ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 158 E.  Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konz ernlagebericht 115 1) Die Strategien werden, sofern nicht für den gesamten ÖBB Konzern verabschiedet, vom jeweils zuständigen Vorstand beschlossen und gelten für die darin definierte Gesellschaft. ESRS 2.MDR-P.65.b, c; ESRS S2-1.16, 18; ESRS S2-4.35. 2) ESRS 2.MDR-P.65.a. 3) ESRS 2.MDR-P.65.b, c. Der ÖBB Konzern bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – und erwartet dies auch von seinen Lieferanten. Die Zusammenarbeit mit wesentlichen Lieferanten basiert auf klaren Anforderungen (siehe Tabelle „Konzepte“): Die AGB regeln u. a. Arbeitssicherheit, Datenschutz, Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie geregelte Arbeitszeiten auch für Subunternehmen. Der Supplier Code of Conduct (SCC) ergänzt diese um ethische Grundsätze und verpflichtet zur Einhaltung internationaler Standards. Die Zustimmung zum Kodex erfolgt über das Einkaufssystem. Generell gelten diese Bestimmungen für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, wobei einige Themenschwerpunkte im Besonderen spezifische Gruppen betreffen. Die Handlungsanleitung sowie die Toolbox „Nachhaltige Beschaffung“ richten sich an die Einkäufer:innen des ÖBB Konzerns und unterstützen die Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien im Einkauf. Die Themen „ Moderne Sklaverei“, „Zwangsarbeit“, „Kinderarbeit“, „Menschenhandel“ sowie die Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit von Mitarbeiter:innen werden ebenfalls im SCC adressiert. ESRS S2-1.16, 17.a, 18, 19; ESRS S2-2.22.d Zur Bewertung relevanter Lieferanten werden externe Nachhaltigkeitsbeurteilungen eingefordert, welche auch die Themen „Menschenrechte“ sowie das „Management der Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ umfassen. Des weiteren werden Onsite-Audits fallweise direkt von den Teilkonzernen des ÖBB Konzerns durchgeführt. Gleichzeitig können Verdachtsfälle in der Wertschöpfungskette auch direkt bei den ÖBB gemeldet werden. ESRS S21.17.a Nr. Konzepte 1) Beschreibung 2) S2-K-1 Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Lieferantenbeziehungen Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ÖBB Konzerns enthalten verbindliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Lieferanten – darunter die Bereitstellung nachhaltigkeitsrelevanter Daten, Anforderungen an die Produktsicherheit, Sozialstandards und Datenschutz. Auch Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie die Einhaltung von Arbeitsrechten und Schutzvorschriften durch potenzielle Subunternehmer:innen sind verpflichtend geregelt. Die AGB werden in der vor- und teilweise nachgelagerten Wertschöpfungskette angewendet. Ihre inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch den ÖBB Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften, wobei die Verantwortung durch einen Vorstandsbeschluss gegeben ist. 3) Wo relevant, werden Aspekte der Inklusion – insbesondere Barrierefreiheit – berücksichtigt. 1) S2-K-2 Supplier Code of Conduct (SCC) Der Supplier Code of Conduct (SCC) definiert die Anforderungen des ÖBB Konzerns an das Geschäftsgebaren seiner Lieferanten. Er adressiert zentrale Nachhaltigkeitsaspekte wie Korruption, Datenschutz und geistige Schutzrechte, Menschenrechte, Diversität, Arbeitsbedingungen und Sicherheit sowie das Verbot von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel. Lieferanten sind verpflichtet, die im SCC festgelegten Prinzipien entlang ihrer gesamten Lieferkette weiterzugeben. Der Anwendungsbereich umfasst die vor- und teilweise nachgelagerte Wertschöpfungskette der Lieferanten des ÖBB Konzerns. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding-Konzerneinkauf in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften, wobei der Beschluss durch den Vorstand erfolgte. 3) Der SCC verlangt die Förderung der Chancengleichheit und fairen Behandlung der Mitarbeiter:innen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Nationalität oder kultureller sowie ethnischer Zugehörigkeit, sozialem Hintergrund oder politischer Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Familienstand oder Schwangerschaft und Mitgliedschaft in Arbeitnehmer:innenorganisationen einschließlich Gewerkschaften. 1) 2-K-3 Handlungsanleitung nachhaltige Beschaffung Die Handlungsanleitung definiert Grundsätze für Nachhaltigkeit im Einkauf der ÖBB und richtet sich an strategische Einkäufer:innen (Lead-Buyer) im Konzern. Sie behandelt insbesondere die Sicherstellung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen. Der Anwendungsbereich umfasst die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding-Konzerneinkauf in Abstimmung mit den Jurist:innen, wobei die Freigabe durch den Chief Procurement Officer erfolgt. 3) Es werden keine spezifischen Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette adressiert. 1) S2-K-4 Toolbox „Nachhaltige Beschaffung“ Die Toolbox enthält vergaberechtlich geprüfte Ausschreibungskriterien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Einkauf. Sie wird laufend aktualisiert und beinhaltet unter anderem Kriterien zu sozialen Nachhaltigkeitssiegeln sowie zur Erhöhung der Arbeitssicherheit und Gleichberechtigung (Diversität, Barrierefreiheit, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen, Einsatz von Lehrlingen, Gender- und Diversity sowie soziale Verantwortung). Der Anwendungsbereich umfasst die vor- und teilweise nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die inhaltliche Abstimmung erfolgt durch den Holding Konzerneinkauf gemeinsam mit Fachexpert:innen, die Verantwortung liegt beim Chief Procurement Officer. | LB115

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