ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
159 Konzern- lagebericht Öste rreichische Bundesbahnen-Hold ing Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 116 Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben verschiedene Kontaktpunkte zur ÖBB – etwa über Einkäufer:innen, Projektmitarbeiter:innen oder Bedarfsträger:innen. Darüber hinaus wird die Arbeitnehmer:innenvertretung hinzugezogen, beispielsweise für die Analyse wesentlicher Risiken in der Wertschöpfungskette. Bei relevanten Vergaben erfolgt die Einbindung von Gewerkschaft und weiteren Sozialpartner:innen, etwa zur Berücksichtigung der Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen. ESRS S2-1.17.b; ESRS S2-2.23, 22.a, b, d Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Stakeholder:innen-Round-Tables 2024 und 2025 wurden offizielle Vertreter:innen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette eingebunden und auch zu Risiken für vulnerable Gruppen befragt. Die Wesentlichkeitsanalyse wird künftig regelmäßig aktualisiert. Der ÖBB Konzern beteiligt sich an verschiedenen Plattformen des Eisenbahnsektors wie der Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER) sowie dem Internationalen Eisenbahnverband (UIC), der Railsponsible Initiative und der Sustainable Rail Initiative (SRI). Über den Bahnsektor hinaus engagiert sich der Konzern in bautechnischen Initiativen, z. B. der österreichischen Bautechnikvereinigung, welche sich u. a. auch mit sozialer Nachhaltigkeit im Baugeschehen und deren Verbesserung befassen. Dort werden Erfahrungen ausgetauscht und Empfehlungen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Risikominimierung erarbeitet. Der Austausch erfolgt je nach Initiative regelmäßig. Derzeit wird die Stakeholder:inneneinbindung dezentral nach Verantwortungsbereich organisiert. ESRS S2-2.22.a, b, c, e, 23 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Beschwerden und Anliegen können über verschiedene Kanäle eingebracht werden: den persönlichen Kontakt, öffentlich bekannte Kommunikationskanäle der ÖBB, die Kanäle des direkten Bedarfsträgers oder Einkaufs sowie – für bestimmte Themen – das ÖBB Whistleblower:innensystem. Diese Vielfalt gewährleistet eine breite und niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen, auch durch Interessenvertretungen. Das Whistleblower:innensystem bietet zudem zusätzliche Schutzmaßnahmen. Der Schutz von Einzelpersonen und deren Anonymität im Meldeverfahren wird in Kapitel E.4. Governance-Informationen unter „Unternehmensführung“ im Unterthema „Compliance“ im Abschnitt „Schutz von Hinweisgeber:innen“ beschrieben. ESRS S2-3.27.b, c, 28; ESRS S2-4.33.c Der ÖBB Konzern arbeitet fortlaufend an einer Weiterentwicklung der Prozesse. Im Jahr 2025 wurden keine die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffenden Meldungen abgegeben. Deshalb mussten keine Abhilfemaßnahmen geplant oder durchgeführt werden. ESRS S2-1.17.c, 19; ESRS S2-3.27.a, d; ESRS S2-4.36 Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Stakeholder:innen nach den wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken für die ÖBB im Bereich der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette befragt. Darauf aufbauend wurden genauere Informationen bei Stakeholder:innen-Round-Tables eingeholt. In diesem Rahmen war es möglich, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu diskutieren sowie zusätzliche Handlungsansätze zu identifizieren. Die Ansätze und Maßnahmen wurden evaluiert und den jeweiligen Fachabteilungen mitgeteilt. Zusätzliche, bereits bestehende Maßnahmen, wurden in den vorangegangenen Kapiteln erläutert. ESRS S2-4.31, 32.a, b 1) ESRS S2-4.31, 32, 33, 34, 35; ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 2) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e. Überblick über Maßnahmen für Menschenrechte in der Wertschöpfungskette 1) Status 2) Wesent- liche IRO Ansprechstelle Team „Nachhaltige Beschaffung“ Zur Koordination von Nachhaltigkeit im Einkauf wurde im Jahr 2023 das Team „Nachhaltige Beschaffung“ ins Leben gerufen, welches aus Einkaufsexpert:innen besteht, und Maßnahmen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit in der vorgelagerten und teilweise nachgelagerten Wertschöpfungskette entwickelt, koordiniert und kontrolliert. In Um- setzung S2-A-1 S2-A-3 Weiterentwicklung der Tools Im Jahr 2025 wurde die Toolbox „Nachhaltige Beschaffung“, die Risikoanalyse sowie die Handlungsanleitung weiterentwickelt, um wesentliche Chancen und Risiken in der Wertschöpfungskette noch besser abzubilden. Abgesch- lossen S2-A-1 S2-A-3 Externe Nachhaltigkeits- beurteilungen für relevante Lieferanten Externe Nachhaltigkeitsbeurteilungen umfassen die Themen „Menschenrechte“ sowie „Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ und zeigen etwaige Schwachstellen auf. Bei relevanten Lieferanten werden z. B. aufgrund der Branche, der Auftragshöhe etc. externe Nachhaltigkeitsbeurteilungen eingefordert. In Um- setzung S2-A-1 S2-A-2 LB116 | E.3. S1 Arbeitskräfte des Unternehmens S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S3 Betroffene Gemeinschaften S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
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