ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
235 Konzern- abschluss Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 43 Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: 2025 2024 in Mio. EUR in Mio. EUR Bilanzansätze 01.01. 250,3 221,8 Veränderung latenter Steuer erfolgswirksam -48,8 38,2 im sonstigen Konzernergebnis -4,1 -9,7 Bilanzansätze 31.12. 197,4 250,3 davon latente Steueransprüche 201,5 254,6 davon latente Steuerschulden -4,1 -4,3 Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den sich unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes von 23 % auf das steuerpflichtige Jahresergebnis ergebenden Ertragsteuern und den in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Ertragsteuern: 2025 2024 in Mio. EUR in Mio. EUR Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS 68,1 113,6 Anpassung steuerfreier Anteil gemäß § 50 (2) Bundesbahngesetz 58,9 92,8 Steuerpflichtiges Jahresergebnis 127,0 206,4 Konzernsteuersatz 23 % 23 % Erwarteter Ertrag (+) bzw. Aufwand (-) aus Steuern im Geschäftsjahr -29,2 -47,5 Steuersatzdifferenzen ausländischer Unternehmen zum Konzernsteuersatz 2,8 -0,1 Sonstige steuerfreie Erträge und andere Kürzungen 0,5 14,1 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und andere Hinzurechnungen -5,6 -3,6 Auswirkungen von im Geschäftsjahr erfassten Steuern aus Vorjahren 0,0 1,0 Auswirkungen Steuersatzänderungen -0,1 0,1 Verrechnung aus Konsolidierung -27,9 -13,1 Auswirkungen von Ansatzänderungen 4,5 83,6 Sonstige Auswirkungen -10,0 -7,1 Steuern vom Einkommen -65,0 27,4 Effektiver Körperschaftsteuersatz 51,2 % -13,3 % Die Auswirkungen von Ansatzänderungen resultieren im wesentlichen Teil aus Änderungen im Zusammenhang mit Verlustvorträgen und temporären Differenzen. Zum 31.12.2025 konnte die ÖBB-Infrastruktur AG bisher nicht berücksichtigte Verlustvorträge in Höhe von rd. 18,3 Mio. EUR als aktive latente Steuern ansetzen (Vorjahr: Wertberichtigung in Höhe von rd. 40,4 Mio. EUR). Darüber hinaus bildete die ÖBB-Holding AG zusätzliche aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen in Höhe von rd. 8,3 Mio. EUR (Vj: rd. 32,3 Mio. EUR). Gegenläufig wirkten sich insbesondere die Veränderungen der Wertberichtigungen auf Verlustvorträge der überwiegend nicht österreichischen Konzerngesellschaften sowie die Wertberichtigung temporärer Differenzen aus. Insgesamt führten diese Entwicklungen zu einer wesentlichen Veränderung der aktiven latenten Steuern im Vergleich zum Vorjahr. Nachdem die Eigenkapitalquote der Unternehmensgruppe nicht mehr als 2 %-Punkte unter der Eigenkapitalquote des Konzerns liegt, kommt die Zinsschranke des §12a KStG nicht zur Anwendung und es wird der Zinsüberhang in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen.
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