ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernabschluss 234 Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 42 12. Sonstiges Finanzergebnis Das sonstige Finanzergebnis des ÖBB Konzerns setzt sich wie folgt zusammen: 2025 2024 Sonstiges Finanzergebnis in Mio. EUR in Mio. EUR Sonstige Finanzerträge 19,9 27,5 davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen 17,5 6,5 davon aus der Bewertung von Derivaten 1,7 20,2 davon Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu finanziellen Vermögenswerten 0,2 0,2 davon Erträge aus Beteiligungen 0,4 0,7 Sonstige Finanzaufwendungen -13,6 -14,4 davon aus der Bewertung von Derivaten -0,2 -0,3 davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen -11,2 -12,7 Gesamt 6,2 13,0 Um einen besseren Einblick in die Ertragslage zu vermitteln, werden die erhaltenen Zinsen aus Swapverträgen mit den Zinsaufwendungen aus den jeweiligen originären Finanzinstrumenten saldiert, sofern eine Hedge-Beziehung vorliegt. Die sonstigen Finanzerträge betreffen neben Kursdifferenzen insbesondere Bewertungsgewinne aus Derivaten sowie Erträge aus der Bewertung von nicht in einer Hedge-Beziehung stehenden Stromderivaten. Die sonstigen Finanzaufwendungen resultieren aus Kursdifferenzen sowie aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten. 13. Ertragsteuern Der Posten Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: 2025 2024 in Mio. EUR in Mio. EUR Laufende Steuern vom Einkommen -16,2 -10,8 Latenter Steueraufwand/-ertrag -48,8 38,2 Ertragsteuern -65,0 27,4 Die Steuern werden 2025 und 2024 mit 23 % des geschätzten steuerpflichtigen Gewinns für das Geschäftsjahr berechnet. Für die Bewertung der bilanzierten latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden wurde der aktuell gültige Steuersatz von 23 % herangezogen. Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung wurden in einigen Jurisdiktionen (Österreich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn), in denen der ÖBB Konzern derzeitig tätig ist, bereits in lokales Recht umgesetzt und sind für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2023 anwendbar. Der ÖBB Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine wesentlichen Beträge an Mindeststeuern (Top-up- Tax) ergeben, die auf Gewinne von Tochterunternehmen, deren Sitze sich in Ländern befinden, in denen der gesetzliche Steuersatz unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegen, gezahlt werden müssen.
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