weiteren Kosten vor Ort an. Bitte beachten Sie, dass bei Verlust/ Beschädigung des Navigati- onsgerätes eine Selbstbeteiligung vor Ort anfällt, die nicht ausgeschlossen werden kann. TREIBSTOFF In unseren Super-Inklusiv-Preisen ist die 1. Tankfüllung bereits enthalten, d.h. Sie übernehmen das Fahrzeug mit vollemTank und können es leer zurückgeben. Bei unseren Super-Spar-Preisen wird bei manchen Vermietern die 1. Tankfüllung bei Anmietung vor Ort zu marktüblichen Preisen zum Kauf angeboten. STEUERN Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der örtlichen Steuern ( SalesTax, ähnlich unserer Mehrwertssteuer). Diese variieren in den USA je nach Bundesstaat zwischen 5% bis 25% und in Kanada je nach Provinz zwischen 5% bis 15%.. Neben dieser "Sales Tax" fallen auf Leistungen vor Ort zusätzlich weitere Steuern und Gebühren an, so dass die Gesamthöhe der Steuern und Ge- bühren bis zu 40% betragen kann. Gebühren und Steuersätze können sich jederzeit und ohne Vor- ankündigung seitens der Autovermieter ändern, was ggf. zu höheren Zahlungen vor Ort führt. MAUTSTELLEN Für einige Straßen in den USA und Kanada und USA werden Mautgebühren "tolls" erhoben. Diese liegen oftmals unter 1 USD, d.h. Kleingeld bereithalten. Unsere Vermieter bieten gegen eine zusätz- liche Gebühr vor Ort auch die Möglichkeit, sich für den sog. "Toll Pass Services" zu registrieren. Einige Mautstraßen können nur noch auf elektronischenWeg bezahlt werden, bei Nutzung dieser Straßen ohne Toll Pass Service wird teilweise eine Verwaltungsgebühr berechnet, die zusätzlich zu den Maut- und Toll-Pass-Gebühren anfällt. Etwaige Strafzettel der Mautstraßenbetreiber sind hiervon unberührt und werden separat gehandhabt. VERSICHERUNGEN GENERELLE INFO ZUR HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG IN DEN USA/KANADA Die Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Ansprüche von Unfallgegnern Ih- nen gegenüber ab. In vielen Ländern ist die Kfz-Versicherung mit unbegrenzter Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. In den USA ist dies nicht der Fall, hier schreibt jeder Staat lediglich eine gesetz- liche Mindestdeckung vor, die bei Bu- chung über FTI stets inklusive ist. Wichtiger Hinweis: Diese staatliche Haft- pflichtversicherung wird von unabhängi- gen Experten als absolut unzureichend angesehen. Die gesetzlichen Deckungs- summen variieren je nach Staat in den USA von USD 0 (d.h. faktisch kein Versi- cherungsschutz) bis max. USD 60.000 ZUSATZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG VON BIS ZU 1 MIO USD/CAD BEREITS INKLUSIVE Deshalb ist bei Buchung eines Mietwa- gens über FTI eine Zusatzhaftpflichtversi- cherung von 1 Mio. USD/CAD für Perso- nen- und Sachschäden, die die länderspe- zifischen Haftpflichtdeckungssummen überschreiten, bereits eingeschlossen. VORTEILE DER DIREKTEN ZUSATZ-HAFT- PFLICHTVERSICHERUNG ÜBER DEN VERMIETER Die vom Vermieter angebotene Zusatz- Haftplichtversicherung ist eine primäre Versicherung. Dies bedeutet vereinfacht gesagt, dass sich die Versicherung im Schadensfall sofort der Bearbeitung an- nehmen kann. Die von vielen anderen An- bietern angebotene Zusatz-Haftpflicht- versicherung über eine externe Versiche- rungsgesellschaft bedeutet nur eine se- kundäre Versicherung. Diese sekundäre Versicherung kann sich erst der Berarbei- tung des Schadensfalls annehmen, nach- dem verifziert ist, dass der staatliche Ba- sisschutz nicht ausreichend ist. Dies hat eine langwierige Bearbeitungszeit mit viel Schriftverkehr zur Folge. Durch den Abschluss der vom Vermieter angebote- nen primären Versicherung haben Sie den großen Vorteil, dass sich die Versiche- rung der Bearbeitung des Schadensfalls sofort annehmen kann, da nicht auf das Ergebnis des staatlichen Basisschutzes gewartet werden muss. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit für FTI- Kunden wesentlich! Ein weiterer Plus- punkt ist, dass Sie im Schadensfall mit nur einem Ansprechpartenr im Kontakt stehen, was die Abwicklung und Kommu- nikation ebenfalls erheblich vereinfacht. ZUSÄTZLICH FÜR SIE BEI FTI: Sollte wider Erwarten die o.g. 1 Mio. CAD/ USD nicht ausreichen ist bei Buchung ei- nes Mietwagens über FTI eine Zusatz- haftpflichtversicherung über die Hanse- Merkur Reiseversicherung AG einge- schlossen, die mit einer Deckungssumme von insgesamt EUR 10 Mio. den Mieter und autorisierte Fahrer (im Mietvertrag eingetragen) gegenüber Ansprüchen Dritter bei Sach- und Personenschäden versichert. CDW-/LDW VERSICHERUNG Deckt Schäden/Diebstahl am eigenen Mietfahrzeug ab (diese sind nicht über oben beschriebene Haftpflichtversiche- rung abgesichert) und ist bei allen Bu- chungen über FTI inklusive. Die CDW-/ LDW Haftungsbefreiung bedeutet den Verzicht des Vermieters auf Forderung gegen den Mieter bei Diebstahl oder Be- schädigung des Mietfahrzeugs. Bei Miet- wagen in den USA ist die CDW/LDW oh- ne Selbstbeteiligung, dies gilt auch für Schäden an Glas, Reifen und Unterbo- den. Die in Kanada vor Ort z.Zt. CAD 1500 wird von FTI erstattet. In allen Fällen aus- genommen sind: • Schäden die durch Missachtung der Vermittlungs- und Mietbedingungen entstehen • Grob fahrlässiges Handeln oder Trun- kenheit am Steuer • Folgekosten z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen • Verlust des Autoschlüssels • Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versi- cherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Schadensmeldung: Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorhergehens- weise unbedingt eingehalten werden: • umgehende Benachrichtigung des Vermieters • umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist • Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges Bewahren Sie in jedem Fall sämtliche Be- lege für verauslagte Kosten auf. Sollten Sie dies nicht tun, werden die Versiche- rungen diese Forderungen auf keinen Fall anerkennen. Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteili- gung an den FTI-Kundendienst gesendet werden: • Schadens- und Polizeibericht • Kopie des Mietvertrags • gegenbenenfalls Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Quittung bei Bar- zahlung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte). Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrags. Bei vertragswidriger Nutzung, mutwilli- ger Beschädigung, Verstoß gegen gelten- des Gesetz, Drogen- oder Alkoholeinfluss und grober Fahrlässigkeit besteht im Schadensfall keinerlei Versicherungs- schutz "Grobe Fahrlässigkeit" richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht, lesen Sie bitte aus diesem Grund Ihren Miet- vertrag vor Ort sorgfältig durch. Über- prüfen Sie auch die Korrektheit der Un- fallursache im Polizeibericht. UNSER MIETWAGEN ABC

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