ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernabschluss 210 Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 18 Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Methodischer Aufbau Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien mit bestimmter Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt. Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (insbesondere Firmenwert) sind verpflichtend zumindest jährlich auf Wertminderung zu überprüfen. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem höheren Wert, der sich aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert ergibt, liegt. Der beizulegende Zeitwert nach Abzug von Veräußerungskosten entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen Verkaufstransaktion erzielbar ist und wird gemäß IFRS13 ermittelt. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Nettozahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und aus dem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Wertminderungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Posten „Abschreibungen“ erfasst. Der ÖBB Konzern ermittelt grundsätzlich in einem ersten Schritt den Nutzungswert. Wenn auf dieser Basis ein Wertminderungsbedarf ermittelt wird, wird untersucht, ob der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten über dem ermittelten Nutzungswert liegt. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen Nettozahlungsströmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („Cash Generating Unit“ bzw. „CGU“) auf Basis der Geschäftspläne, die aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet wurden. Effekte aus Erweiterungsinvestitionen wurden in den Geschäftsplänen bereinigt. Die Geschäftspläne (Budget 2026 und Mittelfristplanung 2027 bis 2031) spiegeln dabei die erwarteten gewichteten durchschnittlichen Wachstumsraten auf Basis der relevanten Marktsegmente wider. Zahlungsstromprognosen, die über den Zeitraum des Geschäftsplans hinausgehen, werden auf Basis einer konstanten Wachstumsrate für die nachfolgenden Jahre ermittelt. Bereits zum Jahresabschluss bekannte und schätzbare Sondereffekte nach dem Geschäftsplanungszeitraum wurden in der Ermittlung des Nutzungswerts berücksichtigt. Liegt der erzielbare Betrag dabei über dem Buchwert, dann liegt für die betreffende CGU keine Wertminderung vor. Wenn der erzielbare Betrag der CGU geringer ist als der Buchwert, dann wird für diese Einheit ein Aufwand aus Wertminderung erfasst. Die Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert (falls vorhanden) und nachfolgend anteilig den anderen Vermögenswerten der CGU zugeordnet, wobei die restlichen Vermögenswerte der CGU nicht unter ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben werden dürfen. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte dar. Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung von Vermögenswerten nicht mehr vorliegt, dann ist die Wertminderung ganz oder teilweise erfolgswirksam im Konzernjahresergebnis rückgängig zu machen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Geschäfts- und Firmenwert ist eine Wertaufholung nicht zulässig. Zum Jahresabschlussstichtag wird durch das Management überprüft, ob im Berichtsjahr ein auslösendes Ereignis für eine Wertminderung stattgefunden hat. Struktur der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) und Berechnungsprämisse Jede CGU besteht aus einem Teil oder einer Anzahl von rechtlich selbstständigen Unternehmen. Die Abgrenzungskriterien für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten orientieren sich an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten. Durch diese Struktur wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Vermögenswerte des ÖBB Konzerns auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Der gesamte Pool an Triebfahrzeugen der ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH wird gruppenübergreifend im ÖBB Konzern gemeinschaftlich genutzt und im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung auf die CGU Cargo und CGU Intermodal des Teilkonzerns Rail Cargo Group sowie die CGU Personenverkehr des ÖBB Personenverkehr-Teilkonzerns entsprechend ihrer Nutzung allokiert. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Teilkonzerns ÖBB Personenverkehr Der Teilkonzern ÖBB Personenverkehr besteht aus fünf CGUs: der „ÖBB-Personenverkehr“, die sich mit Schienen- Personenverkehr in Österreich befasst, der „Postbus“, die sich mit Bus-Personenverkehr befasst, der „iMobility“, die eine Mobilitäts-App betreut, der „ÖBB-Technische Services“, die sich mit der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen befasst sowie der „Arverio“, die sich mit Schienen-Personenverkehr in Deutschland befasst. Die Abgrenzungskriterien für die CGU orientieren sich somit an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten des Teilkonzerns ÖBB Personenverkehr.

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