ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 136 E.  Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 93 E.3. Soziale Informationen S1 Arbeitskräfte des Unternehmens 48.249 Mitarbeiter:innen beschäftigt der ÖBB Konzern im Jahr 2025. Das bedeutet, 48.249-mal dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte aller Mitarbeiter:innen respektiert sind, sie frühzeitig vor Gefahren gewarnt und geschützt, gerecht entlohnt, in ihrer Weiterbildung und -entwicklung unterstützt werden und die Balance zwischen Arbeits- und Privatleben gewahrt bleibt. Eine Verantwortung, die der ÖBB Konzern sehr ernst nimmt und mit größter Sorgfalt erfüllt – denn die Mitarbeiter:innen sind die Basis für den langfristigen Erfolg des Konzerns. Strategie Das folgende Kapitel stellt die Konzepte, Ziele und Maßnahmen vor, mit denen der Konzern negative Auswirkungen reduziert und positive Effekte fördert. Nach den Vorgaben der ESRS werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte des Unternehmens im Bericht nicht als „positive Wirkung“ ausgewiesen, sondern als präventive oder mindernde Maßnahmen dargestellt. Aus der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben sich die folgenden wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen für den ÖBB Konzern ergeben: Nr. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen 1) 2) 3) Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance 4) Zeithorizont 4) Angaben zur Wertschöpfungskette (WK) bei Auswirkungen 4) Unterthema: Arbeitsbedingungen S1-A-1 5) Aufgrund der Eigentümerstruktur durch die Republik Österreich kann der ÖBB Konzern auch in Krisenzeiten sichere Arbeitsplätze garantieren. Positiv Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten – Vorgelagerte WK S1-A-2 5) Eine faire und flexible Gestaltung von Arbeitsbedingungen (inkl. Entlohnung) und Arbeitszeit wirkt sich positiv auf die Mitarbeiter:innenzufriedenheit in Österreich aus. Positiv Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten S1-A-3 5) Durch Betriebsräte im In- und Ausland (EBR) werden die Interessen von Mitarbeiter:innen vertreten, dies fördert die Mitarbeiter:innen- zufriedenheit und verbessert die transnationale Zusammenarbeit. Positiv Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten S1-A-4 5) Ein konstruktiver und sozialer Dialog kann zur Mitarbeiter:innenzufriedenheit, Verbesserung des Betriebsklimas und zur Konfliktprävention und -lösung beitragen. Positiv Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten S1-A-5 Die Schaffung unternehmensseitiger Voraussetzungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben trägt zur Zufriedenheit, Gesundheit, Produktivität der Mitarbeiter:innen bei. Positiv Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten S1-A-6 Aufgrund des Generationenwandels und der Frühfluktuation kann es zu Wissensverlust und Personalmangel kommen. Neben marktbedingten Einflüssen führt dies dazu, dass die bestehenden Mitarbeiter:innen mit einer erhöhten Arbeitsbelastung konfrontiert werden. Negativ Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten S1-A-7 Durch Arbeitsunfälle kann es zu gesundheitlichen Schäden von Mitarbeiter:innen und externen Arbeitnehmer:innen und im Zuge dessen zu Produktionsausfällen (Fertigung, Betrieb ...) kommen. Negativ Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten – Vor- und nachgelagerte WK 1) Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen. ESRS 2.SBM-3.48.c. 2) Die Aktualisierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat zu geringfügigen Anpassungen (Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance, Zeithorizont und Angaben zur Wertschöpfungskette) im Vergleich zum Vorjahr geführt. ESRS 2.SBM-3.48.g. 3) Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte des Unternehmens im Zuge von Übergangsplänen zur Verringerung negativer Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ermittelt. ESRS S1.14 e; ESRS S1.SBM-3-14.AR 43. 4) ESRS 2.SBM-3.48.c. 5) Auswirkungen wurden keinem konkreten Ziel zugeordnet, jedoch sind diese durch Konzepte und Maßnahmen berücksichtigt worden. | LB93

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz