ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

211 Konzern- abschluss Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 19 Die CGU Arverio beinhaltet Firmenwerte, weshalb verpflichtend jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Werthaltigkeitsprüfung dieser CGU wurde mit Stichtag 31.12.2025 durchgeführt. Im aktuellen Berichtsjahr wurde für keine (Vj: keine) weitere CGU ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert. Die CGU Arverio verfügt über endliche Verkehrsdiensteverträge mit Laufzeiten bis 2032 bzw. 2034. Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung sind nachhaltige Annahmen zum Wiedergewinn bestehender Verkehrsdiensteverträge in Bayern und Baden-Württemberg (wahrscheinlichkeitsgewichtete Erwartungswerte und unter Berücksichtigung marktkonformer Vertragsabschlüsse) unterstellt. Darüber hinaus sind im Budget 2026 und der Mittelfristplanung 2027 bis 2031 der Gewinn der Ausschreibung zu Netz35 in Baden-Württemberg berücksichtigt (Zuschlag erfolgte 2025). Zahlungsmittelgenerierende Einheiten der Rail Cargo Group Der Teilkonzern Rail Cargo Group besteht aus drei CGUs: der „Cargo“, die sich mit nationalen und internationalen Logistikleistungen und Güterverkehr im Bereich Einzelwagen und Ganzzügen befasst, der „Intermodal“, die sich mit nationalen und internationalen Containertransporten, den Betrieb von Container-Terminals im Ausland und der Rollenden Landstraße („ROLA“) befasst sowie der „TS-HU“, die sich mit der Instandhaltung der Güterwagen befasst. Die Abgrenzungskriterien für die CGUs orientieren sich somit an der Struktur des operativen Geschäfts und entsprechen den Geschäftsfeldern und Geschäftstätigkeiten des Teilkonzerns Rail Cargo Group. Die Güterwagen und die anderen Vermögensgegenstände wurden gemäß ihrer Nutzung den CGUs Cargo und Intermodal zugeordnet. Die CGU Cargo beinhaltet Firmenwerte, weshalb verpflichtend jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Werthaltigkeitsprüfung dieser CGU wurde mit Stichtag 31.12.2025 durchgeführt. Im aktuellen Berichtsjahr sowie im Vorjahr wurde zusätzlich bei der CGU Intermodal (aufgrund der Entwicklung des Containerverkehrs im Zuge der globalen Konjunkturentwicklung) ein Anzeichen für eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte identifiziert, weshalb eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt wurde. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Teilkonzerns ÖBB Infrastruktur Es wurden weder 2024 noch 2025 für eine CGU Indikatoren für eine mögliche Wertminderung festgestellt, weshalb keine Wertminderungstests durchgeführt wurden. Für die CGU Schieneninfrastruktur ist aufgrund folgender Präambel zu den Zuschussverträgen gemäß §42 Bundesbahngesetz gegenwärtig kein Indikator für eine Wertminderung gegeben: „Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte des Teilkonzerns der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.” Nähere Informationen werden im Kapitel „Transaktionen und Leistungsbeziehungen mit der Republik Österreich, Rahmenplan für Infrastrukturinvestitionen und die Haftung der Republik Österreich“ in Erläuterung 32 gegeben. Parameter der Werthaltigkeitsprüfungen Zur Diskontierung wird je CGU ein marktüblicher gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz herangezogen, der den Verzinsungsanspruch des Kapitalmarkts für die Überlassung von Fremd- und Eigenkapital gegenüber den CGUs widerspiegelt. Spezifische Risiken werden durch Auf- bzw. Abschläge berücksichtigt. Der Kapitalkostensatz der CGUs beinhaltet beispielsweise anteilige Aufschläge für Risiken der Cashflows, welche im Ausland anfallen, sofern deren Anteil am gesamten Cashflow der CGUs wesentlich ist (insb. Ungarn, Tschechien, Russland, China). Im ÖBB Konzern sind die Geschäftspläne – aufgrund der Notwendigkeit eines sechsjährigen Rahmenplans gemäß der Maßgabe von § 42 (7) Bundesbahngesetz – für einen Zeitraum von sechs Jahren erstellt. Die sechsjährigen Geschäftspläne werden für die Werthaltigkeitsprüfung herangezogen. Darüber hinaus werden langfristige Effekte aus diversen Entwicklungen, Projekten und Maßnahmen berücksichtigt, um ein nachhaltiges Ergebnisniveau für die Ewige Rente zu ermitteln. Für die Cashflow-Prognosen nach dem Planungszeitraum (Ansatz einer ewigen Rente) wurden je CGU entsprechende Wachstumsraten und Thesaurierungsquoten angewendet. Die Annahmen zu den Cashflows für die Werthaltigkeitsprüfungen wurden den Berechnungen der Geschäftspläne entnommen. Die langfristige Rendite wurde unabhängig von der CGU auf einer Rendite in Höhe der Kapitalkosten festgelegt. Beruhend auf der Annahme, dass sich das langfristige Wachstum der CGUs am EZB-Inflationsziel von 2 %

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