Nordamerika

Information von A-Z Verpflegung/All Inclusive Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension und All Inclusive beginnt die ge- buchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten Ankunft im Hotel oder einer frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet, ein Abend- essen oder ein Frühstück zu servieren. Ein All Inclusive-Angebot beinhaltet i. d. R. alle Mahlzeiten, beginnend mit dem Abendes- sen und endend mit dem Frühstück, sowie lokale alkoholische Getränke, Softdrinks und ein Sport- und Unterhaltungsangebot. Bitte beachten Sie die genauen Leistungsbe- schreibungen der einzelnen All Inclusive-An- gebote. Zur Identifikation muss in den meis- ten Anlagen während des Aufenthaltes ein Plastikarmband getragen werden oder Sie erhalten stattdessen eine Plastikkarte. Eine Buffetform kann in der Nebensaison nicht immer vom Hotel angeboten werden, alter- nativ wird dem Gast à la carte die Verpfle- gungsleistung in vollem Umfang zur Verfü- gung gestellt. Wasserversorgung In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten zu Engpässen in der Wasserversorgung kommen. Dies ist be- dingt durch die in vielen Ländern herrschen- de extreme Trockenheit, die Wasser zu einer Kostbarkeit macht. Bitte gehen Sie daher sparsam damit um. Die FTI Hotelbewertung BB zweckmäßige Häuser, oft mit landes typischer Ausstattung BBB Bewährte und beliebte Hotels der Mittelklasse BBBB Komfortable Hotels der gehobenen Mittelklasse BBBBB Luxushotels mit hervorragender Aus stattung und gehobenem Service BBBBBB First-Class-Hotels mit perfektem Serviceund exzellenter Ausstattung EINREISEBESTIMMUNGEN Im Folgenden finden Sie die Einrei- sebestimmungen für Österreichi- sche Staatsbürger. Kunden anderer Staatsangehörigkeiten, die auch ei- nen Wohnsitz in der EU haben, er- halten die Einreisevorschriften mit Bekanntgabe ihrer Nationalität bei Buchung. Bürger anderer Nationa- litäten und Staatenlose erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft. Die in diesem Ka- talog abgedruckten Einreisebestim- mungen beinhalten die Pass- sowie Visavorschriften Ihres Urlaubslandes. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Covid19-Pandemie für die Einrei- se in viele Länder zusätzliche Bestim- mungen gibt. Aktuelle Informatio- nen hierzu finden Sie auf den Seiten der zuständigen Ministerien: Öster- reich: https://www.bmeia.gv.at/rei- se-aufenthalt/reiseinformation/. Für die Einhaltung der im jeweiligen Ur- laubsland geltenden Ein- und Ausrei- sebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. USA Einreise in die USA: einreisenden Ausländern ist die Einreise nur dann erlaubt, wenn sie vollständig gegen COVID-19 geimpft sind (weitere In- formationen – auch für Kinder – sie- he „Nähere Details/ weiterführen- de Informationen“) Voraussetzungen: vor Einreise ist der Fluglinie ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen CO- VID-19 vorzulegen. Zudem müssen für das Contact Tracing Kontaktda- ten bekannt gegeben werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf allen internationalen und nati- onalen Flügen wird empfohlen. Kin- der unter 2 Jahre sind davon ausge- nommen. Ein Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einrei- se und eine Selbstüberwachung auf COVID-19 Symptome werden emp- fohlen. Weitere Informationen Ausnahmeregelung: siehe „Nähere Details/ weiterführende Informa- tionen“ Transit: es gelten dieselben Einrei- sebeschränkungen Einreisebestimmungen Alle Ausländer, die in die Vereinigten Staa- ten reisen, müssen einen Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 erbringen. Zulässige Impfstoffe sind BioNTech Pfi- zer, Moderna, Johnson&Johnson sowie Impfstoffe mit WHO-Notfall-Zulassung: besonders AstraZeneca; gemischte Imp- fungen mit den genannten Impfstoffen; Auffrischungsimpfungen werden nicht verlangt, ebenfalls gibt es kein „Ablauf- datum“ für bereits erhaltene Impfungen). Das EU Digital COVID-Certificate mit QR- Code in Papierform oder digital als Smart- phone application wird akzeptiert. Ausnahmen vom Impfnachweis gibt es u.a. für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, DiplomatInnen, MitarbeiterInnen der Ver- einten Nationen. Visumpflicht : Nein : für touristische oder geschäftliche Reisen sowie für Zwischenlandungen in den USA. In diesen Fällen ist eine elektronische Rei- segenehmigung (ESTA) notwendig. Ja : für alle Reisen, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z.B. journalistische Tä- tigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Au-pair, Arbeitsaufnahme etc.) im Fall der Ablehnung einer ESTA-Regist- rierung für Personen, die sich seit 01.03.2011 in Li- byen, Somalia, Jemen, im Irak, Iran, Su- dan, in Nordkorea oder Syrien bzw. seit 12.01.2021 in Kuba aufgehalten haben oder neben der österreichischen Staatsbür- gerschaft auch die Staatsangehörigkeit von Irak, Iran, Sudan, Nordkorea oder Sy- rien besitzen. Bestehende ESTA-Genehmi- gungen für diesen Personenkreis sind wi- derrufen. Über allfällige Ausnahmen gibt die Vertretung der USA in Österreich Aus- kunft. Die Einreise auf dem Landweg über Kana- da und Mexiko ist seit dem 1. Oktober 2022 nur noch mit gültigem ESTA möglich. Visum erhältlich: Botschaft der Vereinig- ten Staaten Reisedokumente : Reisepass Passgültigkeit: für die Dauer des Aufent- halts Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert, unterliegt jedoch der Visumpflicht und muss mindestens 6 Monate über die Dau- er des Visums hinaus gültig sein. Die Vi- sumpflicht besteht auch für Transitflüge über die USA (z.B. Flüge aus/ nach Mexiko oder Kanada via USA). Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzli- chen Vertreters verreisen, wird empfoh- len, zusätzlich zum eigenen Reisepass auch eine Einverständniserklärung des ge- setzlichen Vertreters zur Reise mitzuge- ben. Dieser Vollmacht sollte die Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie des Reisepasses des gesetzli- chen Vertreters beigelegt werden. Bei un- terschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkun- de der Eltern. Muster für eine Einverständ- niserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. Sonstiges: Informationen zu Einreise, Stu- dium und Arbeiten in den USA finden Sie auf folgenden Internetseiten: US-Bot- schaft Wien, US Department of State/ Bureau of Consular Affairs, US Citizens- hip and Immigration Service, Student and Exchange Visitor Program (SEVP) Die Einreise mit einem gestohlen oder ver- loren gemeldeten Reisepass ist nicht mög- lich, selbst wenn die Wiederauffindung ge- meldet wurde! ESTA (Electronic System for Travel Authori- sation): Für visumfreies Reisen (Visa Waiver Pro- gram – VWP), auch für Transitreisen, muss mindestens 72 Stunden vor der Einrei- se eine Reisegenehmigung über die ES- TA-Website beantragt werden. Aufgrund der hohen Anzahl von ESTA-An- trägen wird eine Beantragung der Reise- genehmigung mindestens 2 Monate vor Antritt der Reise empfohlen. Im Falle ei- ner Ablehnung muss ein Visum an der Bot- schaft der Vereinigten Staaten beantragt werden. Dies ist mit einer längeren Verfah- renszeit verbunden. Die Gebühr kann nur mit Kreditkarte be- zahlt werden, kommerzielle Anbieter ver- INFORMATION A-Z / EINREISEBESTIMMUNGEN 128

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